Rechtsprechung
| EuGH, 25.07.2008 - C-504/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Italien
- EU-Kommission
Kommission / Italien
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 13. Dezember 2006 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Italienische Republik
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie 92/57/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ...
Wird zitiert von ... (3)
- EuGH, 04.03.2010 - C-241/08
Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. Urteil vom 25. Juli 2008, Kommission/Italien, C-504/06, Randnr. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 07.10.2010 - C-224/09
Wenn auf einer Baustelle mehrere Unternehmen anwesend sind, verlangt das …
Rn. 19 Zunächst ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 25. Juli 2008, Kommission/Italien (C-504/06), bereits eine Entscheidung zu Art. 3 der Richtlinie 92/57 fällen musste. - Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2011 - C-383/09
Kommission / Frankreich - Richtlinie 92/43/EG - Artenschutz - Cricetus cricetus …
{FN:34} - Urteile vom 25. Juli 2008, Kommission/Italien (C-504/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Leitsätze abgedruckt in Slg. 2008, I-118, Randnr. 24), vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich (C-241/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 59), und vom 18. November 2010, Kommission/Portugal (C-458/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 81).
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