Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,107
BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93 (https://dejure.org/1994,107)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.1994 - 11 C 25.93 (https://dejure.org/1994,107)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 1994 - 11 C 25.93 (https://dejure.org/1994,107)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,107) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Straßenverkehrsrecht; Anordnung einer geschwindigkeitsbeschränkten Zone

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 97, 214
  • NJW 1995, 1371
  • NJW 1995, 2053
  • NVwZ 1995, 702 (Ls.)
  • NZV 1995, 165
  • VBlBW 1995, 272
  • DVBl 1995, 742
  • DÖV 1995, 558
  • DAR 1995, 170
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (111)Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs. …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93
    Die Anordnung der geschwindigkeitsbeschränkten Zone ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (bestätigt vom BVerwG in BVerwGE 59, 221, 225 f. ; 92, 32, 34).

    (vgl. BVerwGE 92, 32 m. w. H. ) Dasselbe gilt auch für verkehrsregelnde Dauerverwaltungsakte der hier vorliegenden Art.

    Die Anordnung der geschwindigkeitsbeschränkten Zone ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (vgl. BVerwGE 59, 221 ; 92, 32 ).

    Im Zweifel gilt die Regel, daß bei der Anfechtung von Verwaltungsakten ohne Dauerwirkung die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend ist, bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung hingegen - je nach dem zeitlichen Umfang des Aufhebungsbegehrens - auch spätere Veränderungen der Sachlage bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung des Tatsachengerichts zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwGE 92, 32 m.w.N.).

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42, …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93
    Die Anordnung der geschwindigkeitsbeschränkten Zone ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (bestätigt vom BVerwG in BVerwGE 59, 221, 225 f. ; 92, 32, 34).

    Die Anordnung der geschwindigkeitsbeschränkten Zone ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (vgl. BVerwGE 59, 221 ; 92, 32 ).

  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79

    Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93
    Hierfür genügt kein bloßes ideelles Interesse an der endgültigen Klärung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines Verwaltungshandelns ohne Rücksicht darauf, ob abträgliche Nachwirkungen dieses Handelns fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Sachentscheidung wirksam begegnet werden könnte (vgl. BVerwGE 61, 164 ).
  • BGH, 07.02.1980 - III ZR 153/78

    Rechtsnatur von Bebauungsplänen

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93
    Dem Verwaltungsgericht ist zwar, wie oben ausgeführt, in seiner Rechtsauffassung nicht zuzustimmen; es hat die Rechtslage aber nicht etwa trotz eindeutiger Vorschriften "handgreiflich" falsch ausgelegt (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 1980 - III ZR 153/78 - <NJW 1980, 1679> unter Hinweis auf BGHZ 27, 338 ).
  • BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 92.79

    Rechtsschutzinteresse bei einer Fortsetzungsfeststellungaklage

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht nämlich nur dann ein derartiges Interesse, wenn der geplante Amtshaftungsprozeß nicht offensichtlich aussichtslos ist (vgl. z.B. Urteile vom 28. April 1977 - BVerwG 2 C 71.73 - und vom 14. Januar 1980 - BVerwG 7 C 92.79 - m.w.N.).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 C 31.86

    Amtshaftungsprozess - Entschädigungsprozess - Aussichtslosigkeit - Kompensation …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93
    Von offensichtlicher Aussichtslosigkeit kann lediglich gesprochen werden, wenn ohne eine ins einzelne gehende Prüfung erkennbar ist, daß der behauptete Schadenersatzanspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt bestehen kann (BVerwG, Urteil vom 28. August 1987 - BVerwG 4 C 31.86 - ).
  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 56.81

    Rechtsschutzinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage bei verspäteter …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93
    Jedenfalls liegt keine schuldhafte Amtspflichtverletzung vor; denn nachdem das Verwaltungsgericht als Kollegialgericht die Anordnung der Beklagten für rechtmäßig erachtet hat, kann der Beklagten in einem Amtshaftungsprozeß nicht mit Erfolg ein Verschulden vorgehalten werden (…vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 183.81 - und vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - ).
  • BVerwG, 19.03.1992 - 5 C 44.87

    Rechtfertigung einer Fortsetzungsfeststellungsklage durch das Vorliegen eines …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93
    Vielmehr muß im Einzelfall ein berechtigtes Schutzbedürfnis gegenüber solchen Nachwirkungen vorhanden sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 1992 - BVerwG 5 C 44.87 - m.w.N.).
  • BGH, 29.05.1958 - III ZR 38/57

