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   OLG Braunschweig, 27.07.1992 - 3 U 193/91   

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https://dejure.org/1992,5785
OLG Braunschweig, 27.07.1992 - 3 U 193/91 (https://dejure.org/1992,5785)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 27.07.1992 - 3 U 193/91 (https://dejure.org/1992,5785)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 27. Juli 1992 - 3 U 193/91 (https://dejure.org/1992,5785)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 479
  • VersR 1994, 328
  • DAR 1993, 345
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.11.1974 - VI ZR 10/74

    Haftungsverteilung bei seitlichem Zusammenstoß beim Überholen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.07.1992 - 3 U 193/91
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 2.5.1990 bereits darauf hingewiesen, daß der Überholvorgang eine erhebliche Gefahrenquelle bedeutet und daß in erster Linie der Überholende für den gefahrlosen Verlauf verantwortlich ist (BGH VersR 1975, 331, 332 [BGH 26.11.1974 - VI ZR 10/74] ).
  • BGH, 09.12.1986 - VI ZR 138/85

    Pflichten des Kraftfahrers auf einer Autobahn; Abstand zu einem vorausfahrenden

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.07.1992 - 3 U 193/91
    Gegenüber diesem Umstand erscheint es hier weniger bedeutsam, daß sich der Kläger als überholender Kraftfahrer in der Regel darauf verlassen durfte, daß sich ein Vorausfahrender verkehrsgerecht verhält (BGH VersR 1987, 358 [BGH 09.12.1986 - VI ZR 138/85] ).
  • OLG Köln, 14.06.1994 - 3 U 169/89

    Stellungnahme des Sachverständigen zu einem Ablehnungsgesuch

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.07.1992 - 3 U 193/91
    Von den Kosten des Rechtsstreits in der ersten Instanz einschließlich der in dem Berufungsverfahren 3 U 169/89 entstandenen Kosten tragen der Kläger 67 % und die Beklagten 33 %.
  • BGH, 10.10.1972 - VI ZR 104/71

    Umfang der Haftung des Halters und Führers eines PKWs - Entstehen des Schadens

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.07.1992 - 3 U 193/91
    Die Vorschrift setzt damit einen Kraftfahrer voraus, der besonders sorgfältig ist, jederzeit im Verkehr überlegene und gesammelte Aufmerksamkeit, Umsicht und Geistesgegenwart zeigt, und der sich bereits auf die durch Umstände nahegelegte Möglichkeit einrichtet, daß sich andere unrichtig oder ungeschickt verhalten (vgl. insgesamt BGH, Urteil vom 10.10.1972, NJW 1973, 44, 45 [BGH 10.10.1972 - VI ZR 104/71] , sowie Urteil vom 5.5.1973, JZ 1973, 522, 523).
  • BGH, 15.05.1973 - VI ZR 62/72

    Anforderungen an die Sorgfalt eines "Idealfahrers"

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.07.1992 - 3 U 193/91
    Die Vorschrift setzt damit einen Kraftfahrer voraus, der besonders sorgfältig ist, jederzeit im Verkehr überlegene und gesammelte Aufmerksamkeit, Umsicht und Geistesgegenwart zeigt, und der sich bereits auf die durch Umstände nahegelegte Möglichkeit einrichtet, daß sich andere unrichtig oder ungeschickt verhalten (vgl. insgesamt BGH, Urteil vom 10.10.1972, NJW 1973, 44, 45 [BGH 10.10.1972 - VI ZR 104/71] , sowie Urteil vom 5.5.1973, JZ 1973, 522, 523).
  • OLG Frankfurt, 11.01.2017 - 16 U 116/16

    Verkehrsunfall: Grob verkehrswidriges Verhalten beim Überholen

    Die besonderen tatsächlichen Umstände lassen auch eine Heranziehung der Wertungen aus den vom Kläger zur Begründung seiner Auffassung herangezogenen Entscheidungen des OLG Karlsruhe vom 12. September 1997, NZV 99, S. 166, des OLG Stuttgart vom 5. November 1952, VRS 5, 15des OLG Braunschweig vom 27. Dezember 1992, NZV 93, S. 479, des OLG Frankfurt vom 7. Dezember, VM 73, S. 86 und des Bundesgerichtshofs vom 26. März 1956 nicht zu.
  • BGH, 26.09.1995 - VI ZR 151/94

    Sorgfaltspflichten eines Verkehrsteilnehmers beim Überholen; Zulässigkeit des

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß sich die Unklarheit der Verkehrslage auch aus einer sichtbehindernden Straßenführung (vgl. OLG Düsseldorf VRS 65, 64; VerkMitt 1966, 44; OLG Koblenz VRS 47, 31; BayObLG VRS 21, 378) sowie daraus ergeben kann, daß ein vorausfahrender LKW die Sicht auf den Verkehrsraum vor ihm verdeckt (OLG Braunschweig i.V.m. NA-Beschluß des Senats vom 4. Mai 1993 - VI ZR 203/92 - DAR 1993, 345, 346).
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