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Rechtsprechung
   EuGH, 15.01.2026 - C-615/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,389
EuGH, 15.01.2026 - C-615/24 (https://dejure.org/2026,389)
EuGH, Entscheidung vom 15.01.2026 - C-615/24 (https://dejure.org/2026,389)
EuGH, Entscheidung vom 15. Januar 2026 - C-615/24 (https://dejure.org/2026,389)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Europäischer Gerichtshof

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Agrarsektor - Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 - De-minimis-Beihilfe - Überwachung - Mitgliedstaat, der die Gewährung und Auszahlung von De-minimis-Beihilfen vorsieht, ohne eine spezifische Erklärung des ...

  • IWW

    Art. 3, Art. 6 Abs. 1, 2 der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013, Artikel 107, ... 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Verordnung Nr. 1408/2013, Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 108 Absatz 3 AEUV, Artikel 109 AEUV, Artikel 108 Absatz 4 AEUV, Verordnung (EG) Nr. 994/98, Artikels 109 AEUV, Artikels 107 Absatz 1 AEUV, Art. 6 der Verordnung Nr. 1408/2013, 2 der Verordnung Nr. 1408/2013, Art. 6 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1408/2013, 3 der Verordnung Nr. 1408/2013, 6 der Verordnung Nr. 1408/2013, Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1408/2013, Art. 6 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1408/2013, Art. 6 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1408/2013

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Ambito territoriale di caccia Ancona 2

  • EUR-Lex (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Corte suprema di cassazione (Italien), eingereicht am 20. September 2024 - Ambito territoriale di caccia Ancona 2/Azienda Agricola Camarzano di RK

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Ambito territoriale di caccia Ancona 2

    Vorabentscheidungsersuchen der Corte suprema di cassazione (Italien), eingereicht am 20. September 2024 - Ambito territoriale di caccia Ancona 2/Azienda Agricola Camarzano di RK

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    AMBITO TERRITORIALE DI CACCIA

Papierfundstellen

  • EuZW 2026, 258
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 28.10.2020 - C-608/19

    INAIL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Verordnung (EU) …

    Auszug aus EuGH, 15.01.2026 - C-615/24
    Rn. 21 Die Art. 3 und 6 der Verordnung Nr. 1408/2013 sind im Gesamtzusammenhang dieser Verordnung zu betrachten, mit der ermöglicht werden soll, bei staatlichen Beihilfen von begrenzter Höhe von der Regel abzuweichen, dass sämtliche Beihilfen vor ihrer Durchführung bei der Kommission angemeldet werden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Oktober 2020, INAIL, C-608/19, EU:C:2020:865, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 22 Da die Verordnung Nr. 1408/2013 eine Ausnahme von der allgemeinen Regel enthält, dass jede neue staatliche Beihilfe anzumelden ist, sind ihre Art. 3 und 6 eng auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Oktober 2020, INAIL, C-608/19, EU:C:2020:865, Rn. 27).

    Rn. 23 Bei dieser Auslegung sind nicht nur der Wortlaut dieser Bestimmungen, sondern auch der Zusammenhang, in den sie sich einfügen, und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden (Urteil vom 28. Oktober 2020, INAIL, C-608/19, EU:C:2020:865, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 28 Zum anderen soll, was das Ziel der Verordnung Nr. 1408/2013 anbelangt, mit dieser der Verwaltungsaufwand der Unternehmen, der Kommission und der Mitgliedstaaten vereinfacht werden, indem von dem Grundsatz ausgegangen wird, dass Beihilfen, deren Betrag den De-minimis-Höchstbetrag nicht übersteigt, keine Auswirkungen auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten haben und den Wettbewerb nicht verfälschen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Oktober 2020, INAIL, C-608/19, EU:C:2020:865, Rn. 41).

  • EuGH, 07.03.2017 - C-638/16

    Erteilung von Visa für Drittstaatenangehörige: Humanität bleibt Sache der …

    Auszug aus EuGH, 15.01.2026 - C-615/24
    Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten vom nationalen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (Urteil vom 7. März 2017, X und X, C-638/16 PPU, EU:C:2017:173, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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