    Staatsanwaltschaftliche Pressemitteilungen und Amtspflichten bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93
    Dem Verwaltungsgericht ist zwar, wie oben ausgeführt, in seiner Rechtsauffassung nicht zuzustimmen; es hat die Rechtslage aber nicht etwa trotz eindeutiger Vorschriften "handgreiflich" falsch ausgelegt (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 1980 - III ZR 153/78 - <NJW 1980, 1679> unter Hinweis auf BGHZ 27, 338 ).
  • BVerwG, 28.04.1977 - II C 71.73

    Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Fachausbildung für einen Berufssoldaten …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht nämlich nur dann ein derartiges Interesse, wenn der geplante Amtshaftungsprozeß nicht offensichtlich aussichtslos ist (vgl. z.B. Urteile vom 28. April 1977 - BVerwG 2 C 71.73 - und vom 14. Januar 1980 - BVerwG 7 C 92.79 - m.w.N.).
  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 183.81

    Erledigter Einberufungsbescheid - Fortsetzungsfeststellungsklage

  • BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92

    Anfahrbarkeit von Wohngrundstücken in einer Fußgängerzone mit Kfz

  • BGH, 05.11.1987 - V ZR 139/87

    Revision - Revisionsschrift - Unterzeichnung - Wirksame Einlegung

  • BVerwG, 16.03.1993 - 4 B 253.92

    Ersetzung eines Wohnhaus durch einen Neubau in einem unbeplanten Innenbereich - …

  • BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 108.89

    Rechtsschutzgarantie - Verpflichtung zur Sachentscheidung - …

  • BVerwG, 13.12.1974 - VII C 19.71

    Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen - Überschreitung einer zulässigen …

  • BVerwG, 28.10.1993 - 11 B 2.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot; …

    Rn. 21 a) Maßgeblich für den Erfolg einer gegen einen Dauerverwaltungsakt gerichteten Klage ist regelmäßig die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten tatsachengerichtlichen Verhandlung (stRspr; vgl. für verkehrsbeschränkende Anordnungen u.a. Urteile vom 21. August 2003 - BVerwG 3 C 15.03 - Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 19 = NJW 2004, 698 , vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 25.93 - BVerwGE 97, 214 = Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 31 und vom 27. Januar 1993 - BVerwG 11 C 35.92 - BVerwGE 92, 32 = Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 24), hier also am 27. Juli 2009.
  • VG Braunschweig, 27.09.2011 - 6 A 21/09

    Aufstellung und Versetzung von Ortstafeln (Zeichen 310 der Anlage 3 zur StVO)

    Grundsätzlich ist die Beachtung einer Ortstafel und der mit ihr regelmäßig verbundenen Geschwindigkeitsbeschränkung nur dann gesichert, wenn die Verkehrsteilnehmer den Sinn dieses Verkehrszeichens an diesem Standort erfassen können (vgl. - zur Anordnung einer Tempo 30-Zone - BVerwG, U. v. 14.12.1994 - 11 C 25/93 -, juris Rn. 19 = BVerwGE 97, 214 ff.).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03

    Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage"; …

    a) Zutreffend geht das Oberverwaltungsgericht davon aus, dass verkehrsbezogene Ge- und Verbote in Form von Verkehrszeichen Allgemeinverfügungen im Sinne des § 35 Satz 2 VwVfG sind, die regelmäßig den Dauerverwaltungsakten zuzuordnen sind (stRspr; vgl. für viele Urteile vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 46.78 - BVerwGE 59, 221 , vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 25.93 - BVerwGE 97, 214 und vom 25. Januar 1995 - BVerwG 11 C 29.93 - BVerwGE 97, 323 ).

    aa) Allerdings verlangt das Oberverwaltungsgericht zu Recht, dass die Klage selbst noch beim Abschluss des Berufungsverfahrens zulässig war, weil für den Erfolg einer gegen einen Dauerverwaltungsakt gerichteten Klage regelmäßig die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten tatsachengerichtlichen Entscheidung maßgeblich ist (vgl. für verkehrsbeschränkende Anordnungen Urteil vom 14. Dezember 1994 a.a.O. S. 221 m.w.N.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht