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   OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05   

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OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05 (https://dejure.org/2005,3200)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05 (https://dejure.org/2005,3200)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. August 2005 - 2 Ss OWi 546/05 (https://dejure.org/2005,3200)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines Fahrverbots bei langem Zeitablauf durch Verfahrensverzögerung; Verfahrensverzögerung durch Ausschöpfen von Rechtsmitteln; Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf den Rechtsfolgenausspruch

  • Wolters Kluwer

    Strafrechtliche Verurteilung wegen einer fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Anforderungen an die Identifizierung anhand eines vom Verkehrsverstoß gefertigten Lichtbildes eines Betroffenen

  • Judicialis

    BKatVO § 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKatVO § 4
    Fahrverbot, Absehen; Ausschöpfen von Rechtsmitteln; langer Zeitablauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahrverbot allgemein - Fahrverbotsthemen - Absehen vom Fahrverbot - Fahrverbot und Zeitablauf

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Absehen vom Fahrverbot - Langer Zeitablauf zwischen Tat und Urteil: Ausschöpfen von Rechtsmitteln nicht unlauter

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Absehen vom Fahrverbot - Langer Zeitablauf zwischen Tat und Urteil: Ausschöpfen von Rechtsmitteln nicht unlauter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 310 (Ls.)
  • NZV 2006, 50
  • DAR 2006, 100
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 153/03

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge rechtsstaatswidriger

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05
    Dem entspricht die Rechtsprechung des BVerfG und des BGH, die Verfahrensverzögerungen, die durch die Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung der Sache durch das Revisionsgericht eintreten, als Ausfluss der rechtsstaatlichen Ausgestaltung des Rechtsmittelsystems ansehen (vgl. BVerfG NJW 2003, 2897; BGH NStZ 2001, 106 = wistra 2000, 462; BGH, Beschluss vom 22. März 2005, 3 StR 77/05).
  • BGH, 19.07.2000 - 3 StR 259/00

    Beschleunigungsgebot; Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05
    Dem entspricht die Rechtsprechung des BVerfG und des BGH, die Verfahrensverzögerungen, die durch die Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung der Sache durch das Revisionsgericht eintreten, als Ausfluss der rechtsstaatlichen Ausgestaltung des Rechtsmittelsystems ansehen (vgl. BVerfG NJW 2003, 2897; BGH NStZ 2001, 106 = wistra 2000, 462; BGH, Beschluss vom 22. März 2005, 3 StR 77/05).
  • BGH, 22.03.2005 - 3 StR 77/05

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Zurückverweisung durch das

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05
    Dem entspricht die Rechtsprechung des BVerfG und des BGH, die Verfahrensverzögerungen, die durch die Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung der Sache durch das Revisionsgericht eintreten, als Ausfluss der rechtsstaatlichen Ausgestaltung des Rechtsmittelsystems ansehen (vgl. BVerfG NJW 2003, 2897; BGH NStZ 2001, 106 = wistra 2000, 462; BGH, Beschluss vom 22. März 2005, 3 StR 77/05).
  • BGH, 22.01.1992 - 3 StR 440/91

    Langer Zeitablauf und erhebliche Verfahrensverzögerung als wesentliche

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05
    Für eine "Milderung" des Fahrverbots auf eine Dauer von einem oder zwei Monaten spreche auch die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur angemessenen Herabsetzung der Ahndung bei einer Verletzung des Beschleunigungsgebots nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK (BGHSt 24, 239/242; NStZ 1992, 229; NStZ-RR 2002, 219).
  • BGH, 10.11.1971 - 2 StR 492/71

    Lange Verfahrensdauer als Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05
    Für eine "Milderung" des Fahrverbots auf eine Dauer von einem oder zwei Monaten spreche auch die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur angemessenen Herabsetzung der Ahndung bei einer Verletzung des Beschleunigungsgebots nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK (BGHSt 24, 239/242; NStZ 1992, 229; NStZ-RR 2002, 219).
  • OLG Hamm, 30.03.2005 - 4 Ss OWi 173/05

    Vorsätzlicher Geschwindigkeitsverstoß bei deutlichem Überschreiten allgemein

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05
    Es beschwert den Betroffenen nicht, dass das Amtsgericht ihn nur wegen eines fahrlässigen Verstoßes verurteilt hat, obwohl angesichts des Maßes der Geschwindigkeitsüberschreitung die Annahme von Vorsatz im Zweifel nicht zu beanstanden gewesen wäre (vgl. dazu OLG Hamm DAR 2005, 407 = VA 2005, 102 = VRS 108, 447).
  • OLG Köln, 08.06.2004 - Ss 247/04

