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Rechtsprechung
   KG, 04.12.2006 - 12 U 119/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3907
KG, 04.12.2006 - 12 U 119/05 (https://dejure.org/2006,3907)
KG, Entscheidung vom 04.12.2006 - 12 U 119/05 (https://dejure.org/2006,3907)
KG, Entscheidung vom 04. Dezember 2006 - 12 U 119/05 (https://dejure.org/2006,3907)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zur fiktiven Erstattung der Ummeldekosten und zum Haushaltsschaden

  • Judicialis

    ZPO § 287

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten; Ersatzplicht für Ummeldekosten einer Kfz nur bei tatsächlichem Anfall, kein fiktiver Ansatz, Haushaltsführungsschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Fiktive Abrechnung - Kosten für An-/Abmeldung und für Umbau von Zubehör

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fiktive Ummeldekosten werden nicht erstattet!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Erstattung fiktiver Ummeldekosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ermittlung der Höhe des Schmerzensgeldes im Falle eines HWS-Schleudertrauma ersten Grades; Erstattungsfähigkeit von Ummeldekosten als Kosten der Ersatzbeschaffung eines Kraftfahrzeuges nach einem Verkehrsunfall; Gewährung einer Nutzungsausfallentschädigung aufgrund der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 887
  • DAR 2008, 25
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.02.1992 - VI ZR 367/90

    Schadensersatz wegen verletzungsbedingten Mehraufwands

    Auszug aus KG, 04.12.2006 - 12 U 119/05
    Auch dem Alleinstehenden steht grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz seines Haushaltsführungsschadens zu (BGH NJW-RR 1992, 792); ein solcher Ersatzanspruch scheitert auch nicht daran, dass der Kläger eine Ersatzkraft tatsächlich nicht eingestellt hat.

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, dass auch dem Alleinstehenden ein Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens zusteht (BGH NJW-RR 1992, 792;… Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 7. Auflage, Rdnr. 129).

    Vielmehr ist im Wege der Schätzung (§ 287 ZPO) der dem Kläger entstandene Mindestschaden zu ermitteln (BGH, NJW-RR 1992, 792).

  • KG, 01.03.2004 - 12 U 96/03

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit Totalschaden: Nutzungsausfallentschädigung …

    Auszug aus KG, 04.12.2006 - 12 U 119/05
    Ummeldekosten sind als Kosten der Ersatzbeschaffung grundsätzlich konkret abzurechnen, weil diese Nebenkosten nicht als "normativer" Schaden verstanden werden können, sondern lediglich dann als erstattungsfähig in Betracht kommen, wenn sie tatsächlich entstanden sind (vgl. dazu Klimke VersR 1974, 832, 838; Senat, VersR 2004, 1620).
  • LG Aachen, 28.02.2012 - 12 O 3/11

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen des Bisses eines Polizeihundes

    Den angemessene Stundensatz schätzt die Kammer auf 8 EUR (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.10.2010 - 1 U 244/09; OLG Schleswig, Urteil vom 07.05.2009 - 7 U 26/08 - juris; OLG Schleswig, Urteil vom 24.04.2008 - 7 U 81/06 - ZfSch 2009, 259; KG, Urteil vom 04.12.2006 - 12 U 119/05 - DAR 2007, 587; OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.10.2008 - 4 U 454/07; OLG Celle, Urteil vom 17.01.2007 - 14 U 101/06 - Schaden-Praxis 2008, 7; OLG München, Beschluss v. 21.07.2006 - 10 U 2638/06).
  • LG Köln, 15.04.2008 - 8 O 270/06

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall mit abruptem Abbremsen des …

