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   EuGH, 13.10.1992 - C-71/90   

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https://dejure.org/1992,4478
EuGH, 13.10.1992 - C-71/90 (https://dejure.org/1992,4478)
EuGH, Entscheidung vom 13.10.1992 - C-71/90 (https://dejure.org/1992,4478)
EuGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1992 - C-71/90 (https://dejure.org/1992,4478)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Spanien / Rat

    EWG-Vertrag, Artikel 43 Absatz 2 Unterabsatz 3; Verordnung Nr. 170/83 des Rates, Artikel 4 und 11
    1. Fischerei; Erhaltung der Meeresschätze; Fangquotenregelung; Aufteilung des Fanganteils zwischen den Mitgliedstaaten; Erfordernis der relativen Stabilität; Durchführung; Fester Verteilungsschlüssel

  • EU-Kommission

    Spanien / Rat

  • Judicialis

    EWG Art. 173 Abs. 1; ; VO Nr. 170/83/EWG Art. 11; ; VO Nr. 170/83/EWG Art. 3; ; VO Nr. 170/83/EWG Art. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Fischerei - Erhaltung der Meeresschätze - Fangquotenregelung - Aufteilung des Fanganteils zwischen den Mitgliedstaaten - Erfordernis der relativen Stabilität - Durchführung - Fester Verteilungsschlüssel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Fischerei - Verordnung zur Aufteilung der Fangquoten zwischen Mitgliedstaaten - Beitrittsakte für Spanien.

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 16.06.1987 - 46/86

    Romkes / Officier van Justitie

    Auszug aus EuGH, 13.10.1992 - C-71/90
    15 Vor einer Prüfung dieser verschiedenen Argumente ist darauf hinzuweisen, daß sich der Gerichtshof bereits im Urteil vom 16. Juni 1987 (Romkes, 46/86, Slg. 1987, 2671) zu der Vereinbarkeit der nach der ursprünglichen Aufteilung von 1983 vorgenommenen Quotenaufteilungen mit dem Erfordernis der relativen Stabilität der Fischereitätigkeit aufgrund der Verordnung Nr. 170/83 geäussert hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1992 - C-63/90

    Portugiesische Republik und Königreich Spanien gegen Rat der Europäischen

    In den verbundenen Rechtssachen C-63/90 und C-67/90 sowie den Rechtssachen C-70/90, C-71/90 und C-73/90 beantragen Spanien und Portugal gemäß Artikel 173 EWG-Vertrag die Nichtigerklärung von Verordnungen, mit denen der Anteil der Gemeinschaft an Fangmengenbegrenzungen unterliegenden Beständen in den Fischereizonen von Norwegen und Schweden sowie Grönland und den Färöer in Form von Quoten unter die Mitgliedstaaten aufgeteilt worden ist.

    ° in der Rechtssache C-71/90 (Spanien) die Verordnung (EWG) Nr. 4049/89 (bezogen auf die ausschließliche Wirtschaftszone Norwegens und die Fischereizone um Jan Mayen und das Jahr 1990)(3);.

    Lediglich die Verordnung Nr. 4049/89 (Rechtssache C-71/90) sieht Quoten zugunsten der klagenden Mitgliedstaaten vor (810 t Rotbarsch für Portugal, 190 t derselben Art für Spanien), die Norwegen jedoch ausserhalb der Fangmengen der Gemeinschaft (3 000 t der genannten Art, aufgeteilt zwischen Deutschland, dem Vereinigten Königreich und Frankreich) gewährt hat.

    Zum Zeitpunkt des Beitritts unterhielt keiner der beitretenden Staaten Fischereiabkommen im Hinblick auf die hier in Rede stehenden Ressourcen bis auf Spanien, das mit Norwegen ein solches Abkommen unterhielt, das eine Gültigkeitsdauer bis zum 31. Dezember 1986 vorsah (Rechtssache C-71/90).

    Hierzu verweisen sie auf ihre historischen Fangtätigkeiten in den betreffenden Gewässern während des Referenzzeitraums 1973 bis 1978 (Rechtssachen C-63/90, C-67/90, C-70/90 und C-71/90) und sind ° bezogen auf ihre nunmehr geltend gemachten Ansprüche ° der Ansicht, daß der neuen Zusammensetzung der Gemeinschaft im Lichte dieser Fangtätigkeiten Rechnung getragen werden müsse.

    Was ergibt sich hieraus für die vorliegenden Fälle, in denen es ° vorbehaltlich einer Prüfung der Rechtssache C-71/90(18) ° an solchen Fischereitätigkeiten im Zeitpunkt des Beitritts fehlte? Dies ist die Frage, auf die die Kommission mit ihrer These des "Ausschlusses" zu antworten sucht, die somit auf einem Umkehrschluß aus diesen Vorschriften beruht.

    c) Die Rechtssache C-71/90 ist die einzige, in der die Rechtsstellung des Klägers (Spanien) unter dem Gesichtspunkt der Beitrittsakte zu prüfen ist.

    Auch in der Rechtssache C-71/90 bestehen daher keine Anhaltspunkte für einen Ermessensfehler des Rates.

    Im Rahmen der Überlegungen zu Artikel 4 Absatz 1 der Grundverordnung ist schließlich noch auf das Argument Spaniens (in den Rechtssachen C-67/90, C-70/90 und C-71/90) einzugehen, wonach die Mitgliedstaaten, die Quoten in bezug auf die jeweiligen Bestände innehatten, diese Quoten in gewissen Jahren vor dem Geltungszeitraum der angefochtenen Verordnung nicht ausgeschöpft hätten.

