Rechtsprechung
| EuGH, 08.10.2020 - C-711/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Admiral Sportwetten u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie (EU) 2015/1535 - Art. 1 - Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft - Begriff "technische Vorschrift" - Glücksspiel - Lokale Abgabe auf ...
- Europäischer Gerichtshof
Admiral Sportwetten u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie (EU) 2015/1535 - Art. 1 - Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft - Begriff "technische Vorschrift" - Glücksspiel - Lokale Abgabe auf ...
- Europäischer Gerichtshof
Admiral Sportwetten u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie (EU) 2015/1535 - Art. 1 - Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft - Begriff "technische Vorschrift" - Glücksspiel - Lokale Abgabe auf ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Admiral Sportwetten u.a.
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Admiral Sportwetten u.a.
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 12.09.2019 - C-299/17
Die deutsche Regelung, die es Suchmaschinen untersagt, Pressesnippets ohne …
Auszug aus EuGH, 08.10.2020 - C-711/19
Rn. 25 Für die Beantwortung dieser Frage ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff "technische Vorschrift" vier Kategorien von Maßnahmen umfasst, erstens "technische Spezifikationen" im Sinne von Art. 1 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2015/1535, zweitens "sonstige Vorschriften" gemäß der Definition in Art. 1 Abs. 1 Buchst. d dieser Richtlinie, drittens "Vorschriften betreffend Dienste" gemäß Art. 1 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie und viertens "Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, mit denen Herstellung, Einfuhr, Inverkehrbringen oder Verwendung eines Erzeugnisses oder Erbringung oder Nutzung eines Dienstes oder die Niederlassung als Erbringer von Diensten verboten werden", im Sinne von Art. 1 Abs. 1 Buchst. f der Richtlinie (vgl. hinsichtlich der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft [ABl. 1998, L 204, S. 37] in der durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 [ABl. 1998, L 217, S. 18] geänderten Fassung Urteil vom 12. September 2019, VG Media, C-299/17, EU:C:2019:716, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 26 Als Erstes ist zu präzisieren, dass eine nationale Maßnahme nur dann unter die erste, in Art. 1 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2015/1535 geregelte Kategorie technischer Vorschriften - "technische Spezifikationen" - fällt, wenn sie sich auf das Erzeugnis oder seine Verpackung als solche bezieht und daher eines der vorgeschriebenen Merkmale für ein Erzeugnis festlegt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. September 2019, VG Media, C-299/17, EU:C:2019:716, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 11.06.2015 - C-98/14
Die ungarischen Rechtsvorschriften, die den Betrieb von Geldspielautomaten …
Auszug aus EuGH, 08.10.2020 - C-711/19
Rn. 38 Darüber hinaus ist in Bezug auf technische De-facto-Vorschriften im Sinne von Art. 1 Abs. 1 Buchst. f Ziff. iii der Richtlinie 2015/1535 noch zu ergänzen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass steuerrechtliche Vorschriften, die von keiner technischen Spezifikation oder sonstigen Vorschrift begleitet werden, deren Einhaltung sie sicherstellen sollen, nicht als "technische De-facto-Vorschriften" eingestuft werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juni 2015, Berlington Hungary u. a., C-98/14, EU:C:2015:386, Rn. 97). - EuGH, 21.04.2005 - C-267/03
Lindberg - Richtlinie 83/189/EWG - Informationsverfahren auf dem Gebiet der …
Auszug aus EuGH, 08.10.2020 - C-711/19
Was insbesondere die Verwendungsverbote betrifft, so hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass diese Verbote Maßnahmen umfassen, deren Tragweite klar über eine Begrenzung bestimmter möglicher Verwendungen des in Rede stehenden Erzeugnisses hinausgeht und sich damit nicht auf eine bloße Beschränkung von dessen Verwendung reduziert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. April 2005, Lindberg, C-267/03, EU:C:2005:246, Rn. 76).
- BFH, 04.11.2025 - IX R 27/24
Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Virtuellen Automatensteuer
Rn. 60 Eine "technische Spezifikation" muss sich auf ein Erzeugnis oder seine Verpackung als solches beziehen (vgl. EuGH-Urteil Admiral Sportwetten u.a. vom 08.10.2020 - C-711/19, EU:C:2020:812, Rz 26).Eine "sonstige Vorschrift" ist eine Vorschrift für ein Erzeugnis, die keine technische Spezifikation ist und insbesondere zum Schutz der Verbraucher oder der Umwelt erlassen wird und den Lebenszyklus des Erzeugnisses nach dem Inverkehrbringen betrifft (vgl. EuGH-Urteil Admiral Sportwetten u.a. vom 08.10.2020 - C-711/19, EU:C:2020:812, Rz 30).
