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Rechtsprechung
   EuGH, 02.03.2023 - C-684/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,3335
EuGH, 02.03.2023 - C-684/21 (https://dejure.org/2023,3335)
EuGH, Entscheidung vom 02.03.2023 - C-684/21 (https://dejure.org/2023,3335)
EuGH, Entscheidung vom 02. März 2023 - C-684/21 (https://dejure.org/2023,3335)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Papierfabriek Doetinchem

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 - Art. 8 Abs. 1 - Erscheinungsmerkmale eines Erzeugnisses, die ausschließlich durch dessen technische Funktion bedingt sind - Beurteilungskriterien - Bestehen ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Geistiges Eigentum; Gemeinschaftsgeschmacksmuster; Verordnung (EG) Nr. 6/2002; Art. 8 Abs. 1; Erscheinungsmerkmale eines Erzeugnisses, die ausschließlich durch dessen technische Funktion bedingt sind; Beurteilungskriterien; Bestehen ...

  • Betriebs-Berater

    Papierfabriek Doetinchem - Zur Frage, ob Erscheinungsmerkmale eines Erzeugnisses ausschließlich durch dessen technische Funktion bedingt i. S. v. Art. 8 Abs. 1 VO (EG) Nr. 6/2002 sind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 - Art. 8 Abs. 1 - Erscheinungsmerkmale eines Erzeugnisses, die ausschließlich durch dessen technische Funktion bedingt sind - Beurteilungskriterien - Bestehen ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Designrecht: Papierfabriek Doetinchem/Sprick GmbH Bielefelder Papier- und Wellpappenwerk & Co.

Sonstiges (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2023, 633
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 08.03.2018 - C-395/16

    DOCERAM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches Eigentum - …

    Auszug aus EuGH, 02.03.2023 - C-684/21
    Insoweit berücksichtigte das Oberlandesgericht Düsseldorf die von Sprick beanspruchte Patentoffenlegungsschrift EP 2 897 793, in der alle Merkmale dieses Erzeugnisses als technisch vorteilhaft erläutert worden seien, und stellte - gestützt auf das Urteil vom 8. März 2018, DOCERAM (C-395/16, EU:C:2018:172) - fest, dass das Bestehen "gangbarer Formalternativen" unerheblich sei.

    Rn. 15 Nach Zurückverweisung des Ausgangsverfahrens an das Oberlandesgericht Düsseldorf, das vorlegende Gericht, hat Letzteres die Ansicht vertreten, dass Rn. 30 des Urteils vom 8. März 2018, DOCERAM (C-395/16, EU:C:2018:172), eine Auslegung stütze, wonach im Rahmen der in Art. 8 Abs. 1 der Verordnung Nr. 6/2002 vorgesehenen Gesamtwürdigung der objektiven Umstände des Einzelfalls dem Bestehen anderweitiger Geschmacksmuster nur eine geringe Bedeutung zukomme, wenn der Inhaber des betreffenden Geschmacksmusters auch für diese anderweitigen Geschmacksmuster Geschmacksmusterschutz in Anspruch nehme.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist die Prüfung, ob die Erscheinungsmerkmale eines Erzeugnisses ausschließlich durch dessen technische Funktion bedingt sind, im Blick auf das fragliche Geschmacksmuster, auf die objektiven Umstände, aus denen die Motive für die Wahl der Erscheinungsmerkmale des betreffenden Erzeugnisses deutlich werden, auf Informationen über dessen Verwendung oder auch auf das Bestehen alternativer Geschmacksmuster, durch die sich dieselbe technische Funktion erfüllen lässt, vorzunehmen (Urteil vom 8. März 2018, DOCERAM, C-395/16, EU:C:2018:172).

    Somit ist die Erscheinungsform im Rahmen der in der Verordnung vorgesehenen Systematik das entscheidende Merkmal eines Geschmacksmusters (Urteile vom 8. März 2018, DOCERAM, C-395/16, EU:C:2018:172, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 28. Oktober 2021, Ferrari, C-123/20, EU:C:2021:889, Rn. 30).

