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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 17.12.1992 - C-79/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1546
EuGH, 17.12.1992 - C-79/91 (https://dejure.org/1992,1546)
EuGH, Entscheidung vom 17.12.1992 - C-79/91 (https://dejure.org/1992,1546)
EuGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1992 - C-79/91 (https://dejure.org/1992,1546)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; Verordnung Nr. 1371/84 vom 16.05.1984 Art. 5 Abs. 1 Nr. 2

  • EU-Kommission PDF

    Knüfer / Buchmann

    Verordnungen der Kommission Nr. 1371/84, Artikel 5 Absatz 1 Nr. 2, und Nr. 1546/88, Artikel 7 Absatz 1 Nr. 2
    Landwirtschaft; Gemeinsame Marktorganisation; Milch und Milcherzeugnisse; Zusätzliche Abgabe für Milch; Bestimmungen über die Übertragung der Referenzmengen nach der Übertragung eines Teils des Betriebs; "Für die Milcherzeugung verwendete Flächen"; Begriff

  • EU-Kommission

    Knüfer / Buchmann

  • Wolters Kluwer

    Kriterien für die Aufteilung der Referenzmengen von Betrieben, die zum Teil übertragen worden sind; Vereinbarkeit des Begriffs "für die Milcherzeugung verwendete Flächen" mit dem Art. 5 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung Nr. 1371/84 der Kommission vom 16. Mai 1984

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Zusätzliche Abgabe für Milch - Bestimmungen über die Übertragung der Referenzmengen nach der Übertragung eines Teils des Betriebs - "Für die Milcherzeugung verwendete Flächen" - Begriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 06.12.1991 - C-121/90

    Posthumus / Oosterwoud

    Auszug aus EuGH, 17.12.1992 - C-79/91
    Soweit von diesen Möglichkeiten jedoch kein Gebrauch gemacht worden ist, sind die betreffenden Bestimmungen nach den bereits im Urteil vom 6. Dezember 1991 in der Rechtssache C-121/90 (Posthumus, Slg. 1991, I-5833, Randnr. 9) entwickelten Grundsätzen so anzuwenden, daß die Referenzmengen streng nach dem Verhältnis der verschiedenen für die Milcherzeugung genutzten Flächen des Betriebs aufzuteilen sind, ohne daß nach der Art der Nutzung dieser Flächen unterschieden werden könnte.

    Die betreffenden Bestimmungen verlangen nämlich, unbeschadet von durch die Mitgliedstaaten ausdrücklich festgelegten Abweichungen, daß zur Gewährleistung der Rechtssicherheit und der Wirksamkeit der Regelung klare und genaue Regeln aufgestellt werden, deren Anwendung durch die nationalen Behörden keinerlei Ermessensausübung voraussetzt (vgl. hierzu Urteil vom 6. Dezember 1991 in der Rechtssache C-121/90, Posthumus, a. a. O., Randnr. 10).

  • EuGH, 13.07.1989 - 5/88

    Wachauf / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

    Auszug aus EuGH, 17.12.1992 - C-79/91
    10 Wie der Gerichtshof im Urteil vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 5/88 (Wachauf, Slg. 1989, 2609, Randnr. 15) festgestellt hat, bringt die Rückgewähr eines verpachteten Betriebs nach Ablauf des Pachtverhältnisses Rechtsfolgen mit sich, die im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 Nr. 3 der Verordnung Nr. 1371/84 denen der Übertragung dieses Betriebs bei der Begründung des Pachtverhältnisses vergleichbar sind; denn mit beiden Vorgängen ist ein Wechsel des Besitzes an den fraglichen Produktionseinheiten im Rahmen der durch den Pachtvertrag begründeten vertraglichen Beziehungen verbunden.
  • BVerwG, 16.09.1993 - 3 C 37.92

    Ausmaß des Übergangs von Referenzmengen durch die Rückgabe einer gepachteten …

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat die vorgelegte Frage mitUrteil vom 17. Dezember 1992 - Rs C-79/91 - wie folgt beantwortet:.

    Auf der Grundlage des durch Pächterschutz nicht eingeschränkten Referenzmengenüberganges hat der Kläger - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - auch einen Anspruch darauf, daß zu seinen Gunsten die zurückgegebenen Hof-, Gebäude- und Wegeflächen des verpachteten Betriebes als Milcherzeugungsflächen berücksichtigt werden, denn auch diese Flächen sind nach dem auf die Vorlage des erkennenden Senats ergangenen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaftenvom 17. Dezember 1992 - Rs C-79/91 - "für die Milcherzeugung verwendete Flächen" im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Nr. 2 Verordnung (EWG) Nr. 1371/84 der Kommission vom 16. Mai 1984 und des Art. 7 Abs. 1 Nr. 2 Verordnung (EWG) Nr. 1546/88 der Kommission vom 3. Juni 1988.

  • BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 1.92

    Milcherzeugung - Beendigung des Pachterhältnisses - Übergang der Referenzmenge - …

    Als Milcherzeugungsflächen sind alle Flächen des Betriebes zu berücksichtigen, die unmittelbar oder mittelbar zu dessen Milcherzeugung beitragen (EuGH, Urteil vom 17. Dezember 1992, - Rs C-79/91 Tz. 13).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2002 - 2 L 143/98

    Klage eines Landwirts (Milcherzeuger) gegen eine den Beigeladenen nach der …

    Maßgeblich für die Flächencharakterisierung ist die tatsächliche Nutzung, d.h. die Realisierung des Zwecks "Milcherzeugung im weitesten Sinne" (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1998 - 3 C 50/96 -, AgrarR 1998, 356, 357 m.w.N.; vgl. auch EuGH, Urt. v. 17.12.1992 - Rs C-79/91 -, AgrarR 1993, 19).
  • BVerwG, 06.09.1995 - 3 C 1.94

    Recht der Landwirtschaft: Übergang von Referenzmengen bei Rückgabe von …

    Differenzierungen nach der Intensität oder Dauer der Nutzung oder zwischen mittelbarer oder unmittelbarer Verwendung für die Milcherzeugung hat der Europäische Gerichtshof ausgeschlossen (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1992 - Rs C-79/91 - Tz. 13).
  • BVerwG, 13.10.1994 - 3 C 26.92

    Betrieb nach Gemeinschaftsrecht - Landwirtschaftliche Betriebe - Einheitliche …

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 3 C 37/92 - (…a.a.O.) im Anschluß an die in dieser Sache vorausgegangene EuGH-Entscheidung, EuGH, Urteil vom 17. Dezember 1992 - Rs C-79/91 - ESLR 3, ER 19 -, dargelegt, dass für die Verteilung der erwirtschafteten Referenzmenge allein das Verhältnis der übernommenen Milcherzeugungsflächen maßgebend ist.
  • BVerwG, 22.12.1994 - 3 C 24.92

    Verbleib der Referenzmenge nach Rückgabe der zugrundeliegenden Pachtfläche - …

    Differenzierungen nach der Intensität oder Dauer der Nutzung oder zwischen mittelbarer und unmittelbarer Verwendung für die Milcherzeugung hat der Europäische Gerichtshof ausgeschlossen (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1992 - Rs C-79/91 - Tz. 13).
  • BVerwG, 16.12.1993 - 3 C 55.89

    Übergang von Referenzmengen nach Auslaufen eines Stückland-Pachtvertrages - …

    In seinem Urteil vom 17. Dezember 1992 - Rs C-79/91 - "Knüfer" hat der Europäische Gerichtshof ausgesprochen, daß zum Zwecke der Aufteilung der Referenzmengen alle Flächen des Betriebes zu berücksichtigen sind, die unmittelbar oder mittelbar zu dessen Milcherzeugung beitragen, einschließlich der Hof-, Gebäude- und Wegeflächen des Betriebes, sofern sie unmittelbar oder mittelbar zur Milcherzeugung des Betriebes beitragen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1999 - 2 L 143/98
    Maßgeblich für die Flächencharakterisierung ist die tatsächliche Nutzung, d.h. die Realisierung des Zwecks "Milcherzeugung im weitesten Sinne" (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1998 - 3 C 50.96 -, AgrarR 1998, 356, 357 m.w.N.; vgl. auch EuGH, Urt. v. 17.12.1992 - Rs C-79/91 -, AgrarR 1993, 19).
  • VG Aachen, 03.07.2008 - 6 K 1466/07

    Bescheinigung über den Übergang einer Anlieferungsreferenzmenge bei geschlossenen …

    Rn. 48 Vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1993 - 3 C 82.90 -, juris Rn. 40 unter Hinweis auf Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, Urteil vom 17. Dezember 1992 - C-79/91 -, juris.
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2009 - 2 LB 66/08

    Altpachtvertrag; Flächenakzessorietät; Landwirtschaftsrecht; …

    Maßgeblich für die Flächencharakterisierung ist die tatsächliche Nutzung, d.h. die Realisierung des Zwecks "Milcherzeugung im weitesten Sinne" (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1998 - 3 C 50.96 -, AgrarR 1998, 356, 357 m.w.N.; vgl. auch EuGH, Urt. v. 17.12.1992 - Rs C-79/91 -, AgrarR 1993, 19).
  • EuGH, 16.10.1997 - C-165/95

    Lay u.a.