    Zu den Voraussetzungen eines Fahrverbots, wenn seit der Tat mehr als zwei Jahre

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05
    Sämtliche darauf beruhende Verfahrensverzögerungen hat der Betroffene nicht zu vertreten (OLG Zweibrücken DAR 2000, 586; a.A. wohl OLG Köln NZV 2000, 217; siehe auch OLG Köln NZV 2004, 422).
  • OLG Hamm, 14.10.2003 - 2 Ss OWi 219/03

    Verfolgungsverjährung; Bußgeldbescheid, Zustellung; Ersatzzustellung;

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05
    Zutreffend ist, dass nach letztlich übereinstimmender obergerichtlicher Rechtsprechung es trotz eines längeren Zeitablaufs nicht zum Wegfall des Fahrverbotes kommt, wenn die zeitliche Verzögerung der Ahndung vom Betroffenen zu vertreten ist (vgl. nur BayObLG NZV 2002, 280; OLG Hamm NZV 2004, 600 = zfs 2004, 135).
  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 79/02

    Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05
    Für eine "Milderung" des Fahrverbots auf eine Dauer von einem oder zwei Monaten spreche auch die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur angemessenen Herabsetzung der Ahndung bei einer Verletzung des Beschleunigungsgebots nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK (BGHSt 24, 239/242; NStZ 1992, 229; NStZ-RR 2002, 219).
  • OLG Jena, 22.12.2004 - 1 Ss 282/04

    Ordnungswidrigkeit, Geldbuße, wirtschaftliche Verhältnisse

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05
    c) Das Amtsgericht hat schließlich auch die Vorgaben der obergerichtlichen Rechtsprechung zum Umfang der tatsächlichen Feststellungen hinsichtlich der der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen beachtet und festgestellt, dass der Betroffene von beruf Chemiker ist und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt (OLG Hamm NZV 2001, 177; siehe auch OLG Jena VRR 2005, 114).
  • BayObLG, 19.02.2004 - 1 ObOWi 40/04

    Fahrverbot - Langer Zeitablauf zw. Vorfall und Verurteilung

  • OLG Köln, 16.12.1999 - Ss 559/99

    Verhängung eines Fahrverbots zwei Jahre nach der Tat

  • OLG Hamm, 09.02.2004 - 2 Ss OWi 35/04

    Geschwindigkeitsüberschreitung; standardisiertes Messverfahren; Umfang der

  • BayObLG, 09.10.2003 - 1 ObOWi 270/03

    Fahrverbot und lange Verfahrensdauer

  • BayObLG, 23.01.2002 - 1 ObOWi 671/01

    Sinnverfehlung des Fahrverbots

  • OLG Naumburg, 25.11.2002 - 1 Ss (B) 429/02

    Lückenhafte Urteilsfeststellungen zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen und

  • OLG Hamm, 02.09.2004 - 2 Ss OWi 470/04

    Sachverständigengutachten; Anknüpfungstatsachen; Mitteilung im Urteil;

  • OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 Ss OWi 403/04

    Täteridentifizierung, Lichtbild; Bezugnahme; Selbstbelastungsfreiheit im

  • OLG Zweibrücken, 11.09.2000 - 1 Ss 223/00

    Absehen von Regelfahrverbot

  • OLG Frankfurt, 22.10.2003 - 2 Ss OWi 288/03

    Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Urteil; Fahrverbot bei langer

  • OLG Hamm, 10.02.2000 - 5 Ss OWi 1342/99

    Qualifizierter Rotlichtverstoß, Feststellung der Rotlichtzeit durch

  • AG Lüdinghausen, 17.02.2014 - 19 OWi 21/14

    Fahrverbot, Absehen, Erhöhung, Geldbuße, Stuhldrang

    § 4 Abs. 4 BKatV ("Erhöhung der Geldbuße bei Absehen vom Fahrverbot") kam hier nicht zur Anwendung, da es sich nach Ansicht des Gerichtes bei der Beschränkung des Fahrverbotes auf einzelne Fahrzeugarten nicht um ein teilweise Absehen von einem Regelfahrverbot handelt (vgl. Krumm, in NK-GVR, 1. Aufl. 2014, § 25 StVG, Rn. 61; a.A aber die h.M., so u.a. Burmann in: Burmann/Heß/Jahnke/Jahnker, Straßenverkehrsrecht, § 25 StVG Rn. 6; OLG Jena zfs 2007, 412; OLG Hamm DAR 2006, 100).
  • OLG Hamm, 03.03.2022 - 5 RBs 48/22