    III. Im Zusammenhang mit dem Vorstehenden ist noch kurz auf die Rüge Spaniens einzugehen (Rechtssachen C-67/90, C-70/90, C-71/90 und C-73/90), wonach die Art und Weise der Anwendung des Artikels 4 Absatz 1 der Grundverordnung ermessensmißbräuchlich sei.

    Ähnlich argumentiert die spanische Regierung (in den Rechtssachen C-67/90, C-70/90, C-71/90 und C-73/90), die auf den Verlust der Kompetenz der neuen Mitgliedstaaten abstellt, Fischereiabkommen zu schließen.

    b) Nach Ansicht Spaniens (Rechtssachen C-71/90 und C-73/90) ist ein Verstoß der angefochtenen Verordnungen gegen Artikel 7 EWG-Vertrag ausserdem darin zu sehen, daß die Erhöhungen des Fanganteils der Gemeinschaft, die aufgrund der Öffnung des spanischen Marktes gegenüber Erzeugnissen des betroffenen Drittlandes im Zuge des Beitritts eingetreten seien, nicht den neuen Mitgliedstaaten zugute gekommen seien, sondern ausschließlich den Mitgliedstaaten, die in den herkömmlichen Verteilungsschlüssel einbezogen seien.

    c) Schließlich ist der Vollständigkeit halber noch auf das in der jeweiligen Erwiderung (Rechtssachen C-67/90, C-70/90, C-71/90, C-73/90) enthaltene Vorbringen Spaniens(58) einzugehen, wonach eine Diskriminierung in der unterschiedlichen Behandlung der alten und der neuen Mitgliedstaaten hinsichtlich des Zugangs zu den externen Ressourcen liege, die Gegenstand von vor dem Beitritt abgeschlossenen bilateralen Abkommen waren.

    (22) ° Rechtssache C-71/90.

    (37) ° Anlage II zur Klageschrift in der Rechtssache C-71/90.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2001 - C-120/99

    Italien / Rat

    51: - Vgl. u. a. die Urteile vom 16. Juni 1987 in der Rechtssache 46/86 (Romkes, Slg. 1987, 2671, Randnr. 17) und vom 13. Oktober 1992 in der Rechtssache C-71/90 (Spanien/Rat, Slg. 1992, I-5175, Randnr. 15).

    Dieses Ermessen bezieht sich nicht ausschließlich auf die Art und die Reichweite der zu erlassenden Bestimmungen, sondern in bestimmtem Umfang auch auf die Feststellung von Grunddaten (Urteil vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-179/95, Spanien/Rat, Slg. 1999, I-6475, Randnr. 29).

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.1993 - C-405/92

    Etablissements Armand Mondiet SA gegen Armement Islais SARL. - Fischerei - Verbot

    Die Aufteilung des Fanganteils zwischen den Mitgliedstaaten wird auf der Grundlage von nationalen Fangquoten vorgenommen, und der Grundsatz der relativen Stabilität ist, wie der Gerichtshof zuletzt in seinen Urteilen vom 13. Oktober 1992 in den Rechtssachen C-70/90, C-71/90 und C-73/90 (Spanien/Rat) ( 36 ), festgestellt hat, in dem Sinne zu verstehen, daß "bei dieser Aufteilung für jeden Mitgliedstaat ein fester Prozentsatz beizubehalten ist".

    ( 36 ) Vgl. Randnr. 15 der Gründe in den Rechtssachen C-70/90 (Slg. 1992, I-5153), C-71/90 (Slg. 1992, I-5175) und Randnr. 16 der Gründe in der Rechtssache C-73/90 (Slg. 1992, I-5151).

  • EuG, 08.03.1995 - T-493/93

    Erteilung von Lizenzen ; Beitritt zu einem Fischereiabkommen ; Ausübung der

    43 und 44, C-71/90, Spanien/Rat, Slg. 1992, I-5175, Randnrn.

    28 und 29, und C-73/90, Spanien/Rat, Slg. 1992, I-5191, Randnrn.

  • EuGH, 08.11.2007 - C-141/05

    Spanien / Rat - Fischerei - Verordnung (EG) Nr. 27/2005 - Aufteilung der

    Daher ist der Begriff "neue Fangmöglichkeiten" unter Berücksichtigung von Systematik und Ziel von Art. 20 Abs. 1 und 2 der Verordnung Nr. 2371/2002 im Licht der Rechtsprechung auszulegen (vgl. Urteile vom 16. Juni 1987, Romkes, 46/86, Slg. 1987, 2671, vom 13. Oktober 1992, Spanien/Rat, C-70/90, Slg. 1992, I-5159, Spanien/Rat, C-71/90, Slg. 1992, I-5175, Spanien/Rat, C-73/90, Slg. 1992, I-5191, und vom 30. März 2006, Spanien/Rat).
  • EuGH, 30.03.2006 - C-87/03

    Spanien / Rat - Fischerei - Verordnung zur Aufteilung der Fangquoten zwischen

    Zudem bleibt der ursprüngliche Verteilungsschlüssel, der unter Berücksichtigung der durchschnittlich während des Zeitraums von 1973 bis 1978 von den Flotten der verschiedenen Mitgliedstaaten gefischten Mengen festgelegt worden war, so lange anwendbar, bis eine Änderungsverordnung nach demselben Verfahren wie die Verordnung Nr. 170/83 erlassen wird (vgl. u. a. Urteil Romkes, Randnr. 6, sowie Urteile vom 13. Oktober 1992 in der Rechtssache C-70/90, Spanien/Rat, Slg. 1992, I-5159, Randnr. 15, in der Rechtssache C-71/90, Spanien/Rat, Slg. 1992, I-5175, Randnr. 15, und in der Rechtssache C-73/90, Spanien/Rat, Slg. 1992, I-5191, Randnr. 28).
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