Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 22.12.1994 - 5 Ss (OWi) 411/94 - (OWi) 211/94 I |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch einen Taxifahrer, der eine schwangere Frau in das Krankenhaus befördert
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Taxifahrer rast mit schwangerer Frau zur Klinik - Angst vor einer Notgeburt kann die Überschreitung des Tempolimits rechtfertigen
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Hochschwangere Frau im Taxi kann Geschwindigkeitsüberschreitung rechtfertigen
- weka.de (Kurzinformation)
Darf man bei einer Gefahr oder aus sonstigen wichtigen Gründen schneller fahren als erlaubt?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Geschwindigkeitsüberschreitung eines Taxifahrers aufgrund einer in den Wehen liegenden hochschwangeren Frau kann gerechtfertigt sein - Mögliches Vorliegen eines rechtfertigenden Notstands nach § 16 OWiG
Papierfundstellen
- NZV 1996, 122
- DAR 1995, 168
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 01.10.1990 - 1 ObOWi 331/90
Rechtfertigender Notstand; Facharzt; Höchstgeschwindigkeit; Überschreitung; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.1994 - 5 Ss OWi 411/94
Im übrigen ist auch in einem solchen Fall eine Geschwindigkeitsüberschreitung unzulässig, wenn auf dieser Fahrt andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder wenn die Fahrweise des Taxifahrers eine solche Gefährdung auch nur befürchten läßt (vgl. Bay0bLG in NJW 1991, 1626 ).
- OLG Düsseldorf, 06.12.2007 - 5 Ss OWi 218/07
"Unabweisbarer" Stuhldrang (Durchfall) als Rechtfertigungsgrund für die …
Eher dürfte der zweite im Urteil angesprochene Gesichtspunkt zutreffen, dass der Verkehrsverstoß nicht geeignet war, die drohende Gefahr abzuwehren, weil die nächste Ausfahrt - der wiederholten Verwendung dieses Begriffs entnimmt der Senat, dass die Brüsseler Straße eine autobahnähnliche Kraftfahrstraße ist - so nah lag, dass die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit keinen nennenswerten Zeitgewinn erbracht hat (vgl. Senat VRS 88 [1995], 454; OLG Hamm 1 Ss OWi 824/01 vom 30. Oktober 2001 ;… Rengier, aaO, Rdnr. 17 mwN). - OLG Köln, 02.05.2005 - 8 Ss OWi 98/05
Rechtfertigung eines Verkehrsverstoßes durch Notstand; Hilfeleistung für …
Bei der Prüfung der Frage, ob die Verkehrsordnungswidrigkeit als geeignetes Mittel zur Gefahrenabwehr angesehen werden kann und ob bei Abwägung der widerstreitenden Interessen die Einhaltung der Verkehrsvorschriften gegenüber der dringenden Behandlungsbedürftigkeit eines akut erkrankten Patienten zurückzustehen hat, kommt es auf die konkreten Umstände des Einzelfalles an (…BayObLGSt 1990, 105 und a.a.O.; OLG Düsseldorf VRS 30, 444 [446] u. VRS 88, 454 [455]).Rn. 16 Gerade darauf ist in Fällen der vorliegenden Art Bedacht zu nehmen, weil sich dabei vielfach ergibt, dass das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit wegen der geringen Zeitersparnis kein "angemessenes Mittel" (§ 16 S. 2 OWiG) war, die Gefahr abzuwenden (…vgl. KG a.a.O.; BayObLGSt 1999, 159 = NJW 2000, 888 = DAR 2000, 170 = NZV 2000, 215 [216] = VRS 98, 294; OLG Düsseldorf VRS 81, 467 [470], VRS 88, 454 [455], VRS 93, 442 [444] u. NZV 1996, 122; SenE v. 17.05.1994 - Ss 169/94 B - = VRS 88, 370 [373]; OLG Naumburg DAR 2000, 131;… Rengier a.a.O. § 16 Rdnr. 17 m. w. Nachw.;… Hentschel a.a.O.).