    Diese Bestimmung schließt den durch diese Verordnung gewährten Schutz daher für den Fall aus, dass das Bedürfnis, eine technische Funktion des betreffenden Erzeugnisses zu erfüllen, der einzige Faktor ist, der den Entwerfer dazu bewogen hat, sich für ein bestimmtes Erscheinungsmerkmal dieses Erzeugnisses zu entscheiden, während anderweitige Erwägungen - insbesondere solche, die mit der visuellen Erscheinung des Erzeugnisses zusammenhängen - bei der Entscheidung für dieses Merkmal keine Rolle gespielt haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. März 2018, DOCERAM, C-395/16, EU:C:2018:172, Rn. 26, 29 und 31).

    Daher ist das Bestehen alternativer Geschmacksmuster für die Anwendung dieser Bestimmung nicht ausschlaggebend (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. März 2018, DOCERAM, C-395/16, EU:C:2018:172, Rn. 30 und 32).

    Eine solche Beurteilung ist insbesondere mit Blick auf das betreffende Geschmacksmuster, auf die objektiven Umstände, aus denen die Motive für die Wahl der Erscheinungsmerkmale dieses Erzeugnisses deutlich werden, auf Informationen über dessen Verwendung oder auch auf das Bestehen alternativer Geschmacksmuster, mit denen sich dieselbe technische Funktion erfüllen lässt, vorzunehmen, soweit für diese Umstände, Informationen oder Alternativen tragfähige Beweise vorliegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. März 2018, DOCERAM, C-395/16, EU:C:2018:172, Rn. 36 und 37).

  • EuGH, 05.07.2018 - C-217/17

    Mast-Jägermeister/ EUIPO - Rechtsmittel - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - …

    Auszug aus EuGH, 02.03.2023 - C-684/21
    Rn. 27 Was insbesondere die Frage anbelangt, ob der Umstand, dass die Gestaltung eines Erzeugnisses dessen Mehrfarbigkeit ermöglicht, in dem Fall eines eingetragenen Geschmacksmusters berücksichtigt werden kann, wenn diese Mehrfarbigkeit in der betreffenden Eintragung nicht enthalten ist, ist darauf hinzuweisen, dass ein Geschmacksmuster durch seine Eintragung in ein öffentliches Register den zuständigen Behörden und den Verkehrskreisen, insbesondere den Wirtschaftsteilnehmern, zugänglich gemacht werden soll (Urteil vom 5. Juli 2018, Mast-Jägermeister/EUIPO, C-217/17 P, EU:C:2018:534, Rn. 53).

    Dieses Erfordernis soll somit Dritten Rechtssicherheit verschaffen (Urteil vom 5. Juli 2018, Mast-Jägermeister/EUIPO, C-217/17 P, EU:C:2018:534, Rn. 53 und 54 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Das Erfordernis der grafischen Wiedergabe dient dabei u. a. dazu, das Geschmacksmuster selbst festzulegen, um den genauen Gegenstand des Schutzes zu bestimmen, den das eingetragene Geschmacksmuster seinem Inhaber gewährt (Urteil vom 5. Juli 2018, Mast-Jägermeister/EUIPO, C-217/17 P, EU:C:2018:534, Rn. 51 und 52), und um den in den Rn. 27 und 28 des vorliegenden Urteils genannten Zielen zu entsprechen.

  • EuGH, 28.10.2021 - C-123/20

    Ferrari - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 - …

    Auszug aus EuGH, 02.03.2023 - C-684/21
    Somit ist die Erscheinungsform im Rahmen der in der Verordnung vorgesehenen Systematik das entscheidende Merkmal eines Geschmacksmusters (…Urteile vom 8. März 2018, DOCERAM, C-395/16, EU:C:2018:172, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 28. Oktober 2021, Ferrari, C-123/20, EU:C:2021:889, Rn. 30).

