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Rechtsprechung
   EuGH, 26.03.2026 - C-62/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,7594
EuGH, 26.03.2026 - C-62/25 (https://dejure.org/2026,7594)
EuGH, Entscheidung vom 26.03.2026 - C-62/25 (https://dejure.org/2026,7594)
EuGH, Entscheidung vom 26. März 2026 - C-62/25 (https://dejure.org/2026,7594)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 98/6/EG - Angabe der Preise für Erzeugnisse - Art. 2 Buchst. a - Begriff 'Verkaufspreis' - Online-Verkauf - Bearbeitungspauschale bei einem Gesamtbestellwert unterhalb eines Mindestbetrags - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 98/6/EG - Angabe der Preise für Erzeugnisse - Art. 2 Buchst. a - Begriff ,Verkaufspreis' - Online-Verkauf - Bearbeitungspauschale bei einem Gesamtbestellwert unterhalb eines Mindestbetrags - ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 98/6/EG - Angabe der Preise für Erzeugnisse - Art. 2 Buchst. a - Begriff ,Verkaufspreis' - Online-Verkauf - Bearbeitungspauschale bei einem Gesamtbestellwert unterhalb eines Mindestbetrags - ...

Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungspauschale bei Mindestbestellwert zählt nicht zum "Verkaufspreis" sofern sie transparent ausgewiesen und faktisch vermeidbar ist

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Staubsaugerservice

  • EUR-Lex (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland), eingereicht am 29. Januar 2025 - Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gegen JZ

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Staubsaugerservice

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland), eingereicht am 29. Januar 2025 - Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gegen JZ

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Staubsaugerservice

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2026, 799
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 29.06.2023 - C-543/21

    Verband Sozialer Wettbewerb (Contenants consignés) - Vorlage zur …

    Auszug aus EuGH, 26.03.2026 - C-62/25
    Rn. 20 Der Verkaufspreis muss als Endpreis notwendigerweise die unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteile des Preises enthalten, die obligatorisch vom Verbraucher zu tragen sind und die Gegenleistung in Geld für den Erwerb des betreffenden Erzeugnisses bilden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juni 2023, Verband Sozialer Wettbewerb [Pfandbehälter], C-543/21, EU:C:2023:527, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Unter diesen Umständen würde die Einbeziehung dieser Pauschale in den Verkaufspreis der Erzeugnisse im Sinne von Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 98/6 für die Verbraucher die Gefahr bergen, unzutreffende Vergleiche anzustellen (vgl. entsprechend Urteil vom 29. Juni 2023, Verband Sozialer Wettbewerb [Pfandbehälter], C-543/21, EU:C:2023:527, Rn. 26).

    Rn. 27 Dagegen bietet, wie das vorlegende Gericht zu Recht feststellt, die klare Angabe der Höhe der gegebenenfalls anfallenden Bearbeitungspauschale separat und neben dem Verkaufspreis des betreffenden Erzeugnisses den Verbrauchern entsprechend den in Rn. 24 des vorliegenden Urteils genannten Zielen der Richtlinie 98/6 sowie des Erfordernisses der Transparenz und Unmissverständlichkeit der Preise gemäß dem zweiten Erwägungsgrund dieser Richtlinie die Möglichkeit, die Preise eines solchen Erzeugnisses zu beurteilen und miteinander zu vergleichen und anhand einfacher Vergleiche fundierte Entscheidungen zu treffen (vgl. entsprechend Urteil vom 29. Juni 2023, Verband Sozialer Wettbewerb [Pfandbehälter], C-543/21, EU:C:2023:527, Rn. 27).

    Rn. 28 Vor diesem Hintergrund ist ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher in der Lage, den Preis des Erzeugnisses und die gegebenenfalls anfallende Pauschale zu addieren, um den Gesamtbetrag zu ermitteln, den er zum Zeitpunkt des Kaufs zu entrichten hat (vgl. entsprechend Urteil vom 29. Juni 2023, Verband Sozialer Wettbewerb [Pfandbehälter], C-543/21, EU:C:2023:527, Rn. 28).

  • BGH, 03.06.2026 - I ZR 49/24

    Bearbeitungspauschale II

    Eine Bearbeitungspauschale, die nur entfällt, wenn der Gesamtbestellwert einen Mindestbetrag übersteigt, ist nicht in den Gesamtpreis im Sinne von § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Nr. 3 PAngV einzurechnen, sofern diese Pauschale klar angegeben ist und die Höhe des Mindestbetrags nicht so festgesetzt wird, dass die Zahlung der Pauschale praktisch unvermeidbar ist (Anschluss an EuGH, Urteil vom 26. März 2026 - C-62/25, GRUR 2026, 799 = WRP 2026, 585 - Staubsaugerservice).

    Rn. 8 Hierauf hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 26. März 2026 (C-62/25, GRUR 2026, 799 = WRP 2026, 585 - Staubsaugerservice) geantwortet:.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss der Verkaufspreis als Endpreis notwendigerweise die unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteile des Preises enthalten, die obligatorisch vom Verbraucher zu tragen sind und die Gegenleistung in Geld für den Erwerb des betreffenden Erzeugnisses bilden (…vgl. EuGH, GRUR 2016, 945 [juris Rn. 37] - Citroën Commerce; EuGH…, Urteil vom 29. Juni 2023 - C-543/21, GRUR 2023, 1115 [juris Rn. 19] = WRP 2023, 916 - Verband Sozialer Wettbewerb; EuGH, GRUR 2026, 799 Rn. 20 - Staubsaugerservice).

