Rechtsprechung
| OLG Bremen, 10.06.1970 - 3 U 20/70 b |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249 § 251 Abs. 1
Schadensersatzberechnung auf Basis eines Ersatzwagens trotz technisch möglicher Reparatur - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1970, 1159
- VersR 1971, 824
- DAR 1971, 181
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 03.11.1981 - VI ZR 234/80
Voraussetzungen der Schadensregulierung auf Neuwagenbasis
a) In der Rechtsprechung der Instanzgerichte überwiegt in der Tat die Ansicht, dass ein Geschädigter allenfalls dann Abrechnung auf Neuwagenbasis verlangen kann, wenn sein Fahrzeug höchstens 1.000 km gelaufen ist, auch wenn seit der Zulassung erst wenige Tage verstrichen sind (vgl. OLG Bremen, VersR 1970, 1159; 1971, 912; 1978, 236; OLG Hamm, VersR 1973, 1072; BB 1981, 147; OLG Köln, VersR 1975, 933, 934; OLG München, VersR 1974, 65; OLG Nürnberg, VersR 1975, 960, 961; teilw. - OLG Nürnberg, 29.06.1972 - 2 U 50/72
Entschädigung bei der Beschädigung eines neuen oder neuwertigen Kraftfahrzeugs; …
Ihm wird das Recht eingeräumt, den Schaden durch den Kauf eines neuen Fahrzeugs des gleichen Typs auszugleichen, wenn sein Fahrzeug durch den Unfall erheblich beschädigt worden ist (BGH NJW 1965, 1756 für den Fall der Beschädigung eines Händlerwagens auf der Überführungsfahrt; OLG Schleswig NJW 1971, 141 [OLG Schleswig 20.10.1970 - 1 U 42/70] ; OLG Düsseldorf VersR 1962, 1111 [OLG Düsseldorf 30.11.1961 - 1 U 163/61] ; OLG München VersR 1966, 1082; KG DAR 1971, 184 und NJW 1970, 1048; OLG Bremen DAR 1971, 181, 182; OLG Koblenz DAR 1971, 182; LG Köln NJW 1961, 1583 [LG Köln 19.05.1961 - 3 O 49/61] ; Maase DAR 1968, 527, 531;… Wussow, Das Unfallhaftpflichtrecht, 10. Aufl. So 536; Schmidt DAR 1965, 2, 5;… Geigel, Der Haftpflichtprozeß 13. Aufl. 4, Kap. Rdn. 37 b; Ruhkopf VersR 1965, 103: Henrichs NJW 1967, 1940, 1943).Der Kläger kann ohne weiteres auch das Unfallfahrzeug an den Schädiger oder an dessen Versicherung herausgeben und es ihnen überlassen, möglichst nutzbringend damit zu verfahren (BGH NJW 1965, 1756; OLG Bremen DAR 1971, 181, 182; HansOLG Hamburg MDR 1964, 321).
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