Rechtsprechung
| EuGH, 21.05.2010 - C-514/09 P |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Ségaud / Kommission
- EU-Kommission
Hubert Ségaud gegen Europäische Kommission.
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Rechtsmittel, eingelegt am 11. Dezember 2009 von Hubert Ségaud gegen den Beschluss des Gerichts (Sechste Kammer) vom 29. Oktober 2009 in der Rechtssache T-249/09, Ségaud/Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Sechste Kammer) vom 29. Oktober 2009, Ségaud/Kommission, (T"249/09), mit dem das Gericht die Klage des Rechtsmittelführers auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 4. Mai 2009, mit der die ...
Verfahrensgang
- EuG, 29.10.2009 - T-249/09
- EuGH, 21.05.2010 - C-514/09 P
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- EuG, 29.10.2009 - T-249/09
Ségaud / Kommission
Auszug aus EuGH, 21.05.2010 - C-514/09
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Sechste Kammer) vom 29. Oktober 2009, Ségaud/Kommission (T-249/09), mit dem das Gericht die Klage des Rechtsmittelführers auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 4. Mai 2009, mit der die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Art. 226 EG gegen die Französische Republik abgelehnt wurde, und auf Ersatz des Schadens, der ihm durch diese Ablehnung entstanden sein soll, als offensichtlich unzulässig und jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen hat.
- EuGH, 24.09.2021 - C-540/20
FL Brüterei M-V - Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs …
Ein solches Rechtsmittel zielt nämlich in Wirklichkeit nur auf eine erneute Prüfung der beim Gericht eingereichten Klage ab, was nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofs fällt (…vgl. u. a. Beschlüsse vom 23. Mai 2007, Smanor u. a./Kommission, C-99/07 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2007:295, Rn. 15, und vom 21. Mai 2010, Ségaud/Kommission, C-514/09 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2010:297, Rn. 8, …sowie Urteil vom 22. September 2020, Österreich/Kommission, C-594/18 P, EU:C:2020:742, Rn. 91).
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