Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 29.04.1998 - 5 Ss (OWi) 95/98 - (OWi) 56/98 I |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Papierfundstellen
- NZV 1998, 385
- VersR 1998, 1564
- DAR 1998, 320
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 07.07.1995 - 5 Ss OWi 240/95
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.1998 - 5 Ss OWi 95/98
Ihre Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht hat sich darauf zu beschränken, ob der Tatrichter von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat (vgl. Senatsbeschluß vom 7. Juli 1995 in VRS 90, 156 m.w.N.).Die Bußgeldkatalogverordnung erleichtert dem Tatrichter die Begründung der Rechtsfolgenentscheidung, entbindet ihn aber nicht von einer individuellen Zumessungsentscheidung (vgl. BGHSt 38, 125 und 231; ferner Senatsbeschluß vom 7. Juli 1995, a.a.O.).
Die Bußgeldkatalogverordnung schränkt in den von ihr bezeichneten Fällen aus dem Bereich des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG bei der Zumessung einer Regelsanktion lediglich den Begründungsaufwand ein (vgl. Senatsbeschluß vom 7. Juli 1995, a.a.O.;… BGH, a.a.O.;… Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Aufl., 25 StVG Rdnr. 15 b).
- BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91
Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.1998 - 5 Ss OWi 95/98
Die Bußgeldkatalogverordnung erleichtert dem Tatrichter die Begründung der Rechtsfolgenentscheidung, entbindet ihn aber nicht von einer individuellen Zumessungsentscheidung (vgl. BGHSt 38, 125 und 231;… ferner Senatsbeschluß vom 7. Juli 1995, a.a.O.).Auch nach Inkrafttreten der Bußgeldkatalogverordnung am 1. Januar 1990 ist die Vorschrift des § 25 StVG im Ordnungswidrigkeitenbereich alleinige Rechtsgrundlage für die Verhängung eines Fahrverbots (vgl. BGHSt 38, 125 ).
- BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91
Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.1998 - 5 Ss OWi 95/98
Beharrlich begangene Pflichtverletzungen sind solche, durch deren wiederholte Begehung der Betroffene zeigt, daß ihm die für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderliche rechtstreue Gesinnung und die notwendige Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehlen (vgl. BGHSt 38, 231 ; Senatsbeschluß vom 15. März 1994 in NZV 1994, 239 = DAR 1994, 284 = ZfS 1994, 267 = VM 1994, 77 = VRs 87, 218.;… Jagusch/Hentschel, a.a.O., § 25 StVG Rdnr. 15;… Mühlhaus/Janiszewski, StVO , 14. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 11). - OLG Düsseldorf, 15.03.1994 - 5 Ss OWi 64/94
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.1998 - 5 Ss OWi 95/98
Beharrlich begangene Pflichtverletzungen sind solche, durch deren wiederholte Begehung der Betroffene zeigt, daß ihm die für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderliche rechtstreue Gesinnung und die notwendige Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehlen (vgl. BGHSt 38, 231 ; Senatsbeschluß vom 15. März 1994 in NZV 1994, 239 = DAR 1994, 284 = ZfS 1994, 267 = VM 1994, 77 = VRs 87, 218.;… Jagusch/Hentschel, a.a.O., § 25 StVG Rdnr. 15;… Mühlhaus/Janiszewski, StVO , 14. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 11).
- OLG Hamm, 24.06.1999 - 2 Ss OWi 509/99
Augenblicksversagen bei Geschwindigkeitsüberschreitung)
1. Allgemein weist der Senat darauf hin, daß die entsprechende Anwendung der Rechtsprechung des BGH zum "Augenblicksversaqen" (…BGHSt, a.a.O.) auf die "beharrliche Pflichtwidrigkeit" nicht in jedem Fall zusätzlichen Feststellungen hinsichtlich der "besonderen" Vorwerfbarkeit des Verkehrsverstoßes erfordert, sondern - ebenso wie bei der groben Pflichtwidrigkeit - nur, wenn der Betroffene sich auf ein solches Augenblicksversagen beruft (…vgl. dazu BGH, a.a.O.; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u.a. Beschluß vom 15.12.1997 in 2 Ss OWi 1375/97, die o.a. Beschlüsse und Senat in NZV 1998, 164; DAR 1998, 281; so auch OLG Celle NZV 1998, 254; OLG Karlsruhe DAR 1.998, 153 und Deutscher NZV 1999, 111, 114; a.A. offenbar OLG Düsseldorf NZV 1998, 385[ Ls.]). - BayObLG, 21.09.1999 - 2 ObOWi 458/99
Hinweis auf mögliches längeres Fahrverbot durch den Tatrichter
Vielmehr kann dem Betroffenen auch auf andere Weise als durch eine rechtskräftige Ahndung das Unrecht seines Verhaltens vor Augen geführt werden (BayObLG NZV 1996, 370; OLG Düsseldorf DAR 1998, 320/322). - OLG Hamm, 29.10.1998 - 3 Ss OWi 1206/98
Fahrverbot, Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Jahr nach Rechtskraft, neue Tat …
Allein daraus, dass der Tatbestand des § 2 Abs. 2 S.2 BKatV nicht erfüllt ist, folgt demnach nicht, dass bereits deshalb die Verhängung eines Fahrverbotes wegen beharrlicher Geschwindigkeitsüberschreitung gegen den Betroffenen ausgeschlossen wäre (OLG Hamm, VRS 95, 147, 148; OLG Düsseldorf, DAR 1998, 320, 322).
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