    Rn. 39 Das Gericht kann daher dahinstehen lassen, ob bei nicht dauerhaften Beeinträchtigungen eines Single-Haushalts überhaupt ein Haushaltsführungsschaden nach § 843 BGB fiktiv berechnet werden kann (bejahend z.B. KG…, Urt. vom 04.05.2006 - 12 U 42/05 - NZV 2007, 43 = OLGR 2006, 749; KG, Urt. vom 04.12.2006 - 12 U 119/05 - MDR 2007, 887; OLG Rostock…, Urt. vom 14.06.2002 - 8 U 79/00 - ZfS 2003, 233; verneinend OLG Düsseldorf…, Urt. vom 02.09.2003 - 4 U 238/02 - unveröffentlicht (nur bei dauerhaft vermehrten Bedürfnissen); insoweit offen BGH…, Urt. vom 18.02.1992 - VI ZR 367/90 - NJW-RR 1992, 792; OLG München…, Urt. vom 27.10.1999 - 20 U 3476/99 - OLGR 2000, 91, die eine fiktive Abrechnung in einem Dauerschadensfall bejaht hatten).
  • LG Coburg, 19.01.2011 - 12 O 541/08

    Funktion des Schmerzensgeldes als Verschaffung von Genugtuung für infolge der …

    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung in der Wohnortregion des Klägers (Kammergericht DAR 2008, 25 und LG Frankfurt/Oder DAR 2008, 29 ) einerseits und dem von der Beklagten vorgetragenen Tariflohn andererseits ist nach Auffassung des Gerichts ein Stundenlohn von 7, 00 EUR erforderlich, aber auch angemessen.
  • LG Saarbrücken, 03.07.2015 - 13 S 26/15

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden: …

    Solche Kosten sind nicht zu ersetzen, wenn sie - wie hier - der Höhe nach bestritten, ihr Anfall vom Geschädigten aber nicht bewiesen worden ist (vgl. OLG München, Urteil vom 25. Oktober 2013 - 10 U 964/13; KG VersR 2004, 1620; KG MDR 2007, 887; Kammerurteil vom 14. November 2008 - 13 S 125/08).
  • OLG Brandenburg, 07.10.2025 - 3 U 76/21
    Darüber hinaus sei ein Stundenlohn von 12 EUR in Ansatz zu bringen; insofern sei, da die Hilfeleistung durch Familienmitglieder und Dritte erfolgt sei, der Nettolohn einer fiktiven Ersatzkraft in Ansatz zu bringen, wobei es sich um einen einfachen Durchschnittshaushalt ohne Kinder gehandelt habe; da sie, die Klägerin, noch dazu in der Lage gewesen sei, den Haushalt zu leiten, könnten zwar grundsätzlich nur die Kosten einer Hilfskraft nach BAT IX B oder X verlangt werden (BGH NJV 1988, 60; OLG Hamm NZV 2002, 570; KG DAR 2008, 25), wobei der Nettoschaden überschlägig ermittelt werden könne, indem 30 % von der Bruttovergütung abgezogen würden (BGH NJW 1983, 1426); hieraus ergebe sich ein Bruttostundenlohn von 17, 57 / 17, 99 EUR, woraus sich ein Nettobetrag von 12 EUR errechne; selbst wenn man abweichend einen pauschalen Stundensatz gemäß den örtlichen Verhältnissen zugrunde lege (OLG Celle NJW-RR 2004, 1673; LG Frankfurt/O DAR 2008, 29), sei aktuell von einem Stundensatz von 8 bis 10 EUR netto auszugehen, und das OLG Brandenburg habe mit Urteil vom 20.06.2019 - 12 U 143/18, Rn. 22 auf den Stundensatz gemäß Entgeltgruppe 2 nach TVöD abgestellt, im dortigen Fall in Höhe von 9 EUR im maßgeblichen Zeitraum, das LG Oldenburg gar auf den Nettolohn einer Haushaltshilfe von 14 EUR bereits vor 2016 (Urt vom 05.11.2019 - 6 O 2175/17);.
  • AG Bad Neustadt/Saale, 30.05.2023 - 1 C 162/22

    Keine spezifischen Recherchepflichten beim Restwert für eine Finanzierungsbank

    Insoweit sind diese erstattungsfähig soweit sie tatsächlich entstanden sind (KG DAR 2008, 25 LS, KG DAR 2004, 352).
  • AG Bad Neustadt/Saale, 14.03.2023 - 1 C 162/22
    Insoweit sind diese erstattungsfähig soweit sie tatsächlich entstanden sind (KG DAR 2008, 25 LS, KG DAR 2004, 352).
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