Rn. 62 Steuerliche Regelungen fallen auch nicht unter den Begriff der "technischen Vorschrift" im Sinne des Art. 1 Abs. 1 Buchst. f der Richtlinie 2015/1535/EU (vgl. auch EuGH-Urteile Berlington Hungary u.a. vom 11.06.2015 - C-98/14, EU:C:2015:386, Rz 95 ff., 100, und Admiral Sportwetten u.a. vom 08.10.2020 - C-711/19, EU:C:2020:812, Rz 41; vgl. auch Senatsurteil vom 17.05.2021 - IX R 20/18, BFHE 274, 246, Rz 47, für die Sportwettenbesteuerung, sowie Senatsbeschluss vom 14.02.2023 - IX B 42/22 (AdV), Rz 51 ff.).
Denn unter einer "technischen Vorschrift" sind die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten zu verstehen, mit denen unter anderem Herstellung, Einfuhr, Inverkehrbringen oder Verwendung eines Erzeugnisses oder Erbringung oder Nutzung eines Dienstes "verboten" werden (so ausdrücklich der Wortlaut der Richtlinie 2015/1535/EU sowie EuGH-Urteil Admiral Sportwetten u.a. vom 08.10.2020 - C-711/19, EU:C:2020:812, Rz 36).
Rn. 63 Schließlich hat der EuGH in Bezug auf "technische De-facto-Vorschriften" im Sinne von Art. 1 Abs. 1 Buchst. f Ziff. iii der Richtlinie 2015/1535/EU bereits entschieden, dass steuerrechtliche Vorschriften, die von keiner technischen Spezifikation oder sonstigen Vorschrift begleitet werden, deren Einhaltung sie sicherstellen sollen, nicht als "technische De-facto-Vorschriften" im Sinne dieser Regelung eingestuft werden können (vgl. EuGH-Urteile Berlington Hungary u.a. vom 11.06.2015 - C-98/14, EU:C:2015:386, Rz 97, und Admiral Sportwetten u.a. vom 08.10.2020 - C-711/19, EU:C:2020:812, Rz 38).
- BFH, 04.11.2025 - IX R 28/24
Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Virtuellen Automatensteuer
Rn. 51 Eine "technische Spezifikation" muss sich auf ein Erzeugnis oder seine Verpackung als solches beziehen (vgl. EuGH-Urteil Admiral Sportwetten u.a. vom 08.10.2020 - C-711/19, EU:C:2020:812, Rz 26).Eine "sonstige Vorschrift" ist eine Vorschrift für ein Erzeugnis, die keine technische Spezifikation ist und insbesondere zum Schutz der Verbraucher oder der Umwelt erlassen wird und den Lebenszyklus des Erzeugnisses nach dem Inverkehrbringen betrifft (vgl. EuGH-Urteil Admiral Sportwetten u.a. vom 08.10.2020 - C-711/19, EU:C:2020:812, Rz 30).
Rn. 53 Steuerliche Regelungen fallen auch nicht unter den Begriff der "technischen Vorschrift" im Sinne des Art. 1 Abs. 1 Buchst. f der Richtlinie 2015/1535/EU (vgl. auch EuGH-Urteile Berlington Hungary u.a. vom 11.06.2015 - C-98/14, EU:C:2015:386, Rz 95 ff., 100, und Admiral Sportwetten u.a. vom 08.10.2020 - C-711/19, EU:C:2020:812, Rz 41; vgl. auch Senatsurteil vom 17.05.2021 - IX R 20/18, BFHE 274, 246, Rz 47, für die Sportwettenbesteuerung, sowie Senatsbeschluss vom 14.02.2023 - IX B 42/22 (AdV), Rz 51 ff.).
Denn unter einer "technischen Vorschrift" sind die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten zu verstehen, mit denen unter anderem Herstellung, Einfuhr, Inverkehrbringen oder Verwendung eines Erzeugnisses oder Erbringung oder Nutzung eines Dienstes "verboten" werden (so ausdrücklich der Wortlaut der Richtlinie 2015/1535/EU sowie EuGH-Urteil Admiral Sportwetten u.a. vom 08.10.2020 - C-711/19, EU:C:2020:812, Rz 36).
