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Rechtsprechung
   EuGH, 14.06.2017 - C-67/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,20475
EuGH, 14.06.2017 - C-67/17 (https://dejure.org/2017,20475)
EuGH, Entscheidung vom 14.06.2017 - C-67/17 (https://dejure.org/2017,20475)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juni 2017 - C-67/17 (https://dejure.org/2017,20475)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Iliev

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Art. 1 Abs. 2 Buchst. a - Anwendungsbereich - Ausgeschlossene Rechtsgebiete - Eheliche Güterstände - Auflösung der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Iliev

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Art. 1 Abs. 2 Buchst. a - Anwendungsbereich - Ausgeschlossene Rechtsgebiete - Eheliche Güterstände - Auflösung der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Iliev

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Art. 1 Abs. 2 Buchst. a - Anwendungsbereich - Ausgeschlossene Rechtsgebiete - Eheliche Güterstände - Auflösung der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Art. 1 Abs. 2 Buchst. a - Anwendungsbereich - Ausgeschlossene Rechtsgebiete - Eheliche Güterstände - Auflösung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Iliev

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Art. 1 Abs. 2 Buchst. a - Anwendungsbereich - Ausgeschlossene Rechtsgebiete - Eheliche Güterstände - Auflösung der ...

Sonstiges (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1913
  • FamRZ 2017, 2009
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 27.03.1979 - 143/78

    De Cavel

    Auszug aus EuGH, 14.06.2017 - C-67/17
    Rn. 25 Folglich ist auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs zu Art. 1 Abs. 2 Nr. 1 des Brüsseler Übereinkommens Bezug zu nehmen, im Besonderen auf das Urteil vom 27. März 1979, de Cavel (143/78, EU:C:1979:83).

    Rn. 27 Der Gerichtshof hat darauf hingewiesen, dass wegen der Besonderheit bestimmter Rechtsgebiete, zu denen der Personenstand, die Rechts- und Handlungsfähigkeit sowie die gesetzliche Vertretung von natürlichen Personen, die ehelichen Güterstände und das Gebiet des Erbrechts einschließlich des Testamentsrechts gehören, die Rechtsstreitigkeiten aus diesen Gebieten vom Anwendungsbereich des Übereinkommens ausgeschlossen sind (Urteil vom 27. März 1979, de Cavel, 143/78, EU:C:1979:83, Rn. 6).

    Rn. 28 Der Gerichtshof hat entschieden, dass der Begriff der "ehelichen Güterstände" in Art. 1 Abs. 2 Nr. 1 des Brüsseler Übereinkommens nicht nur die in einigen nationalen Rechtsordnungen besonders und ausschließlich für das Rechtsverhältnis der Ehe vorgesehenen Güterstände umfasst, sondern ebenso alle vermögensrechtlichen Beziehungen, die sich unmittelbar aus der Ehe oder ihrer Auflösung ergeben (Urteil vom 27. März 1979, de Cavel, 143/78, EU:C:1979:83, Rn. 7).

    Allein Rechtsstreitigkeiten der letzten Gruppe fallen in den Anwendungsbereich des Brüsseler Übereinkommens, während solche im Zusammenhang mit den beiden erstgenannten Gruppen davon auszuschließen sind (Urteil vom 27. März 1979, de Cavel, 143/78, EU:C:1979:83, Rn. 7).

  • EuGH, 18.10.2011 - C-406/09

    Realchemie Nederland - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtliche Zuständigkeit …

    Auszug aus EuGH, 14.06.2017 - C-67/17
    Dem 34. Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 1215/2012 ist zu entnehmen, dass bei der Auslegung die Kontinuität zwischen dem Brüsseler Übereinkommen und dieser Verordnung zu wahren ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Oktober 2011, Realchemie Nederland, C-406/09, EU:C:2011:668, Rn. 38).
  • BGH, 16.05.2019 - V ZB 101/18