- BayObLG, 22.11.1999 - 2 ObOWi 518/99
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch einen Arzt
Dies wurde in der Rechtsprechung z.B. angenommen bei einem Taxifahrer, der seinem Fahrgast glaubt, daß er sofortiger ärztlicher Hilfe bedarf (vgl. BayObLG bei Rüth DAR 1973, 197/212;… kritisch KK/Rengier OWiG § 16 Rn. 72) oder der eine schwangere Frau, bei der die Wehen einsetzen, ins Krankenhaus fährt (vgl. OLG Düsseldorf VRS 88, 454 = NZV 1996, 122), ferner bei der Fahrt in ein entfernt gelegenes Krankenhaus, um dort die Behandlung der Ehefrau wegen einer gefährlichen Überdehnung der Harnblase durch den Arzt des Vertrauens zu ermöglichen (vgl. OLG Schleswig VRS 30, 462) oder wenn der Arzt in eine Belegklinik zu einer Patientin gerufen wird, bei der nach einer Entbindung unerwartet schwere Blutungen einsetzen, die die Notwendigkeit einer unverzüglichen Notoperation als möglich erscheinen lassen (vgl. BayObLGSt 1990, 105), nicht aber dann, wenn der Arzt einen Patienten aufsucht, der einen Herzanfall erlitten und ihn telefonisch um seinen sofortigen Besuch gebeten hatte (…vgl. KG aaO) oder wenn die Ehefrau wegen akuter Herzbeschwerden zum Arzt gefahren wird (vgl. OLG Düsseldorf VRS 92, 383 = NZV 1997, 186).Bei der Prüfung der Frage, ob bei Abwägung der widerstreitenden Interessen die Einhaltung der Verkehrsvorschriften gegenüber der dringenden Behandlungsbedürftigkeit eines akut erkrankten Patienten zurückzustehen hat, kommt es auf die (konkreten) Umstände des Einzelfalles an (…vgl. BayObLGSt aaO; OLG Düsseldorf VRS 30, 444/446; VRS 88, 454/455).
- OLG Hamm, 30.10.2001 - 1 Ss OWi 824/01
Geschwindigkeitsüberschreitung, Notstand, akute Gefahr, nicht anders abwendbar, …
Das Amtsgericht hat es verabsäumt, darauf einzugehen, ob die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit überhaupt einen messbaren Zeitgewinn erbracht hätte und damit ein geeignetes Mittel zur Gefahrenabwehr war (KG VRS 53, 60; OLG Düsseldorf VRS 88, 454).Es hätte damit weiterer Feststellungen zur allgemeinen Verkehrslage und Verkehrsdichte zur Tatzeit bedurft (vgl. OLG Hamm NStZ 96, 344; OLG Düsseldorf VRS 88, 454).
- OLG Hamm, 20.12.2004 - 2 Ss OWi 808/04
Geschwindigkeitsüberschreitung; Notstand; Rechtfertigung
Insoweit hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, ob die Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit überhaupt ein geeignetes Mittel zu Gefahrenabwehr war, wenn diese im konkreten Fall nur einen geringen Zeitgewinn bewirkt hat (vgl. insoweit OLG Düsseldorf VRS 88, 454 (455); KG VRS 53, 60; KK-Rengier a.a.O. Rn. 17; vgl. auch BayObLG NJW 2000, 888, das im Falle eines Arztes nach den konkreten Umständen eine akute Gefahr verneint hat, die ggf. auch bei nur geringem Zeitgewinn eine andere Bewertung ermöglicht. - OLG Hamm, 21.12.2011 - 3 RBs 326/11
Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots
Es ist darüber hinaus kaum anzunehmen, dass die Nichtbefolgung des roten Wechsellichtzeichens angesichts der nicht unerheblichen Entfernung zwischen dem Tatort und dem Krankenhaus, in dem der Betroffene arbeitet, überhaupt zu einem messbaren Zeitgewinn für den Betroffenen geführt hat und damit ein geeignetes Mittel zur Abwehr von Gefahren für den Patienten war (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, NZV 1996, 122). - OLG Schleswig, 04.08.2020 - II OLG 74/20 Demnach ist auch in einem solchen Fall eine Geschwindigkeitsüberschreitung unzulässig, wenn auf der Fahrt andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder wenn die Fahrweise des Betroffenen eine solche Gefährdung auch nur befürchten lässt (OLG Düsseldorf, NZV 1996, 122).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 20.12.1994 - I - 116/94 (27) - 1 Ss 149/94 OWi, I - 116/94 (27), 1 Ss 149/94 OWi |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Kein Fahrverbot, wenn ein Taxifahrer von einem Gast angeherrscht und damit zur Eile genötigt wird (Rotlichtverstoß mit Unfall)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Rotlichtverstoß mit Unfall - trotzdem kein Fahrverbot?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Qualifizierter Rotlichtverstoß eines Taxifahrers mit Unfall rechtfertigt kein Fahrverbot bei starker psychischer Beeinflussung durch Fahrgäste - Fahrgäste "nötigten" Taxifahrer zur Richtungsänderung und somit zum unbeabsichtigten Rotlichtverstoß
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BKatV Nr. 34 .1; StVG § 26a