Rn. 54 Schließlich hat der EuGH in Bezug auf "technische De-facto-Vorschriften" im Sinne von Art. 1 Abs. 1 Buchst. f Ziff. iii der Richtlinie 2015/1535/EU bereits entschieden, dass steuerrechtliche Vorschriften, die von keiner technischen Spezifikation oder sonstigen Vorschrift begleitet werden, deren Einhaltung sie sicherstellen sollen, nicht als "technische De-facto-Vorschriften" im Sinne dieser Regelung eingestuft werden können (vgl. EuGH-Urteile Berlington Hungary u.a. vom 11.06.2015 - C-98/14, EU:C:2015:386, Rz 97, und Admiral Sportwetten u.a. vom 08.10.2020 - C-711/19, EU:C:2020:812, Rz 38).
- EuGH, 22.12.2022 - C-83/21
Kurzzeitvermietung von Immobilien: Das Unionsrecht steht weder der Verpflichtung …
Es handelt sich also nicht um Maßnahmen steuerlicher Natur als solche, sondern nur um Maßnahmen, die mit steuerlichen Maßnahmen verbunden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Oktober 2020, Admiral Sportwetten u. a., C-711/19, EU:C:2020:812, Rn. 38).
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2025 - C-144/24
Kommission/ Ungarn (Redevance minière supplémentaire) - Vertragsverletzung eines …
Ungarn verweist insoweit darauf, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere nach dem Urteil Admiral Sportwetten, steuerrechtliche Vorschriften, die von keiner technischen Spezifikation oder sonstigen Vorschrift begleitet würden, nicht als "technische De-facto-Vorschriften" eingestuft werden könnten{FN-VERWEIS:42}.Rn. 111 Was das Urteil Admiral Sportwetten angeht, das Ungarn in seiner Klagebeantwortung zur Unterstützung seiner Ausführungen zur steuerrechtlichen Natur der streitigen Bestimmungen anführt, äußert die Kommission Zweifel an dessen Anwendbarkeit auf den vorliegenden Fall, da das Urteil eine Rechtssache betreffe, in der es um eine Steuer gehe, während die zusätzliche Schürfgebühr nicht als eine solche angesehen werden könne.
{FN:42} Vgl. Urteil vom 8. Oktober 2020, Admiral Sportwetten u. a. (C-711/19, im Folgenden: Urteil Admiral Sportwetten, EU:C:2020:812, Rn. 38).
- BFH, 14.02.2023 - IX B 42/22
Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungs- und Europarechtskonformität der …
Rn. 53 (2) Steuerliche Regelungen fallen nicht unter den Begriff der "technischen Vorschrift" i.S. des Art. 1 Abs. 1 Buchst. f EURL 2015/1535 (vgl. auch Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- Berlington Hungary vom 11.06.2015 - C-98/14, EU:C:2015:386, Rz 100, und Admiral Sportwetten u.a. vom 08.10.2020 - C-711/19, EU:C:2020:812, Rz 41;… BTDrucks 20/2540, S. 3). - FG Hessen, 31.10.2024 - 5 K 1125/23
Besteuerung von virtuellen Automatenglücksspielen nach dem Rennwett- und …
Der EuGH bestätige die Sichtweise der Klägerin grundlegend im Urteil Admiral Sportwetten GmbH (Urteil vom 08.10.2020 - C-711/19, juris), wonach eine nationale Abgabenvorschrift, die eine Besteuerung des Haltens von Wettterminals vorsehe, keine "technische Vorschrift" darstelle.Steuerliche Regelungen fallen nicht unter den Begriff der "technischen Vorschrift" i.S. des Art. 1 Abs. 1 Buchst. f EURL 2015/1535 (…vgl. auch EuGH-Urteile vom 11.06.2015 - C-98/14, "Berlington Hungary", EU:C:2015:386, Rz. 100; und u.a. vom 08.10.2020 - C-711/19, "Admiral Sportwetten", EU:C:2020:812, Rz 41;… BT-Drucks 20/2540, S. 3).
