Rechtsprechung
| EuGH, 26.03.2009 - C-535/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Pignataro
- EU-Kommission
Pignataro
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Amministrativo Regionale per la Sicilia (Italien), eingereicht am 3. Dezember 2008 - Maria Catena Rita Pignataro / Ufficio Centrale Circoscrizionale c/o Tribunale di Catania u. a.
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Amministrativo Regionale per la Sicilia - Auslegung von Art. 6 EU, Art. 3 des Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention, Art. 2 des Protokolls Nr. 4 zur Europäischen Menschenrechtskonvention und Art. 25 des ...
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Hamburg, 11.04.2013 - 4 Bf 141/11
Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung eines rechtskräftig Verurteilten …
Rn. 3 Das Amtsgericht Hamburg erließ gegen den Kläger auf Antrag von Frau S. durch Beschluss vom 28. November 2008 (Bl. 7 ff. der Akte des Amtsgerichts Hamburg 8B C 535/08) und auf Antrag von Frau M. durch Beschluss vom 4. Februar 2009 (Bl. 6 ff. der Akte des Amtsgerichts Hamburg 8B C 61/09/268 F 68/11) einstweilige Verfügungen nach dem Gewaltschutzgesetz.Rn. 23 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, insbesondere die Schriftsätze der Beteiligten, und auf den Inhalt der Sachakte der Beklagten sowie die Akten des Amtsgerichts Hamburg 8B C 535/08 und 8B C 61/09/268 F 68/11 sowie die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten 2270 Js 195/08, 2270 Js 65/09 und 2270 Js 140/10 Bezug genommen.
- EuGH, 11.04.2018 - C-532/16
SEB bankas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
Unter diesen Umständen hat der Gerichtshof im Vorabentscheidungsverfahren dem nationalen Gericht alle Auslegungshinweise zu geben, die es benötigt, um die Vereinbarkeit dieser Regelung mit dem Unionsrecht, dessen Wahrung der Gerichtshof sichert, und insbesondere mit seinen Grundprinzipien beurteilen zu können (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Mai 1997, Kremzov, C-299/95, EU:C:1997:254, Rn. 15, und Beschluss vom 26. März 2009, Pignataro, C-535/08, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:204, Rn. 22).
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