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   OLG Düsseldorf, 15.09.1997 - 5 Ss (OWi) 69/97 - (OWi) 75/97 I   

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OLG Düsseldorf, 15.09.1997 - 5 Ss (OWi) 69/97 - (OWi) 75/97 I (https://dejure.org/1997,4017)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.09.1997 - 5 Ss (OWi) 69/97 - (OWi) 75/97 I (https://dejure.org/1997,4017)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. September 1997 - 5 Ss (OWi) 69/97 - (OWi) 75/97 I (https://dejure.org/1997,4017)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1998, 254
  • DAR 1998, 22
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 02.06.1992 - Ss 206/92

    Versagung rechtlichen Gehörs ; Rüge; Darlegung; Geltendmachung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.09.1997 - 5 Ss OWi 69/97
    So ist für die Verletzung rechtlichen Gehörs u.a. nicht dargelegt, daß der Verteidiger an der Hauptverhandlung nicht teilgenommen hat und was der Betroffene im Falle seiner Anhörung geltend gemacht hätte (vgl. OLG Köln NZV 1992, 419 m.w.N.; Göhler a.a.O. § 79 Rdnr. 27 d).
  • OLG Düsseldorf, 06.01.1997 - 5 Ss OWi 392/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.09.1997 - 5 Ss OWi 69/97
    - rechtfertigen (vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 6. Januar 1997 - 5 Ss (OWi) 392/96 - (OWi) 187/96 1; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Aufl., StVG § 25 Rdnr. 15 b und c m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.1993 - 5 Ss 394/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.09.1997 - 5 Ss OWi 69/97
    Danach müssen die den geltend gemachten Mangel enthaltenen Tatsachen so genau bezeichnet und vollständig angegeben werden, daß das Rechtsbeschwerdegericht schon an Hand der Rechtsbeschwerdeschrift ohne Rückgriff auf die Akten prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, falls die behaupteten Tatsachen zutreffen (vgl. Senatsbeschluß in VRS 85, 116 = JMBl. NW 1993, 119; Göhler a.a.O. § 79 Rdnr. 27d m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 15.09.1981 - 5 Ss OWi 337/81
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.09.1997 - 5 Ss OWi 69/97
    Der Ausdruck eines mittels ADV -Anlage gefertigten Anhörungsbogens entspricht dem schematisierten Ablauf des Computers, den die Behörde durch den Einsatz des vorgefertigten Computerprogramms in ihren Willen aufgenommen hat (vgl. Senatsbeschluß vom 15. September 1981 in VRS 64, 455 ; KK-Weller, OWiG , § 33 Rdnr. 31; Göhler, OWiG , 11. Aufl., § 33 Rdnr. 12 und 46).
  • OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    In derartigen Fällen kann ohne Angaben darüber, was der Betroffene im Fall der Anhörung vorgetragen hätte, nicht beurteilt werden, ob das Urteil auf der Versagung rechtlichen Gehörs beruht (vgl. BVerfGE 82, 236, 256; OLG Düsseldorf DAR 1998, 22 = NZV 1998, 254; Senatsentscheidung NZV 1992, 419 = VRS 83, 367).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.1999 - 5 Ss OWi 3/99
    Sie ist dann ordnungsgemäß erhoben, wenn die den Mangel enthaltenen Tatsachen so genau bezeichnet und so vollständig angegeben sind, daß das Beschwerdegericht schon anhand der Rechtsmittelschrift ohne Rückgriff auf die Akten prüfen und - da die Zulassung der Rechtsbeschwerde die Verletzung des rechtlichen Gehörs voraussetzt - im Freibeweisverfahren abschließend feststellen kann, daß der behauptete Fehler tatsächlich vorliegt (vgl. BVerfG in NJW 1992, 2811 ; Senat in NZV 1998, 254 ; OLG Düsseldorf - 2. Senat für Bußgeldsachen - in NStZ-RR 1997, 210; Göhler, a.a.O. § 79 Rdnr. 27 d und § 80 Rdnr. 16 c m.w.N.).
  • OLG Köln, 24.06.2015 - 1 RBs 177/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögerter Gewährung von Akteneinsicht