- FG Hessen, 31.10.2024 - 5 K 1126/23
Besteuerung von virtuellen Automatenglücksspielen nach dem Rennwett- und …
Der EuGH bestätige die Sichtweise der Klägerin grundlegend im Urteil Admiral Sportwetten GmbH (Urteil vom 08. Oktober 2020 - C-711/19, juris), wonach eine nationale Abgabenvorschrift, die eine Besteuerung des Haltens von Wettterminals vorsehe, keine "technische Vorschrift" darstelle.Steuerliche Regelungen fallen nicht unter den Begriff der "technischen Vorschrift" i.S. des Art. 1 Abs. 1 Buchst. f EURL 2015/1535 (…EuGH-Urteile vom 11. Juni 2015 - C-98/14, Berlington Hungary, EU:C:2015:386, Rz. 100; und vom 08. Oktober 2020 - C-711/19, Admiral Sportwetten u.a., EU:C:2020:812, Rz 41;… BT-Drucks 20/2540, S. 3).
- VG Hamburg, 13.10.2022 - 14 K 698/20
Erfolglose Klage gegen die Beschränkung der Anzahl der Wettvermittlungsgeräte je …
Denn nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ergibt sich aus dem Anhang I Nr. 1 lit. d) Richtlinie (EU) 2015/1535, dass die "Bereitstellung elektronischer Spiele in einer Spielhalle in Anwesenheit des Benutzers", wie etwa das Anbieten von Wetten über Terminals, einen nicht im Fernabsatz erbrachten Dienst darstellt (so EuGH, Urt. v. 8.10.2019, C-711/19, juris Rn. 33ff.;… s.a. zur Richtlinie 98/34/EG vom 22.6.1998: BVerwG, Urt. v. 16.12.2016, a.a.O., juris Rn. 87ff.;… OVG Hamburg, Urt. v. 7.2.2018, 4 Bf 217/17 , juris Rn. 222 ff.).Die Vorschrift umfasst jedoch das (elektronische) Anbieten von Wetten über Terminals in einer Wettvermittlungsstelle in Anwesenheit des Benutzers, was nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs keinen Fernabsatz i.S.d. Richtlinie (EU) 2015/1535 darstellt (vgl. EuGH, Urt. v. 8.10.2019, C-711/19, juris Rn. 33).
- EuGH, 24.11.2022 - C-658/21
Belplant - Vorlage zur Vorabentscheidung - Informationsverfahren auf dem Gebiet …
Rn. 24 Erstens ist zu klarzustellen, dass eine nationale Maßnahme nur dann unter die erste, in Art. 1 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2015/1535 geregelte Kategorie technischer Vorschriften - "technische Spezifikationen" - fällt, wenn sie sich auf das Erzeugnis oder seine Verpackung als solche bezieht und daher eines der vorgeschriebenen Merkmale für ein Erzeugnis festlegt (Urteil vom 8. Oktober 2020, Admiral Sportwetten u. a., C-711/19, EU:C:2020:812, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 31 Zum anderen ist, was die Verwendungsverbote betrifft, darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass diese Verbote Maßnahmen umfassen, deren Tragweite klar über eine Begrenzung bestimmter möglicher Verwendungen des in Rede stehenden Erzeugnisses hinausgeht, und die sich damit nicht auf eine bloße Beschränkung von dessen Verwendung reduzieren (Urteil vom 8. Oktober 2020, Admiral Sportwetten u. a., C-711/19, EU:C:2020:812, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 13.03.2025 - C-120/24
Unigames - Vorlage zur Vorabentscheidung - Informationsverfahren auf dem Gebiet …
Rn. 31 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff "technische Vorschrift" vier Kategorien von Maßnahmen umfasst, nämlich erstens "technische Spezifikationen" im Sinne von Art. 1 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2015/1535, zweitens "sonstige Vorschriften" gemäß der Definition in Art. 1 Abs. 1 Buchst. d dieser Richtlinie, drittens "Vorschriften betreffend Dienste" gemäß Art. 1 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie und viertens "Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, mit denen Herstellung, Einfuhr, Inverkehrbringen oder Verwendung eines Erzeugnisses oder Erbringung oder Nutzung eines Dienstes oder die Niederlassung als Erbringer von Diensten verboten werden", im Sinne von Art. 1 Abs. 1 Buchst. f der Richtlinie (Urteil vom 8. Oktober 2020, Admiral Sportwetten u. a., C-711/19, EU:C:2020:812, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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