Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.1989 - CB 15/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.1989 - CB 15/86
- BVerwG, 27.11.1989 - 6 PB 19.89
Wird zitiert von ... (6)
- VGH Hessen, 25.03.1992 - BPV TK 2422/91
Personalvertretung: Rationalisierungsmaßnahmen - Personalabbau aufgrund von …
Die genannten Tarifverträge enthielten für die von Rationalisierungsmaßnahmen betroffenen Beschäftigten keine abschließenden Regelungen, wie das Oberverwaltungsgericht Münster mit Beschluß vom 9.8.1989 - CB 15/86 - entschieden habe.Nach herrschender Auffassung enthalten die Tarifverträge des Bundes über den Rationalisierungsschutz - siehe neben den Post-Tarifverträgen Nr. 306 und 307 neuerdings die Tarifverträge vom 9.1.1987 (GMBl. S. 186), für Arbeiter geändert durch Tarifvertrag vom 12.11.1987 (GMBl. 1988 S. 66) - keine abschließenden Regelungen, die ein Mitbestimmungsrecht auch für zusätzliche, über die tariflichen Vorschriften hinausgehenden Maßnahmen ausschließen; vielmehr soll insoweit das Mitbestimmungsrecht voll zur Geltung kommen (…Fürst, a.a.O., K § 75 Rz 104;… Lorenzen/Haas/Schmitt, a.a.O., RdNr. 179 zu § 75 BPersVG; OVG Münster, Beschluß vom 9.8.1989 - CB 15/86 -, ZBR 1990 S. 328 = DÖD 1990 S. 218).
Der Begriff der Rationalisierungsmaßnahme kann gemäß § 3 BPersVG nicht durch Tarifvertrag abweichend vom gesetzlichen Mitbestimmungstatbestand festgelegt werden (OVG Münster, Beschluß vom 9.8.1989 - CB 15/86 -, a.a.O.).
- VGH Hessen, 27.02.1991 - BPV TK 2334/90
Mitbestimmung des Personalrates: Personalabbau wegen überhöhten Bestandes
Nach herrschender Auffassung enthalten die Tarifverträge des Bundes über den Rationalisierungsschutz -- siehe neben den Post-Tarifverträgen Nr. 306 und 307 neuerdings die Tarifverträge vom 9.1.1987 (GMBl. S. 186), für Arbeiter geändert durch Tarifvertrag vom 12.11.1987 (GMBl. 1988 S. 66) -- keine abschließenden Regelungen, die ein Mitbestimmungsrecht auch für zusätzliche, über die tariflichen Vorschriften hinausgehenden Maßnahmen ausschließen; vielmehr soll insoweit das Mitbestimmungsrecht voll zur Geltung kommen (…Fürst, a.a.O., K § 75 Rz 104;… Lorenzen/Haas/Schmitt, a.a.O., RdNr. 179 zu § 75 BPersVG; OVG Münster, Beschluß vom 9.8.1989 -- CB 15/86 --, ZBR 1990 S. 328 = DÖD 1990 S. 218).Der Begriff der Rationalisierungsmaßnahme kann gemäß § 3 BPersVG nicht durch Tarifvertrag abweichend vom gesetzlichen Mitbestimmungstatbestand festgelegt werden (OVG Münster, Beschluß vom 9.8.1989 -- CB 15/86 --, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 27.09.2011 - PB 15 S 1026/11
Schließung einer Betriebskrankenkasse ist keine zur Aufstellung eines Sozialplans …
- VGH Hessen, 25.03.1992 - BPV TK 2423/91
Personalvertretung: Rationalisierungsmaßnahmen - Personalabbau aufgrund von …
Die genannten Tarifverträge enthielten für die von Rationalisierungsmaßnahmen betroffenen Beschäftigten keine abschließenden Regelungen, wie das Oberverwaltungsgericht Münster mit Beschluß vom 9.8.1989 - CB 15/86 - entschieden habe.Der Begriff der Rationalisierungsmaßnahme kann gemäß § 3 BPersVG nicht durch Tarifvertrag abweichend vom gesetzlichen Mitbestimmungstatbestand festgelegt werden (OVG Münster, Beschluß vom 9.8.1989 - CB 15/86 -, ZBR 1990 S. 328 = DÖD 1990 S. 218).
- BVerwG, 01.03.1993 - 6 PB 12.92
Erfassung der Auflösung oder Änderung einiger vereinzelter Arbeitsplätze vom …
Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG in Verbindung mit §§ 92 a, 72 a, 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG zuzulassen, weil der Verwaltungsgerichtshof der anzufechtenden Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der in Widerspruch zu tragenden Gründen des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. August 1989 - CB 15/86 - PersR 1990, 71 steht und die Entscheidung auf dieser Abweichung beruht. - VGH Baden-Württemberg, 18.09.1990 - 15 S 2484/89
Mitbestimmung bei der Aufstellung von Sozialplänen
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