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Atypischer Rotlichtverstoß; Fahrverbot
Papierfundstellen
- NZV 1995, 163
- DAR 1995, 168
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91
Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren
Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.1994 - I-116/94
Das Amtsgericht hat auch nicht verkannt, daß nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BKatV das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung im Sinne von § 25 Abs. 1 S. 1 StVG indiziert, so daß es regelmäßig der Anordnung eines Fahrverbots als eindringlichen Denkzettels bedarf (vgl. BGHSt 38, 125, 129-133; OLG Celle VRS Bd. 86, 209, 211; OLG Düsseldorf NZV 1993, 320, 321; BayObLG NZV 1991, 370). - BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 11/69
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhängung eines Fahrverbots nach § 25 …
Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.1994 - I-116/94
Dies befreit jedoch weder Verwaltungsbehörden noch Gerichte von der Einzelfallprüfung hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der Sanktion, wie sich bereits aus der Verweisung des § 26a StVG auf § 25 StVG ergibt (vgl. BVerfGE 27, 36, 43;… BGH, a.a.O., S. 130 f; OLG Köln VRS Bd. 86, 152, 153); eingeschränkt wird vielmehr der Begründungsaufwand, wenn das Vorliegen eines katalogmäßig bestimmten Regel(sonder)falles bejaht wird (…BGH, a.a.O., S. 131). - OLG Düsseldorf, 16.02.1993 - 5 Ss OWi 19/93
Straßenverkehrsrecht; Bemessung der Geldbuße und Verhängung eines Fahrverbots bei …
Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.1994 - I-116/94
Das Amtsgericht hat auch nicht verkannt, daß nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BKatV das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung im Sinne von § 25 Abs. 1 S. 1 StVG indiziert, so daß es regelmäßig der Anordnung eines Fahrverbots als eindringlichen Denkzettels bedarf (vgl. BGHSt 38, 125, 129-133; OLG Celle VRS Bd. 86, 209, 211; OLG Düsseldorf NZV 1993, 320, 321; BayObLG NZV 1991, 370). - OLG Zweibrücken, 13.12.1993 - 1 Ss 202/93
Konkrete Gefährdung; Querverkehr; Regelfahrverbot; Mißachtung; Sekunde; Rotlicht; …
Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.1994 - I-116/94
Weder dieser Umstand noch das bloße Geständnis oder das Fehlen von Vorahndungen können für sich genommen eine Verneinung des Regeltatbestandes begründen ( vgl. OLG Zweibrücken NZV 1994, 160, 161; BayObLG VRS Bd. 87, 303, 304; BayObLG und OLG Hamm, beide NStZ 1993, 275 bei Janiszewski; a.A. offenbar KG VRS Bd. 86, 372, 374).
- OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95
Bei Taxifahrer kann auch bei einem Regelverstoß von einem Fahrverbot abgesehen …
Es hat auch nicht verkannt, daß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BußgeldkatalogVO das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVO indiziert, so daß es in diesen Fällen regelmäßig im Rahmen einer Besinnungsmaßnahme der Anordnung eines Fahrverbots als eindringlichen Denkzettel bedarf (vgl. u.a. BGHSt 38, 125, 129 ff.; OLG Celle VRS 86, 209, 211; OLG Düsseldorf NZV 1993, 320, 321; BayObLG NZV 1994, 370 ; OLG Hamburg VRS 88, 386 ; ständige Rechtsprechung der Senate des OLG Hamm). - OLG Hamm, 09.06.1995 - 2 Ss OWi 623/95
Absehen vom Regelfahrverbot, berufliche Gründe, persönliche Gründe, persönlicher …
Nach dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe hat es offenbar auch nicht verkannt, daß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BußgeldkatalogVO das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVO indiziert, so daß es regelmäßig im Rahmen einer Besinnungsmaßnahme der Anordnung eines Fahrverbots als eindringlichen Denkzettel bedarf (vgl. u.a. BGHSt 38, 125, 129 ff.; OLG Celle VRS 86, 209, 211; OLG Düsseldorf NZV 1993, 320, 321; BayObLG NZV 1994, 370 ; OLG Hamburg VRS 88, 386 ; ständige Rechtsprechung der Senate des OLG Hamm). - OLG Hamm, 18.05.2000 - 5 Ss OWi 1106/99
Anforderungen an die Darlegung der Identifizierung des Betroffenen mittels eines …
Rn. 17 VRS 86, 209; OLG Hamburg, VRS 88, 386; OLG Düsseldorf,.
- OLG Köln, 19.06.1998 - Ss 289/98 Bei atypischen Rotlichtverstößen, bei Besonderheiten in objektiver oder subjektiver Hinsicht ist ein Fahrverbot nicht in jedem Fall angezeigt (vgl. BayObLG DAR 1995, 496 = NZV 1995, 497 = VRS 90, 54; OLG Hamburg DAR 1995, 168 = NZV 1995, 163 = VRS 88, 386; OLG Hamm, NZV 1996, 503 = VRS 92, 230).