    Rn. 20 5. Die vom Senat unterbreitete Frage, ob eine Bearbeitungspauschale, die nur entfällt, wenn der Gesamtbestellwert einen Mindestbetrag übersteigt, in den für eine Produkteinheit anzugebenden Verkaufspreis im Sinne von Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 98/6/EG einzurechnen ist, hat der Gerichtshof der Europäischen Union unter der Voraussetzung verneint, dass diese Pauschale klar angegeben ist und die Höhe des Mindestbetrags nicht so festgesetzt wird, dass die Zahlung der Pauschale praktisch unvermeidbar ist (EuGH, GRUR 2026, 799 Rn. 29 - Staubsaugerservice).

    Es ist jedoch Sache des nationalen Gerichts, insbesondere im Hinblick auf die Höhe dieses Mindestbetrags, zu prüfen, ob diese Möglichkeit, die Zahlung der Bearbeitungspauschale zu vermeiden, tatsächlich besteht (EuGH, GRUR 2026, 799 Rn. 22 - Staubsaugerservice).

    Daher darf sie nicht in diesen Begriff "Verkaufspreis" einbezogen werden (EuGH, GRUR 2026, 799 Rn. 23 - Staubsaugerservice).

    Außerdem muss der Verkaufspreis der den Verbrauchern angebotenen Erzeugnisse gemäß Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 98/6/EG in Verbindung mit ihrem zweiten Erwägungsgrund unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar sein, damit diese Information für die Verbraucher genau, transparent und unmissverständlich ist (EuGH, GRUR 2026, 799 Rn. 24 f. - Staubsaugerservice).

    Unter diesen Umständen würde die Einbeziehung dieser Pauschale in den Verkaufspreis der Erzeugnisse im Sinne von Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 98/6/EG für die Verbraucher die Gefahr bergen, unzutreffende Vergleiche anzustellen (EuGH, GRUR 2026, 799 Rn. 26 - Staubsaugerservice).

    Vor diesem Hintergrund ist ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher in der Lage, den Preis des Erzeugnisses und die gegebenenfalls anfallende Pauschale zu addieren, um den Gesamtbetrag zu ermitteln, den er zum Zeitpunkt des Kaufs zu entrichten hat (EuGH, GRUR 2026, 799 Rn. 27 f. - Staubsaugerservice).

  • BGH, 10.07.2026 - I ZR 49/24
    Hierauf hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 26. März 2026 (C-62/25, GRUR 2026, 799 = WRP 2026, 585 - Staubsaugerservice) geantwortet:.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss der Verkaufspreis als Endpreis notwendigerweise die unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteile des Preises enthalten, die obligatorisch vom Verbraucher zu tragen sind und die Gegenleistung in Geld für den Erwerb des betreffenden Erzeugnisses bilden (…vgl. EuGH, GRUR 2016, 945 [juris Rn. 37] - Citroën Commerce; EuGH…, Urteil vom 29. Juni 2023 - C-543/21, GRUR 2023, 1115 [juris Rn. 19] = WRP 2023, 916 - Verband Sozialer Wettbewerb; EuGH, GRUR 2026, 799 Rn. 20 - Staubsaugerservice).

    Die vom Senat unterbreitete Frage, ob eine Bearbeitungspauschale, die nur entfällt, wenn der Gesamtbestellwert einen Mindestbetrag übersteigt, in den für eine Produkteinheit anzugebenden Verkaufspreis im Sinne von Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 98/6/EG einzurechnen ist, hat der Gerichtshof der Europäischen Union unter der Voraussetzung verneint, dass diese Pauschale klar angegeben ist und die Höhe des Mindestbetrags nicht so festgesetzt wird, dass die Zahlung der Pauschale praktisch unvermeidbar ist (EuGH, GRUR 2026, 799 Rn. 29 - Staubsaugerservice).

    Es ist jedoch Sache des nationalen Gerichts, insbesondere im Hinblick auf die Höhe dieses Mindestbetrags, zu prüfen, ob diese Möglichkeit, die Zahlung der Bearbeitungspauschale zu vermeiden, tatsächlich besteht (EuGH, GRUR 2026, 799 Rn. 22 - Staubsaugerservice).

    Daher darf sie nicht in diesen Begriff "Verkaufspreis" einbezogen werden (EuGH, GRUR 2026, 799 Rn. 23 - Staubsaugerservice).

    Außerdem muss der Verkaufspreis der den Verbrauchern angebotenen Erzeugnisse gemäß Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 98/6/EG in Verbindung mit ihrem zweiten Erwägungsgrund unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar sein, damit diese Information für die Verbraucher genau, transparent und unmissverständlich ist (EuGH, GRUR 2026, 799 Rn. 24 f. - Staubsaugerservice).

    Unter diesen Umständen würde die Einbeziehung dieser Pauschale in den Verkaufspreis der Erzeugnisse im Sinne von Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 98/6/EG für die Verbraucher die Gefahr bergen, unzutreffende Vergleiche anzustellen (EuGH, GRUR 2026, 799 Rn. 26 - Staubsaugerservice).

    Vor diesem Hintergrund ist ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher in der Lage, den Preis des Erzeugnisses und die gegebenenfalls anfallende Pauschale zu addieren, um den Gesamtbetrag zu ermitteln, den er zum Zeitpunkt des Kaufs zu entrichten hat (EuGH, GRUR 2026, 799 Rn. 27 f. - Staubsaugerservice).

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