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   EuGH, 03.12.2020 - C-99/20   

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https://dejure.org/2020,40696
EuGH, 03.12.2020 - C-99/20 (https://dejure.org/2020,40696)
EuGH, Entscheidung vom 03.12.2020 - C-99/20 (https://dejure.org/2020,40696)
EuGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2020 - C-99/20 (https://dejure.org/2020,40696)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Siebenburgisches Nugat

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Zollunion - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifpositionen - Unterposition 8302 41 30 - Komponenten für Gardinenstangen aus Metall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (5)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EWGV 2658/87 ; KN Pos 8302 UPos 4190 ; KN Pos 7306 UPos 3077

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Siebenburgisches Nugat

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EWGV 2658/87, KN Pos 8302 UPos 4190, KN Pos 7306 UPos 3077
    Waren, Gardinen- und Vorhangstangen, Fertige Rohre, Zolltarif

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Siebenburgisches Nugat

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

 
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Wird zitiert von ...

  • EuGH, 10.03.2021 - C-941/19

    Samohýl group - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif -

    Die Einreihung der in Rede stehenden Waren beruht nämlich auf einer reinen Tatsachenfeststellung, die der Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens nicht vorzunehmen hat (Urteil vom 15. Mai 2019, Korado, C-306/18, EU:C:2019:414, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Beschluss vom 3. Dezember 2020, Siebenburgisches Nugat, C-99/20, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:993, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Schließlich hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass die Erläuterungen zur KN und zum HS zwar nicht verbindlich sind, aber wichtige Hilfsmittel für die Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs darstellen und als solche wertvolle Hinweise für dessen Auslegung liefern (vgl. u. a. Urteil vom 15. Mai 2019, Korado, C-306/18, EU:C:2019:414, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Beschluss vom 3. Dezember 2020, Siebenburgisches Nugat, C-99/20, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:993, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

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