Rechtsprechung
| EuGH, 24.05.2023 - C-690/22 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Shortcut
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 178 Buchst. a - Recht auf Vorsteuerabzug - Ausübungsmodalitäten - Art. 226 Nr. 6 - Angaben, die in der Rechnung enthalten ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Shortcut
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Shortcut
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 30.05.2025 - V B 61/23
Rechnungsanforderungen für den Vorsteuerabzug
Rn. 42 6. Ein Zulassungsgrund ergibt sich schließlich auch nicht daraus, dass die Klägerin mit ihrem Schriftsatz vom 28.02.2025 eine Abweichung des Senatsurteils vom 15.10.2019 - V R 14/18 (BFHE 267, 120, BStBl II 2020, 596) von dem EuGH-Beschluss Shortcut vom 24.05.2023 - C-690/22, EU:C:2023:440 behauptet.Ungeachtet des Umstandes, dass der EuGH-Beschluss Shortcut vom 24.05.2023 - C-690/22, EU:C:2023:440, dem angefochtenen FG-Urteil zeitlich vorgeht und die Klägerin --was die Annahme einer nachträglichen Divergenz ausschließt (…vgl. BFH-Beschluss vom 03.04.2013 - X B 20/12, BFH/NV 2013, 1111, Rz 9)-- diese Entscheidung bis zum Ablauf der Frist zur Begründung ihrer Nichtzulassungsbeschwerde (hier: am 21.12.2023) kennen konnte, ist in einem Fall der nachträglichen Divergenz die Revision jedenfalls nur dann gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zuzulassen, wenn --woran es im Streitfall fehlt-- innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist hinsichtlich der hiervon betroffenen Rechtsfrage die grundsätzliche Bedeutung beziehungsweise die Notwendigkeit der Rechtsfortbildung ordnungsgemäß dargelegt worden ist (…BFH-Beschlüsse vom 09.02.1996 - VIII B 8/95, BFH/NV 1996, 619;… vom 19.09.2007 - XI B 52/06, BFH/NV 2008, 63;… vom 05.03.2010 - IV B 82/09, BFH/NV 2010, 1265).
- BFH, 12.07.2023 - XI R 5/21
Widerruf der Gestattung der Ist-Besteuerung wegen Missbrauchs; Entstehung und …
Rn. 46 b) Es muss ferner nicht entschieden werden, ob --falls der Kläger tatsächlich Leistungen ausgeführt hat-- die wenigen bei den Akten befindlichen Ausgangsrechnungen des Klägers überhaupt dazu geeignet sein könnten, ein gegebenenfalls bestehendes Recht auf Vorsteuerabzug auszuüben (vgl. EuGH-Urteil Barlis 06 - Investimentos Imobiliarios e Turisticos vom 15.09.2016 - C-516/14, EU:C:2016:690, Rz 25 ff.; Shortcut vom 24.05.2023 - C-690/22, EU:C:2023:440, Rz 34 ff., 50 und 52).
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