    Rn. 30 Insoweit hat der Gerichtshof entschieden, dass die Wiedergabe des angemeldeten Geschmacksmusters dieses Geschmacksmuster klar erkennen lassen muss (Urteil vom 28. Oktober 2021, Ferrari, C-123/20, EU:C:2021:889, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BGH, 09.03.2023 - I ZR 167/21

    Umfang der Prüfung der technischen Funktion eines Gemeinschaftsgeschmackmusters - …

    Die gemäß Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGV) erforderliche Prüfung, ob Erscheinungsmerkmale ausschließlich durch die technische Funktion des Erzeugnisses bedingt sind, ist für jedes den Gesamteindruck prägende Merkmal gesondert anhand aller für den Einzelfall maßgeblichen objektiven Umstände vorzunehmen (Bestätigung von EuGH, Urteil vom 8. März 2018 - C-395/16, GRUR 2018, 612 = WRP 2018, 546 - DOCERAM; Urteil vom 2. März 2023 - C-684/21, WRP 2023, 434 - Papierfabrik Doetinchem; BGH, Urteil vom 7. Oktober 2020 - I ZR 137/19, GRUR 2021, 473 = WRP 2021, 196 - Papierspender).

    Die Vorschrift schließt den geschmacksmusterrechtlichen Schutz für Erscheinungsmerkmale eines Erzeugnisses aus, wenn Erwägungen anderer Art als das Erfordernis, dass dieses Erzeugnis seine technische Funktion erfüllt, insbesondere solche, die mit der visuellen Erscheinung zusammenhängen, bei der Entscheidung für diese Merkmale keine Rolle gespielt haben, und zwar auch dann, wenn es andere Geschmacksmuster gibt, mit denen sich dieselbe Funktion erfüllen lässt (EuGH…, Urteil vom 8. März 2018 - C-395/16, GRUR 2018, 612 [juris Rn. 32 = WRP 2018, 546 - DOCERAM; Urteil vom 2. März 2023 - C-684/21, WRP 2023, 434 [juris Rn. 20] - Papierfabriek Doetinchem;… BGH, GRUR 2021, 473 [juris Rn. 10] - Papierspender).

    Die Beurteilung ist insbesondere mit Blick auf das fragliche Geschmacksmuster, auf die objektiven Umstände, aus denen die Motive für die Wahl der Erscheinungsmerkmale des betreffenden Erzeugnisses deutlich werden, auf Informationen über dessen Verwendung oder auch auf das Bestehen alternativer Geschmacksmuster, mit denen sich dieselbe technische Funktion erfüllen lässt, vorzunehmen, soweit für diese Umstände, Informationen oder Alternativen tragfähige Beweise vorliegen (…EuGH, GRUR 2018, 612 Rn. 38 - DOCERAM; EuGH, WRP 2023, 434 [juris Rn. 22 f.] - Papierfabriek Doetinchem;… BGH, GRUR 2021, 473 [juris Rn. 11] - Papierspender).

