Rechtsprechung
| EuGH, 15.12.2016 - C-644/15 P |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Ungarn / Kommission
Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 - Gemeinsame Organisation der Agrarmärkte - Sektor Obst und Gemüse - Art. 103e - Einzelstaatliche finanzielle Beihilfe für Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse - Verordnung (EG) Nr. 1580/2007 - Art. 97 - Beschluss ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ungarn / Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 - Gemeinsame Organisation der Agrarmärkte - Sektor Obst und Gemüse - Art. 103e - Einzelstaatliche finanzielle Beihilfe für Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse - Verordnung (EG) Nr. 1580/2007 - Art. 97 - Beschluss ...
Verfahrensgang
- EuG, 15.09.2015 - T-346/12
- EuGH, 15.12.2016 - C-644/15 P
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 28.11.2019 - 7 C 2.18
Klage gegen Lärmaktionsplan Flughafen Frankfurt unzulässig
Er ist zwar insoweit eingeschränkt, als Art. 9 Abs. 3 AK i.V.m. Art. 47 der Grundrechte-Charta die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, einen wirksamen gerichtlichen Schutz der durch das Recht der Union garantierten Rechte, insbesondere der Vorschriften des Umweltrechts, zu gewährleisten (EuGH, Urteil vom 20. Dezember 2017 - C-644/15 - Rn. 45, 47).Die gebotene Effektivität des Rechtsschutzes bei der Rüge der Verletzung von Vorschriften des Umweltrechts ist in dieser Situation in erster Linie durch die Ausgestaltung der verfahrensrechtlichen Stellung der Umweltverbände sicherzustellen, denen schon nach Art. 9 Abs. 2 Unterabs. 3 Satz 2 und 3 AK eine besondere Rolle zugewiesen ist (…EuGH, Urteile vom 8. November 2016 - C-243/15 [ECLI:EU:C:2016:838], slowakischer Braunbär II - Rn. 58 f. und vom 20. Dezember 2017 - C-644/15 - Rn. 47).
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.03.2021 - 8 B 11636/20
Unzulässiger Eilantrag eines entfernten Nachbarn gegen Gefahrstofflager der …
Er ist zwar insoweit eingeschränkt, als Art. 9 Abs. 3 AK i.V.m. Art. 47 der Grundrechte-Charta die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, einen wirksamen gerichtlichen Schutz der durch das Recht der Union garantierten Rechte, insbesondere der Vorschriften des Umweltrechts, zu gewährleisten (EuGH, Urteil vom 20. Dezember 2017 - C-644/15 - Rn. 45, 47).Die gebotene Effektivität des Rechtsschutzes bei der Rüge der Verletzung von Vorschriften des Umweltrechts ist in dieser Situation in erster Linie durch die Ausgestaltung der verfahrensrechtlichen Stellung der Umweltverbände sicherzustellen, denen schon nach Art. 9 Abs. 2 Unterabs. 3 Satz 2 und 3 AK eine besondere Rolle zugewiesen ist (…EuGH, Urteile vom 8. November 2016 - C-243/15 [ECLI:EU:C:2016:838], slowakischer Braunbär II - Rn. 58 f. und vom 20. Dezember 2017 - C-644/15 - Rn. 47).".
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