  • BVerwG, 01.11.1994 - 3 C 40.91

    Übergang einer anteiligen Referenzmenge anlässlich der Rückgabe einer gepachteten …

  • BVerwG, 14.02.1994 - 3 B 80.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ausführungen zur Divergenzrüge …

  • VG Göttingen, 10.04.2008 - 2 A 7/08

    Übergang einer Referenzmenge bei Pachtlandrückgabe

  • VG Stade, 23.01.2002 - 6 A 790/00

    Bescheinigung; Milcherzeuger; Milcherzeugungsflächen; Pächterschutz; …

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-165/95

    The Queen gegen Ministry of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte: Benjamin …

  • OVG Niedersachsen, 23.08.1993 - 3 L 192/90

    Landwirt; Pachtvertrag; Anlieferungs-Referenzmenge; Pachtrücknahme; Reduzierung …

  • VG Stade, 23.01.2002 - 6 A 70/00

    Fläche; Milcherzeugung; Milcherzeugungsfläche; Referenzmenge; Vermutung; …

  • VG Stade, 14.01.2002 - 6 A 903/00

    Milcherzeugungsfläche; Pächterschutz; Referenzmenge; Vermutung; Widerlegung der …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1992 - C-79/91   

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https://dejure.org/1992,22529
Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1992 - C-79/91 (https://dejure.org/1992,22529)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09.07.1992 - C-79/91 (https://dejure.org/1992,22529)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09. Juli 1992 - C-79/91 (https://dejure.org/1992,22529)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Walter Knüfer und Direktor der Landwirtschaftskammer Rheinland gegen Walter Buchmann.

    Zusätzliche Abgabe für Milch

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 04.07.1973 - 1/73

    Westzucker GmbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Zucker

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1992 - C-79/91
    Die Kommission verweist zunächst auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes, wonach es einen allgemein anerkannten Grundsatz gibt, daß Gesetzesänderungen, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, auf die künftigen Wirkungen unter dem alten Recht entstandener Sachverhalte anwendbar sind (Urteil vom 4. Juli 1973 in der Rechtssache 1/73, Westzucker, Slg. 1973, 723).

    Das von der Kommission angeführte Urteil Westzucker berührt die vorliegende Rechtssache in keiner Weise, da es nicht um die Anwendung von Gesetzesänderungen auf die künftigen Wirkungen unter dem alten Recht entstandener Sachverhalte geht.

  • EuGH, 13.07.1989 - 5/88

    Wachauf / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1992 - C-79/91
    Es ist darauf hinzuweisen, daß nach Artikel 5 Absatz 1 Nr. 3 für den Rückfall eines Teils des Betriebs an den Verpächter Artikel 5 Absatz 1 Nr. 2 gilt (Rechtssache 5/88, Wachauf, Slg. 1989, 2609, Randnr. 15).
  • EuGH, 25.01.1979 - 98/78

    Racke / Hauptzollamt Mainz

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1992 - C-79/91
    Der Gerichtshof hat die Bedeutung dieser Grundsätze wiederholt hervorgehoben, insbesondere in den Urteilen vom 25. Januar 1979 in den Rechtssachen 98/78 (Racke, Slg. 1979, 69) und 99/78 (Decker, Slg. 1979, 101), in denen er entschieden hat, daß der Grundsatz der Rechtssicherheit es im allgemeinen verbietet, den Beginn der Geltungsdauer eines Rechtsakts der Gemeinschaft auf einen Zeitpunkt vor dessen Veröffentlichung zu legen; dies könne ausnahmsweise nur dann anders sein, wenn das angestrebte Ziel es verlange und das berechtigte Vertrauen der Betroffenen gebührend beachtet sei.".
  • EuGH, 12.11.1981 - 212/80

    Salumi

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1992 - C-79/91
    Die einschlägigen Grundsätze wurden vom Gerichtshof in den Randnummern 9 und 10 des Urteils vom 12. November 1981 in den verbundenen Rechtssachen 212/80 bis 217/80 (Salumi, Slg. 1981, 2735, 2751) klar formuliert:.
  • EuGH, 25.01.1979 - 99/78

    Decker / Hauptzollamt Landau

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1992 - C-79/91
    Der Gerichtshof hat die Bedeutung dieser Grundsätze wiederholt hervorgehoben, insbesondere in den Urteilen vom 25. Januar 1979 in den Rechtssachen 98/78 (Racke, Slg. 1979, 69) und 99/78 (Decker, Slg. 1979, 101), in denen er entschieden hat, daß der Grundsatz der Rechtssicherheit es im allgemeinen verbietet, den Beginn der Geltungsdauer eines Rechtsakts der Gemeinschaft auf einen Zeitpunkt vor dessen Veröffentlichung zu legen; dies könne ausnahmsweise nur dann anders sein, wenn das angestrebte Ziel es verlange und das berechtigte Vertrauen der Betroffenen gebührend beachtet sei.".
  • EuGH, 06.12.1991 - C-121/90

    Posthumus / Oosterwoud

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1992 - C-79/91
    Nach Abschluß des schriftlichen Verfahrens in der vorliegenden Rechtssache hat der Gerichtshof in der Rechtssache C-121/90, in der sich eine ähnliche Frage nach der Auslegung des wörtlich übereinstimmenden Artikels 7 Absatz 1 Nr. 2 der Verordnung Nr. 1546/88 gestellt hatte, sein Urteil erlassen (Urteil vom 6. Dezember 1991, Posthumus, Slg. 1991, I-5833).
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