    Hierher zählt auch die Fallkonstellation der Einführung neuer Beweismittel bei erlaubter Abwesenheit jedenfalls dann, wenn der Betroffene einen Verteidiger hat, der das rechtliche Gehör für ihn wahrnimmt (Senat VRS 98, 150; OLG Düsseldorf DAR 1998, 22 = NZV 1998, 254; s. weiter BayObLG VRS 96, 60 [Ablehnung einer kommissarischen Vernehmung nach Ankündigung, sich nicht zur Sache einlassen zu wollen]; BayObLG NZV 1998, 518 = NStZ-RR 1998, 344 = VRS 95, 265 = DAR 1998, 399 = NStZ 1999, 345 [K] [fehlende Anhörung zur dienstlichen Äußerung im Ablehnungsverfahren]; OLG Düsseldorf VRS 97, 57 = DAR 1999, 275 [Rüge, dem Betroffenen sei ein Gutachten nicht vor der Hauptverhandlung zur Verfügung gestellt worden]).
  • OLG Köln, 20.09.1999 - Ss 452/99 (Z) 203
    Wird die Versagung rechtlichen Gehörs gerügt, muss - zumindest dann, wenn - wie hier - die Rechtsverletzung darin liegen soll, dass einem Betroffenen keine Möglichkeit eingeräumt wurde, sich zu allen entscheidungserheblichen und ihm nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern - vorgetragen werden, was im Fall der Gewährung rechtlichen Gehörs geltend gemacht worden wäre (BayObLG NJW 1992, 1907 = VRS 83, 209; VRS 91, 353; NZV 1999, 99 = VRS 96, 18; OLG Düsseldorf VRS 93, 119; NZV 1998, 254; DAR 1999, 275 = VRS 97, 57; OLG Hamm NZV 1999, 220 = VRS 96, 60 u. VRS 97, 142; Senatsentscheidungen NZV 1992, 419 = VRS 83, 367; VRS 87, 207; NZV 1999, 264 = VRS 96, 451).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.1999 - 5 Ss OWi 20/99
    Dabei müssen die diesen Mangel enthaltenden Tatsachen so genau und so vollständig angegeben werden (§ 80 Abs. 3 S. 3 OWiG , § 344 Abs. 2 S. 2 StPO ), daß das Beschwerdegericht schon anhand der Rechtsmittelschrift ohne Rückgriff auf die Akten prüfen und - da die Zulassung der Rechtsbeschwerde die Verletzung des rechtlichen Gehörs voraussetzt - im Freibeweisverfahren abschließend feststellen kann, daß der behauptete Fehler tatsächlich vorliegt (vgl. BVerfG in NJW 1992, 2811 ; Senat in NZV 1998, 254 ; OLG Düsseldorf - 2. Senat für Bußgeldsachen - in NStZ-RR 1997, 210; Göhler, a.a.O., § 79 Rdnr. 27 d und § 80 Rdnr. 16 c m.w.N.).
  • OLG Köln, 02.11.1999 - Ss 472/99 (B)- 224

    Versendung eines Zeugen-Fragebogens als Unterbrechungshandlungen i.S.d. § 33 Abs.

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Übersendung eines Anhörungsbogens zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG) verjährungsunterbrechende Wirkung nur dann hat, wenn entweder aktenkundig gemacht ist, wer die Anordnung vorgenommen hat, und der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen die Verantwortung für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums übernommen hat (OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 66, 362; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidung VRS 72, 208 und vom 14.03.1997 - Ss 663/95 B; Göhler a.a.O., § 33 Rn. 11, 45) oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV-Anlage gefertigt worden ist (OLG Köln a.a.O.; Senatsentscheidung NZV 1994, 78, 79; OLG Düsseldorf NZV 1998, 254; Göhler a.a.O., § 33 Rn. 12, 46), ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen hat (vgl. Senatsentscheidung vom 08.09.1998 - Ss 421/98 Z; Weller in KK - OWiG, § 33 Rn. 32).
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Rechtsprechung
   AG Solingen, 09.06.1997 - 9 C 195/97   

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AG Solingen, Entscheidung vom 09. Juni 1997 - 9 C 195/97 (https://dejure.org/1997,4192)
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