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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Oder, 18.05.2007 - 17 O 524/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,29261
LG Frankfurt/Oder, 18.05.2007 - 17 O 524/03 (https://dejure.org/2007,29261)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 18.05.2007 - 17 O 524/03 (https://dejure.org/2007,29261)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 18. Mai 2007 - 17 O 524/03 (https://dejure.org/2007,29261)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haushaltsführungsschaden einer berufstätigen Hausfrau mit 4-Personen-Haushalt; Differenzierung zwischen "vermehrten Bedürfnissen und Minderung der Erwerbsfähigkeit; Quotenmäßige Aufteilung zwischen vermehrter Bedürfnisse und Erwerbsschaden; Schmerzensgeld für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DAR 2008, 29
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.10.1989 - VI ZR 247/88

    Anspruch einer Patienten gegenüber ihrem Arzt auf Ersatz ihrer Kosten für den …

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 18.05.2007 - 17 O 524/03
    79 Dabei gehört der Ausfall der Haushaltstätigkeit zur Alternative der "vermehrten Bedürfnisse", soweit er sich auf die eigene Bedarfsdeckung bezieht, zur Alternative der "Minderung der Erwerbsfähigkeit", soweit er die Unterhaltsleistung an Familienangehörige betrifft (BGH NJW-RR 90, 34).
  • BGH, 04.12.1984 - VI ZR 117/83

    Berechnung des Haushaltsführungsschadens einer verletzten Ehefrau und Mutter; …

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 18.05.2007 - 17 O 524/03
    Rechtlich hat dies zur Folge, dass im Umfange der Leistung von Pflegekosten der entsprechende Anspruch auf die Berufsgenossenschaft übergeht (vgl. BGH NJW 85, 735).
  • OLG Nürnberg, 10.06.2005 - 5 U 195/05

    Verlust der Fähigkeit, Hausarbeiten zu verrichten, als Erwerbsschaden im Sinne …

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 18.05.2007 - 17 O 524/03
    Im letztgenannten Fall hat also der verletzte Ehegatte einen eigenen Anspruch gegen den Schädiger auf Ersatz seines Schadens hinsichtlich der Verminderung seiner häuslichen Arbeitsleistung (OLG Nürnberg MDR 06, 93).
  • OLG Karlsruhe, 02.11.1972 - 4 U 149/71

    Schmerzensgeld und Schmerzensgeldrente bei schweren Verletzungen von …

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 18.05.2007 - 17 O 524/03
    Ein solches Verhalten fällt ins Gewicht dann, wenn sich der Versicherer gegenüber einem erkennbar begründeten Anspruch verzögerlich verhält (u. a. OLG Karlsruhe NJW 73, 851).
  • OLG München, 21.03.2014 - 10 U 1750/13

    Höhe des Schmerzensgeldes bei Fraktur der Schulter mit zweimaliger Operation und …

    - unvertretbarem (vor-)prozessualen Verhalten, wenn es über die verständliche Rechtsverteidigung hinausgeht (…Senat, Urt. v. 09.10.2009 - 10 U 2309/09 [[...]]; OLG Brandenburg NZV 2010, 154 ; OLG Köln MedR 2012, 601 = VersR 2012, 907 ;… Bachmeier Rz. 562) und von einem Geschädigten als herabwürdigend empfunden werden muss (…Senat, Urt. v. 02.06.2006 - 10 U 1685/06 [[...]]; v. 24.09.2010 - 10 U 2671/10 [[...]]; LG Frankfurt a. d. O. DAR 2008, 29 ;… Wussow/Schmitt, Unfallhaftpflichtrecht, 16. Aufl. 2014, Kap. 54 Rz. 31), etwa der Versuch, einen Abfindungsvergleich zu erzwingen (OLG Frankfurt a. M. NVersZ 1999, 144 m. abl. Anm. Wiedemann NVersZ 2000, 14 [15]).
  • LG Coburg, 19.01.2011 - 12 O 541/08

    Funktion des Schmerzensgeldes als Verschaffung von Genugtuung für infolge der …

    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung in der Wohnortregion des Klägers (Kammergericht DAR 2008, 25 und LG Frankfurt/Oder DAR 2008, 29 ) einerseits und dem von der Beklagten vorgetragenen Tariflohn andererseits ist nach Auffassung des Gerichts ein Stundenlohn von 7, 00 EUR erforderlich, aber auch angemessen.
  • LG Aachen, 13.11.2009 - 6 S 122/09

    Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des …

    Rn. 14 Dabei ist von einem Stundenlohn in Höhe von 10, 00 EUR auszugehen (vgl. nur LG Frankfurt/Oder, 17 O 524/03, zitiert nach juris), sodass der Klägerin 900, 00 EUR zustehen.
  • OLG Brandenburg, 07.10.2025 - 3 U 76/21
    Darüber hinaus sei ein Stundenlohn von 12 EUR in Ansatz zu bringen; insofern sei, da die Hilfeleistung durch Familienmitglieder und Dritte erfolgt sei, der Nettolohn einer fiktiven Ersatzkraft in Ansatz zu bringen, wobei es sich um einen einfachen Durchschnittshaushalt ohne Kinder gehandelt habe; da sie, die Klägerin, noch dazu in der Lage gewesen sei, den Haushalt zu leiten, könnten zwar grundsätzlich nur die Kosten einer Hilfskraft nach BAT IX B oder X verlangt werden (BGH NJV 1988, 60; OLG Hamm NZV 2002, 570; KG DAR 2008, 25), wobei der Nettoschaden überschlägig ermittelt werden könne, indem 30 % von der Bruttovergütung abgezogen würden (BGH NJW 1983, 1426); hieraus ergebe sich ein Bruttostundenlohn von 17, 57 / 17, 99 EUR, woraus sich ein Nettobetrag von 12 EUR errechne; selbst wenn man abweichend einen pauschalen Stundensatz gemäß den örtlichen Verhältnissen zugrunde lege (OLG Celle NJW-RR 2004, 1673; LG Frankfurt/O DAR 2008, 29), sei aktuell von einem Stundensatz von 8 bis 10 EUR netto auszugehen, und das OLG Brandenburg habe mit Urteil vom 20.06.2019 - 12 U 143/18, Rn. 22 auf den Stundensatz gemäß Entgeltgruppe 2 nach TVöD abgestellt, im dortigen Fall in Höhe von 9 EUR im maßgeblichen Zeitraum, das LG Oldenburg gar auf den Nettolohn einer Haushaltshilfe von 14 EUR bereits vor 2016 (Urt vom 05.11.2019 - 6 O 2175/17);.
  • LG Stendal, 24.07.2013 - 21 O 151/11

    Verkehrsunfall mit Personenschaden: Schmerzensgeldbemessung bei …

    Rn. 52 Der in Ansatz gebrachte Stundensatz von 10, 00 Euro pro Stunde erscheint dem Gericht auch angemessen (§ 287 ZPO; vgl. hierzu auch LG Frankfurt DAR 2008, S. 29, 30).
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