    Unbillige Härte bei Verhängung eines Fahrverbots; Gerichtliche Begründungspflicht

    Bei so schweren Verkehrsverstößen wie dem vorliegenden ist jedoch - zur Vermeidung einer ungerechtfertigten Besserstellung des Betroffenen gegenüber Tätern wesentlich geringerer Verstöße - auch zu erwägen, ob nicht zumindest ein reduziertes Fahrverbot anstelle eines vollständigen Verzichts in Frage kommt, denn auch dieses kann womöglich schon ausreichen, eine drohende Existenzgefährdung zu verhindern (vgl. etwa: OLG Bamberg ZfSch 2005, 533; OLG Hamm, Beschl. v. 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05 - juris).
  • OLG Hamm, 23.07.2007 - 2 Ss 224/07

    Kein Fahrverbot, wenn es sich nicht in einem angemessenen zeitlichen Abstand

    Dabei ist das Ausschöpfen von Rechtsmitteln und anderen strafprozessualen Rechten durch den Angeklagten in der Regel nicht als unlauter anzusehen (vgl. Senat in NZV 2006, 50).
  • OLG Oldenburg, 03.08.2011 - 2 SsBs 172/11

    Voraussetzungen für ein Absehen vom Fahrverbot nach § 25 StVG bei zweijährigem

    Dabei kann einem Betroffenen nicht zur Last gelegt werden, wenn er ihm in der StPO eingeräumte Rechte in Anspruch nimmt bzw. von Rechtsmitteln Gebrauch macht (vgl. OLG Hamm NZV 06, 50).
  • OLG Hamm, 05.12.2006 - 2 Ss OWi 687/06

    Fahrverbot; Absehen; erhebliche Umstände; Erschwernisse

    Es kann dahinstehen, ob diese Erwägung, wovon der Verteidiger offenbar ausgeht, immer unzulässig ist (vgl. dazu auch OLG Hamm DAR 2006, 100).
  • OLG Hamm, 17.01.2023 - III RBs 331/22

    Fahrverbot, Zeitablauf, Absehen

    Ergänzend ist anzumerken, dass bei einem mehrmonatigen Regelfahrverbot zwar auch die Prüfung veranlasst ist, ob das Fahrverbot komplett zu entfallen hat oder lediglich zu mildern ist (OLG Hamm NZV 2006, 50 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 07.03.2006 - 4 Ss 28/06

    Nötigung im Straßenverkehr, Fahrverbot, Aufhebung des Fahrverbotes, Zeuge,

    Dabei ist das Ausschöpfen von Rechtsmitteln und anderen strafprozessualen Rechten durch den Angeklagten regelmäßig nicht als unlauter anzusehen (vgl. OLG Hamm, NZV 2006, 50).
  • OLG Hamm, 17.01.2023 - 5 RBs 331/22

    Verhängung eines Fahrverbots bei einer nicht mehr als zwei Jahre zurückliegenden

    Ergänzend ist anzumerken, dass bei einem mehrmonatigen Regelfahrverbot zwar auch die Prüfung veranlasst ist, ob das Fahrverbot komplett zu entfallen hat oder lediglich zu mildern ist (OLG Hamm NZV 2006, 50 m.w.N.).
  • OLG Jena, 07.12.2006 - 1 Ss 285/06

    Rechtsfolgen, Verkehr

    Hiergegen spricht nicht, dass § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG, der auch im Anwendungsbereich der BKatV die alleinige Rechtsgrundlage für die Verhängung eines Fahrverbotes ist, keine Wertung dahingehend zum Ausdruck bringt, dass die Anordnung eines "Fahrzeuge jeder Art" umfassenden Fahrverbots die Regel und die Anordnung eines auf "Fahrzeuge einer bestimmten Art" beschränkten Fahrverbots die Ausnahme sein soll, mit der Folge, dass die beschränkte Fahrverbotsanordnung nicht als teilweises Absehen vom Fahrverbot, sondern als eine dem unbeschränkten Fahrverbot gleichwertige Anordnungsmöglichkeit angesehen werden könnte, bei der eine Erhöhung der Geldbuße nicht in Betracht käme (vgl. Krumm, DAR 2006, 100, Anmerkung zu OLG Hamm, DAR 2006, 99).
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