    Rechtsstreit um das Vorliegen der Voraussetzungen einer Berichtigung des …

    Der ergänzende Hinweis des Beschwerdegerichts auf Art. 24 (erg.: Nr. 1) der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO neu) geht bereits deshalb fehl, weil die Verordnung nach Art. 1 Abs. 2 Buchst. a auf Verfahren im Zusammenhang mit den "ehelichen Güterständen" nicht anwendbar ist (vgl. hierzu EuGH, Beschluss vom 14. Juni 2017, Iliev, C-67/17, EU:C:2017:459 Rn. 29 f., 33;… siehe auch bereits Urteil vom 27. Februar 1997, van den Boogard, C-220/95, EU:C:1997:91 Rn. 22 zu der entsprechenden Regelung in Art. 1 Nr. 1 EuGVÜ).
  • EuGH, 24.09.2026 - C-300/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …

    Rn. 24 Nach Ansicht des vorlegenden Gerichts unterscheidet sich das Ausgangsverfahren von dem, in dem der Beschluss vom 14. Juni 2017, Iliev (C-67/17, EU:C:2017:459), ergangen ist, da im vorliegenden Fall nicht die Teilung von Rechtsgütern aufgrund der Auflösung der Ehe durch die Scheidung verlangt werde, sondern die Auseinandersetzung einer Bruchteilsgemeinschaft zwischen den Parteien des Ausgangsverfahrens nach allgemeinem Recht.

    Rn. 48 Im Rahmen einer Rechtssache, in der es um die Auslegung von Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 1215/2012 ging, hat der Gerichtshof unter Anwendung ebendieser Kriterien festgestellt, dass ein Rechtsstreit zwischen geschiedenen Ehegatten über die Teilung einer während der Ehe erworbenen beweglichen Sache vermögensrechtliche Rechtsverhältnisse zwischen diesen Personen betrifft, die sich unmittelbar aus der Auflösung der Ehe ergeben, und daher in den Bereich der "ehelichen Güterstände" fällt, was die Anwendung dieser Verordnung ausschließt (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 14. Juni 2017, Iliev, C-67/17, EU:C:2017:459, Rn. 30).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2017 - C-558/16

    Mahnkopf - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …

    {FN:26} Beschluss vom 14. Juni 2017 (C-67/17, EU:C:2017:459, Rn. 24).

    {FN:27} Beschluss vom 14. Juni 2017, Iliev (C-67/17, EU:C:2017:459, Rn. 25 bis 30).

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2026 - C-300/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …

    {FN:11} Nach Ansicht des vorlegenden Gerichts ergibt sich dieses Kriterium aus dem Urteil vom 27. März 1979, de Cavel (143/78, im Folgenden: Urteil de Cavel, EU:C:1979:83), sowie aus dem Beschluss vom 14. Juni 2017, Iliev (C-67/17, im Folgenden: Beschluss Iliev, EU:C:2017:459, Rn. 30).

    Dies lässt sich in der Tat daraus ableiten, dass sich die Antwort des Gerichtshofs auf die Fragen zur Aufteilung des Vermögens auf die Teilung des betreffenden Vermögensgegenstands konzentriert (vgl. Beschluss Iliev, Rn. 19 und 22).

  • KG, 09.05.2019 - 1 W 110/16

    Beurkundung eines Ehenamens nach englischen Recht im Eheregister

    Maßgeblich ist die Staatsangehörigkeit im Zeitpunkt der Rechtswahl (…Hausmann, a.a.O., Rdn. 248), wobei die Wahl bei Doppel- oder Mehrstaatern nicht auf das Recht der effektiven bzw. der deutschen Staatsangehörigkeit beschränkt ist (BGH, FamRZ 2017, 2009, 2010; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Dezember 2009 - I-3 Wx 73/09 -, juris;… Hepting/Dutta, Familie und Personenstand, 3. Aufl., Rdn. III-690).
  • OLG Stuttgart, 23.05.2024 - 15 UF 23/24

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Grundbuchberichtigung nach …

    Dabei umfasst der Begriff der "ehelichen Güterstände" in Art. 1 Abs. 2 lit. a Brüssel Ia-VO alle vermögensrechtlichen Beziehungen, die sich unmittelbar aus der Ehe oder ihrer Auflösung ergeben (EuGH, Beschluss vom 14. Juni 2017 - C-67/17 -, Rn. 28, juris).
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