Rechtsprechung
| EuGH, 19.07.2017 - C-666/16 P |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Lysoform Dr. Hans Rosemann und Ecolab Deutschland/ ECHA
Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Verordnung (EU) Nr. 528/2012 - Bereitstellung auf dem Markt und Verwendung von Biozidprodukten - Art. 95 - Europäische Chemikalienagentur (ECHA) - Veröffentlichung einer Liste von Wirkstoffen - Eintragung ...
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Lysoform Dr. Hans Rosemann und Ecolab Deutschland/ ECHA
Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Verordnung (EU) Nr. 528/2012 - Bereitstellung auf dem Markt und Verwendung von Biozidprodukten - Art. 95 - Europäische Chemikalienagentur (ECHA) - Veröffentlichung einer Liste von Wirkstoffen - Eintragung ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Lysoform Dr. Hans Rosemann und Ecolab Deutschland / ECHA
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- EuG, 17.12.2015 - T-543/15
- EuG, 12.10.2016 - T-543/15
- EuGH, 19.07.2017 - C-666/16 P
Wird zitiert von ...
- EuGH, 06.11.2018 - C-622/16
Der Gerichtshof erklärt die Entscheidung der Kommission, von der Anordnung der …
Rn. 42 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs erfordert die in Art. 263 Abs. 4 AEUV genannte Voraussetzung, wonach eine natürliche oder juristische Person von der klagegegenständlichen Entscheidung unmittelbar betroffen sein muss, dass zwei Kriterien kumulativ erfüllt sind, nämlich zum einen, dass sich die beanstandete Maßnahme unmittelbar auf die Rechtsstellung des Einzelnen auswirkt, und zum anderen, dass sie den Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihre Umsetzung vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Unionsregelung ohne Anwendung weiterer Durchführungsvorschriften ergibt (…Urteile vom 5. Mai 1998, Glencore Grain/Kommission, C-404/96 P, EU:C:1998:196, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 13. Oktober 2011, Deutsche Post und Deutschland/Kommission, C-463/10 P und C-475/10 P, EU:C:2011:656, Rn. 66, sowie Beschluss vom 19. Juli 2017, Lysoform Dr. Hans Rosemann und Ecolab Deutschland/ECHA, C-666/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:569, Rn. 42).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".