  • EuGH, 04.09.2025 - C-211/24

    LEGO (Notion d'utilisateur averti d'un dessin ou modèle) - Vorlage zur …

    Somit ist die Erscheinungsform im Rahmen der in der Verordnung vorgesehenen Systematik das entscheidende Merkmal eines Geschmacksmusters (…Urteile vom 21. September 2017, Easy Sanitary Solutions und EUIPO/Group Nivelles, C-361/15 P und C-405/15 P, EU:C:2017:720, Rn. 62, sowie vom 2. März 2023, Papierfabriek Doetinchem, C-684/21, EU:C:2023:141, Rn. 19).
  • BPatG, 04.08.2025 - 30 W (pat) 801/23
    Die Vorschrift schließt den designrechtlichen Schutz für Erscheinungsmerkmale eines Erzeugnisses aus, wenn Erwägungen anderer Art als das Erfordernis, dass dieses Erzeugnis seine technische Funktion erfüllt, insbesondere solche, die mit der visuellen Erscheinung zusammenhängen, bei der Entscheidung für diese Merkmale keine Rolle gespielt haben, und zwar auch dann, wenn es andere Designs bzw. Geschmacksmuster gibt, mit denen sich dieselbe Funktion erfüllen lässt (vgl. EuGH…, Urteil vom 8. März 2018 - C-395/16, GRUR 2018, 612, Rn. 32 - DOCERAM; Urteil vom 2. März 2023 - C-684/21, WRP 2023, 434 Rn. 20 - Papierfabriek Doetinchem; BGH GRUR 2023, 887 Rn 17 - Tellerschleifgerät;… BGH, GRUR 2021, 473 Rn. 10 - Papierspender).

    Rn. 55 Die Beurteilung ist unter Würdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, insbesondere mit Blick auf das fragliche Design, auf die objektiven Umstände, aus denen die Motive für die Wahl der Erscheinungsmerkmale des betreffenden Erzeugnisses deutlich werden, auf Informationen über dessen Verwendung oder auch auf das Bestehen alternativer Geschmacksmuster, mit denen sich dieselbe technische Funktion erfüllen lässt, soweit für diese Umstände, Informationen oder Alternativen tragfähige Beweise vorliegen (…EuGH, GRUR 2018, 612 Rn. 38 - DOCERAM; EuGH, WRP 2023, 434 Rn. 22 f. - Papierfabriek Doetinchem;… BGH, GRUR 2021, 473 Rn. 11 - Papierspender).

  • OLG Düsseldorf, 08.08.2024 - 20 U 139/23

    Verfügungsanspruch wegen der Verletzung des Verfügungsgeschmacksmusters durch das …

    Von einer ausschließlichen technischen Bedingtheit von Gestaltungsmerkmalen kann nur dann ausgegangen werden, wenn Erwägungen andere Art als das Erfordernis, dass dieses Erzeugnis seine technische Funktion erfüllt, insbesondere solche, die mit der visuellen Erscheinung zusammenhängen, bei der Entscheidung für diese Merkmale keine Rolle gespielt haben, und zwar auch dann, wenn es andere Geschmacksmuster gibt, mit denen sich dieselbe Funktion erfüllen lässt (…vgl. EuGH, GRUR 2018, 612, 614 Rn. 31 - DOCERAM; GRUR 2023, 633 Rn. 20 - Papierfabrik Doetinchem;… BGH, GRUR 2021, 473 Rn. 10 - Papierspender, GRUR 2023, 887 Rn. 17 - Tellerschleifgerät).
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2024 - 20 U 121/23
    Von einer ausschließlichen technischen Bedingtheit von Gestaltungsmerkmalen kann nur dann ausgegangen werden, wenn Erwägungen andere Art als das Erfordernis, dass dieses Erzeugnis seine technische Funktion erfüllt, insbesondere solche, die mit der visuellen Erscheinung zusammenhängen, bei der Entscheidung für diese Merkmale keine Rolle gespielt haben, und zwar auch dann, wenn es andere Geschmacksmuster gibt, mit denen sich dieselbe Funktion erfüllen lässt (…vgl. EuGH, GRUR 2018, 612, 614 Rn. 31 - DOCERAM; GRUR 2023, 633 Rn. 20 - Papierfabrik Doetinchem;… BGH, GRUR 2021, 473 Rn. 10 - Papierspender, GRUR 2023, 887 Rn. 17 - Tellerschleifgerät).
  • EuG, 23.10.2024 - T-25/23

    Orgatex/ EUIPO - Longton (Marquages au sol) - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - …

    Dieses Erfordernis der Klarheit und Genauigkeit soll somit Dritten Rechtssicherheit verschaffen (vgl. Urteil vom 2. März 2023, Papierfabriek Doetinchem, C-684/21, EU:C:2023:141, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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