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| EuGH, 19.05.2022 - C-722/21 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Frontera Capital
(fremdsprachig)
- Europäischer Gerichtshof
Frontera Capital
(fremdsprachig)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Frontera Capital
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Frontera Capital
Wird zitiert von ... (3)
- EuGH, 07.05.2024 - C-115/22
Die für Dopingbekämpfung zuständige österreichische Schiedskommission ist nicht …
Rn. 34 Folglich muss die vorlegende Stelle, um zur Anrufung des Gerichtshofs im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens befugt zu sein, als "Gericht" im Sinne von Art. 267 AEUV eingestuft werden können, was der Gerichtshof auf der Grundlage des Vorabentscheidungsersuchens zu prüfen hat (…Beschlüsse vom 13. Dezember 2018, Holunga, C-370/18, EU:C:2018:1011, Rn. 13, und vom 19. Mai 2022, Frontera Capital, C-722/21, EU:C:2022:412, Rn. 11). - EuGH, 18.12.2025 - C-240/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des …
Rn. 45 Für die Feststellung, ob eine nationale Einrichtung, die nach dem Gesetz mit Aufgaben unterschiedlicher Art betraut ist, als "Gericht" im Sinne von Art. 267 AEUV einzustufen ist, ist es erforderlich, die spezifische Natur der gerichtlichen oder administrativen Aufgaben zu untersuchen, die sie in dem konkreten normativen Kontext ausübt, in dem sie sich zur Anrufung des Gerichtshofs veranlasst sieht, um zu überprüfen, ob bei der Einrichtung ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden hat, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Februar 2017, Margarit Panicello, C-503/15, EU:C:2017:126, Rn. 28, …sowie Beschlüsse vom 1. September 2021, 0KR [Vorabentscheidungsersuchen eines Notarvertreters], C-387/20, EU:C:2021:751, Rn. 23, und vom 19. Mai 2022, Frontera Capital, C-722/21, EU:C:2022:412, Rn. 13). - EuGH, 13.04.2026 - C-681/25
Pinto/ Governo Italiano und Ministero della Giustizia
Rn. 26 Selon une jurisprudence constante, pour être habilité à saisir la Cour dans le cadre de la procédure préjudicielle, l'organisme de renvoi doit pouvoir être qualifié de « juridiction ", au sens de l'article 267 TFUE, ce qu'il appartient à la Cour de vérifier sur la base de la demande de décision préjudicielle (ordonnance du 19 mai 2022, Frontera Capital, C-722/21, EU:C:2022:412, point 11 et jurisprudence citée).
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