- OLG Karlsruhe, 02.10.1995 - 2 Ss 168/95
Kein Absehen vom Fahrverbot bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß eines …
- OLG Hamm, 19.10.1995 - 2 Ss OWi 1223/95
Rotlichtverstoß innerhalb geschlossener Ortschaft, Feststellungen, Phasenplan, …
Nach dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe hat es offenbar auch nicht verkannt, daß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BußgeldkatalogVO das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVO indiziert, so daß es regelmäßig im Rahmen einer Besinnungsmaßnahme der Anordnung eines Fahrverbots als eindringlichen Denkzettel bedarf (vgl. u.a. BGHSt 38, 125, 129 ff; OLG Celle VRS 86, 209, 211; OLG Düsseldorf NZV 1993, 320, 321; BayObLG NZV 1994, 370; OLG Hamburg VRS 88, 386; ständige Rechtsprechung der Senate des OLG Hamm; vgl. u.a. die Beschlüsse des Senats vom 09.06.1995 - 2 Ss OWi 623/95 - in DAR 1995, 374 = ZAP EN-NR 618/75 = NWB EN-NR 1123/95 - und vom 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95 - NZV 1995, 366 = ZfS 1995, 315). - OLG Hamm, 31.01.1997 - 2 Ss OWi 1565/96
Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei einer durch Nachfahren zur …
Das Amtsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Satz 2 BußgeldkatalogVO gegeben sind und damit das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVO indiziert wird, so dass es regelmäßig im Rahmen einer Besinnungsmaßnahme der Anordnung eines Fahrverbots als eindringlichen Denkzettel bedarf (vgl. u.a. BGHSt 38, 125, 129 ff.; OLG Celle VRS 86, 209, 211; OLG Düsseldorf NZV 1993, 320, 321; BayObLG NZV 1994, 370; OLG Hamburg VRS 88, 386; ständige Rechtsprechung der Senate für Bußgeldsachen des OLG Hamm). - OLG Hamm, 18.05.2000 - 5 Ss OWi 1196/99
Geschwindigkeitsüberschreitung, Verfolgungsverjährung, Foto, Täteridentifizierung …
Ist, wie im vorliegenden Fall, einer der in § 2 Abs. 1 S. 1 BKatV aufgeführten Tatbestände erfüllt, so ist das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung i.S.v. § 25 Abs. 1 S. 1 StVG indiziert, so dass es regelmäßig im Rahmen einer Besinnungsmaßnahme der Anordnung eines Fahrverbotes als "Denkzettel" bedarf (vgl. BGHSt 38, 125, 129 ff. ; OLG Hamm, NZV 1995, 366; DAR, 1995, 374; OLG Celle, VRS 86, 209; OLG Hamburg, VRS 88, 386; OLG Düsseldorf, NZV 1993, 320; BayObLG NZV 1994, 370).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 18.01.1995 - 3 Ws 735/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
StPO § 153a
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1995, 841
- DAR 1995, 168 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OLG Hamburg, 09.05.1977 - 1 Ws 196/77
Erledigung eines Haftbefehls mit Eintritt der Rechtskraft der Verurteilung ; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.1995 - 3 Ws 735/94
Verweigert etwa die StA ihre Zustimmung zu einem bestimmten, vom Gericht vorgeschlagenen Zuwendungsempfänger (hier z.B. unter Hinweis auf einen entgegenstehenden Erlaß des Justizministers und der GenStA), so liegt nur eine eingeschränkte Zustimmung vor (vgl. OLG Hamm, MDR 1977, 949 f.), über die sich das Gericht nicht hinwegsetzen darf. - OLG Karlsruhe, 17.07.1986 - StPO 2/85
- LG Frankfurt/Main, 09.07.1985 - 9 Qs 746/85
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.1995 - 3 Ws 735/94
Läßt sich hierüber keine Einigkeit erzielen, fehlt es an einer wesentlichen Verfahrensvoraussetzung mit der Folge, daß der Einstellungsbeschluß unwirksam ist (ebenso LG Frankfurt/M., NJW 1985, 2601 ; a.A. LG Zweibrücken, NStE Nr. 4 zu § 153 a StPO ).
- OLG Karlsruhe, 25.05.2000 - 2 Ws 289/99
Zulässigkeit von Rechtsmitteln gegen eine Verfahrenseinstellung
In Rechtsprechung und Schrifttum ist aber allgemein anerkannt, daß gleichwohl mit der einfachen Beschwerde (§ 304 Abs. 1 StPO) das Fehlen der erforderlichen Zustimmung eines Verfahrensbeteiligten und damit einer der unverzichtbaren Verfahrensvoraussetzungen für eine Einstellung des Strafverfahrens nach § 153 a Abs. 2 StPO geltend gemacht werden kann (OLG Hamm MDR 1977, 949 = JMBlNW 1977, 201;… OLG Stuttgart a.a.O.;… OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Karlsruhe NStZ 1987, 42; OLG Düsseldorf VRS 88, 437;… Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdnr. 57).
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