Rechtsprechung
| OLG München, 17.03.2006 - 10 U 3782/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrslexikon.de
Ein Fahrzeugführer muss beim Abbiegen auch auf solche querende Fußgänger gefasst sein, auf die vorübergehend die Sicht verdeckt gewesen sein konnte, weil mit solchen Fußgängern zu rechnen war.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Kinderunfall - Keine Mitverschuldensanrechnung der Begleit- und Aufsichtspersonen
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Abbiegen - Vorrang des Fußgängers vor abbiegendem Kfz - Fußgängerunfälle
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Mit Kindern ist zu rechnen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 9 Abs. 3 S. 3
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger nach einem Abbiegevorgang - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung eines zweijährigen Kindes im Straßenverkehr; Erkennbarkeit eines Kleinkindes im Straßenverkehr; Beeinträchtigung der Sicht durch ein abbiegendes Fahrzeug; Folgen einer Erkennbarkeit der Mutter; Zurechnung des Mitverschuldens ...
Verfahrensgang
- LG München I, 14.06.2004 - 17 O 17649/00
- OLG München, 17.03.2006 - 10 U 3782/04
Papierfundstellen
- DAR 2006, 394
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.06.2004 - VI ZR 60/03
Zu Auswirkungen von Pflegeleistungen der Mutter auf einen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Karlsruhe, 04.04.2013 - 9 U 118/12
Haftungsquote bei der Kollision eines abbiegenden Fahrzeugs mit einer Fußgängerin
(Vgl. insbesondere OLG Hamm, NZV 2005, 94 ; OLG München, DAR 2006, 394 ; LG Saarbrücken, Urteil vom 09.04.2010 - 13 S 15/09 -, zitiert nach [...]; OLG Hamm, Urteil vom 06.08.2012 - I-6 U 14/12 -, zitiert nach [...];… Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 12. Auflage 2012, Rdnr. 455 a;… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage 2011, § 9 StVO , Rdnr. 43;… Zieres in Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage 2011, § 9 StVO , Rdnr. 288, 289; ebenso entgegen der inhaltlich nicht zutreffenden Zitierung des Beklagtenvertreters Greger, NZV 1990, 409, 410.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".