Rechtsprechung
| EuGH, 27.04.2017 - C-595/16 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Emmea und Commercial Hub
Vorlage zur Vorabentscheidung - Tatsächlicher und rechtlicher Zusammenhang des Ausgangsrechtsstreits - Keine hinreichenden Angaben - Offensichtliche Unzulässigkeit - Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Emmea und Commercial Hub
Vorlage zur Vorabentscheidung - Tatsächlicher und rechtlicher Zusammenhang des Ausgangsrechtsstreits - Keine hinreichenden Angaben - Offensichtliche Unzulässigkeit - Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Emmea und Commercial Hub
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Tatsächlicher und rechtlicher Zusammenhang des Ausgangsrechtsstreits - Keine hinreichenden Angaben - Offensichtliche Unzulässigkeit - Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs
Wird zitiert von ...
- EuGH, 20.09.2018 - C-343/17
Fremoluc - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundfreiheiten - Art. 21, 45, 49 und …
Die konkreten Merkmale, die es ermöglichen, einen Zusammenhang zwischen dem Gegenstand oder den Umständen eines Rechtsstreits, dessen Merkmale sämtlich nicht über die Grenzen des betreffenden Mitgliedstaats hinausweisen, und diesen Bestimmungen herzustellen, müssen sich nämlich aus der Vorlageentscheidung ergeben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. November 2016, Ullens de Schooten, C-268/15, EU:C:2016:874, Rn. 54, Beschlüsse vom 27. April 2017, Emmea und Commercial Hub, C-595/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:320, Rn. 18, …und vom 31. Mai 2018, Bán, C-24/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:376, Rn. 17).
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