Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 20.04.1994 - 4 U 256/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 § 251; StVO § 5 § 9; ZPO § 91a
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug; Rechtsfolgen der Bezahlung des Schadens am Tag der Zustellung der Klage - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftungsverteilung bei beiderseitigen Verschulden der Beteiligten an dem Verkehrsunfall ; Ausscheren zum Überholen ohne Blinken und ohne Rückschau; Würdigung einer Zeugenaussage vor Gericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 13.12.1993 - 4 O 1817/93
- OLG Nürnberg, 20.04.1994 - 4 U 256/94
Papierfundstellen
- DAR 1995, 330
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.01.1982 - V ZR 50/81
Versteigerung vor Klagezustellung - Einseitige Erledigungserklärung, keine …
Auszug aus OLG Nürnberg, 20.04.1994 - 4 U 256/94
Der Senat folgt der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 83, 12), der eine Erledigung der Hauptsache nur annimmt, wenn das erledigende Ereignis nach Rechtshängigkeit, also nach Klagezustellung, eingetreten ist. - KG, 11.06.1990 - 25 U 2297/89
Verfolgung von Wettbewerbsverstößen ; Entstehen einer wettbewerbsrechtlichen …
Auszug aus OLG Nürnberg, 20.04.1994 - 4 U 256/94
Die dagegen vorgebrachten dogmatischen Bedenken, daß eine Feststellungsklage an sich nicht vorliege, weil sie nicht der Vorbereitung einer Leistungsklage, sondern einer Konkretisierung des Kostenantrages im Kostenfestsetzungsverfahren dienen soll, hält der Senat für nicht so gewichtig, daß sie einer prozeßökonomisch gebotenen und auch rechtlich vertretbaren Lösung im Wege stehen könnten (so auch KG NJW 91, 499; Bergerfurth, NJW 92, 1655).
- AG Berlin-Spandau, 20.11.2002 - 4 C 217/02
Berechtigtes Interesse des Klägers an der Feststellung der Kostentragungspflicht …
Dies ist jedenfalls für eine Erledigung der Hauptsache nach Anhängigkeit und vor Rechtshängigkeit der Klage in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGH, NJW 1981, 990; NJW 1994, 2896; KG, NJW 1991, 500 f.; OLG Nürnberg; DAR 1995, 330;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl., § 91 a, Rdnr. 40 m.w.N.;… ders., ZPO, 23. Aufl., § 91 a, Rdnr. 41). - LG Landshut, 09.08.2013 - 72 O 1012/12
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung ersatzfähiger Mietwagenkosten nach …
In leichter Abweichung von der 50 : 50 Quote des ansonsten teilweise ähnlich gelagerten Falls des OLG Nürnberg vom 20.04.1994, Az. 4 U 256/94, DAR 1995, 330, 331 hält das Gericht daher die angegebene Aufteilung der Verursachungsquoten für gerechtfertigt. - AG Oldenburg/Holstein, 20.04.2010 - 22 C 225/09
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden …
Kommt es im Kreuzungsbereich zur Kollision eines Linksabbiegers mit einem gegen ein Überholverbot verstoßenden Verkehrsteilnehmer, ist eine Haftungsquote von 50:50 zugrunde zu legen, wenn der Abbiegende den gegen ihn streitenden Anscheinsbeweis nicht zu entkräften vermag (Anschluss an OLG Nürnberg - 4 U 256/94 - 20.04.1994 - DAR 1995, 330, 331; OLG Brandenburg - 14 U 33/99 - 24.11.1999 - SP 2000, 115 f.).
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