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Rechtsprechung
   EuGH, 21.07.2023 - C-718/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,18325
EuGH, 21.07.2023 - C-718/22 (https://dejure.org/2023,18325)
EuGH, Entscheidung vom 21.07.2023 - C-718/22 (https://dejure.org/2023,18325)
EuGH, Entscheidung vom 21. Juli 2023 - C-718/22 (https://dejure.org/2023,18325)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 19.07.2023 - IV ZR 268/21

    Geltendmachung des Widerspruchsrechts des Versicherungsnehmers gemäß § 5a Abs. 1 …

    Eine Vorlagepflicht ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass das Landgericht Erfurt (…Beschluss vom 14. Oktober 2022 - 8 O 1462/20, juris Rn. 25 f.) ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (C-718/22, juris) gerichtet hat, das die gleiche Problematik betrifft (Anschluss an EuGH…, Urteil vom 9. September 2015, X und van Dijk, C-72/14, C-197/14, EU:C:2015:564 = juris Rn. 56-63).
  • BGH, 27.09.2023 - IV ZR 464/21

    Altvertrag über eine Kapitallebensversicherung: Versagung der Ausübung des …

    Eine Vorlagepflicht ergibt sich entgegen der Ansicht der Revision auch nicht aus dem Umstand, dass das Landgericht Erfurt VersR 2023, 893 [juris Rn. 25 f.] ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (C-718/22, juris) gerichtet hat, das die gleiche Problematik betrifft (vgl. EuGH…, Urteil vom 9. September 2015, X und van Dijk, C-72/14, C-197/14, EU:C:2015:564 = juris Rn. 56-63;… vgl. Senatsurteil vom 19. Juli 2023 - IV ZR 268/21, VersR 2023, 1151 Rn. 13).
  • BGH, 27.09.2023 - IV ZR 163/22

    Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages; Ausnahmsweiser Ausschluss …

    Eine Vorlagepflicht ergibt sich entgegen der Ansicht der Revision auch nicht aus dem Umstand, dass das Landgericht Erfurt (…Beschluss vom 14. Oktober 2022 - 8 O 1462/20, juris Rn. 25 f.) ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (C-718/22, juris) gerichtet hat, das die gleiche Problematik betrifft (vgl. EuGH…, Urteil vom 9. September 2015, X und van Dijk, C-72/14, C-197/14, EU:C:2015:564 = juris Rn. 56-63;… vgl. Senatsurteil vom 19. Juli 2023 - IV ZR 268/21, VersR 2023, 1151 Rn. 13).
  • LG Erfurt, 05.09.2023 - 8 O 1462/20

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen einen Rücknahmebeschluss

    Rn. 2 1. Der hier zuständige Einzelrichter hat mit Beschluss vom 11. Juli 2023 die Vorlage vom 14. Oktober 2022 an den Gerichtshof der Europäischen Union - C-718/22 - zurückgenommen.
  • LG Erfurt, 11.07.2023 - 8 O 1462/20
    Die Vorlage vom 14. Oktober 2022 an den Gerichtshof der Europäischen Union - C-718/22 - wird zurückgenommen und das ausgesetzte Verfahren wieder aufgenommen, nachdem die Beklagte ihr Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit und jüngst ihr Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegen den Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zurückgenommen hat.
  • OLG Jena, 26.07.2024 - 4 W 296/23

    Aussetzung i.V.m. EuGH-Vorlage ist nicht anfechtbar!

    Rn. 5 Mit Beschluss vom 14.10.2022, berichtigt mit Beschluss vom 09.11.2022, setzte das Landgericht das Verfahren aus und legte dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur Vorabentscheidung (Az.: C-718/22) vor, wegen deren Gegenstands auf den Beschlussinhalt Bezug genommen wird.
  • OLG Saarbrücken, 04.02.2026 - 5 U 42/25

    Grenze des Rechtsmissbrauchs bei Widerruf von Lebensversicherungen nach 28 Jahren

    Der Bundesgerichtshof hat zum Einwand von Treu und Glauben - in Fortführung des Urteils vom 15. Februar 2023 - IV ZR 353/21, BGHZ 236, 163 - bereits entschieden und im Einzelnen begründet, dass auch bei einer nicht nur geringfügig fehlerhaften oder fehlenden Widerspruchsbelehrung gilt, dass die Maßstäbe für eine Berücksichtigung von Treu und Glauben in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union geklärt sind, die Annahme rechtsmissbräuchlichen Verhaltens in Fällen wie den vorliegenden in Einklang mit dieser Rechtsprechung steht und eine Vorlagepflicht sich auch nicht aus dem Umstand ergibt, dass das Landgericht Erfurt (Beschluss vom 14. Oktober 2022 - 8 O 1462/20, juris) ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (C-718/22, juris) gerichtet hat, das die gleiche Problematik betrifft (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2023 - IV ZR 268/21, BGHZ 238, 32).
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