Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 30.05.2011 - 10 S 2640/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Wohnsitzverstoß, Nichtanerkennung, ausländische Fahrerlaubnis
- openjur.de
Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis wegen bereits vor ihrer Erteilung bestehender Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland
- verkehrslexikon.de
Die Nichtanerkennung eines EU-Führerscheins wegen fehlenden Wohnsitzes im Ausstellerstaat setzt keine vorherige Entziehung voraus
- blutalkohol
, S. 263
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EU-Fahrerlaubnis; Wohnsitzverstoß; Feststellung Nichtberechtigung; Maßgeblicher Zeitpunkt; Tilgungsfrist; Vergleich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Wohnsitzverstoß führt zur Nichtanerkennung der EU-Fahrerlaubnis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wohnsitzverstoß führt bereits zur Befugnis des Aufnahmemitgliedstaats, die in einem anderen Mitgliedstaat erteilte EU-Fahrerlaubnis nicht anzuerkennen; Befugnis des Aufnahmemitgliedstaats zur Nichtanerkennung einer in einem anderen Mitgliedstaat erteilten ...
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 04.11.2010 - 7 K 3685/10
- VGH Baden-Württemberg, 30.05.2011 - 10 S 2640/10
Papierfundstellen
- DVBl 2011, 917
- DÖV 2011, 702
- DÖV 2011, 702 DVBl 2011, 917 (Leitsatz) VRR 2011, 396
- DAR 2011, 482
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 19.05.2011 - C-184/10
Grasser - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.05.2011 - 10 S 2640/10
Solche sind mit Blick auf das jüngste Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19.05.2011 (C-184/10 - Grasser) umso weniger ersichtlich, als nunmehr geklärt sein dürfte, dass auch im Anwendungsbereich der 2. Führerscheinrichtlinie ein aus dem Führerschein ersichtlicher bzw. unbestreitbarer Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis bereits für sich allein die Berechtigung des Aufnahmemitgliedstaats auslöst, die ausländische Fahrerlaubnis nicht anzuerkennen. - VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 10 S 1272/07
Fahrerlaubnisentziehung; Streitwert bei eigenständig bedeutsamen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.05.2011 - 10 S 2640/10
Da der Antragsteller im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B war, ist von einem Streitwert von 5.000,--EUR für das Hauptsacheverfahren auszugehen, so dass sich für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes durch Halbierung ein Streitwert von 2.500,-- EUR ergibt (vgl. hierzu ausführlich Beschluss des Senats vom 13.12.2007 - 10 S 1272/07 - juris). - VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 10 S 1860/10
Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.05.2011 - 10 S 2640/10
Dies ändert indes nichts daran, dass das maßgebliche materielle Recht für die Prüfung des Vorliegens einzelner Tatbestandsvoraussetzungen einen anderen zeitlichen Anknüpfungspunkt vorsehen kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 -, NJW 2011, 628 - zu Fahrtenbuchauflagen; vom 07.12.2010 - 10 S 2053/10 -, VBlBW 2010, 194 - zum sog. Tattagprinzip im Punktsystem nach § 4 StVG).
- VGH Baden-Württemberg, 17.07.2008 - 10 S 1688/08
EU-Fahrerlaubnis bei fehlendem Wohnsitz des Inhabers in der Union; Feststellung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.05.2011 - 10 S 2640/10
Ausgehend von der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass das Fehlen der Berechtigung in den in § 28 Abs. 4 Satz 1 FeV genannten Fällen unmittelbar normativ aus dieser Vorschrift folgt, dass es mithin insoweit keiner konstitutiven verwaltungsrechtlichen Einzelfallentscheidung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde bedarf und der feststellende Verwaltungsakt nach § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV nur deklaratorischen Charakter hat, kommt es für die Prüfung des Ablaufs der Tilgungsfrist entgegen der Auffassung des Antragstellers allein auf den Zeitpunkt der Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis (hier: 30.05.2005) an (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16.09.2010 - 10 S 1730/10 - und vom 17.07.2008 - 10 S 1688/08 -, DAR 2008, 599); zu diesem Zeitpunkt war aber die Tilgungsfrist, wie das Verwaltungsgericht zutreffend dargelegt hat und der Antragsteller selbst nicht ernstlich in Zweifel zieht, hinsichtlich des Strafbefehls vom 30.07.1993 noch nicht abgelaufen. - VGH Bayern, 16.03.2010 - 11 BV 09.2752
Vorlagefrage an den EuGH zur europarechtskonformen Auslegung des § 28 FeV
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.05.2011 - 10 S 2640/10
In diesem Urteil hat der Gerichtshof die einschlägige Vorlagefrage des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, Beschluss vom 16.03.2010 - 11 BV 09.2752 -, DAR 2010, 414) im Falle eines Ersterwerbers einer Fahrerlaubnis sinngemäß dahin beantwortet, dass es für die Ablehnung der Anerkennung nicht zusätzlich zum Wohnsitzverstoß erforderlich ist, dass der Aufnahmemitgliedstaat auf den Inhaber des EU-Führerscheins zuvor eine Maßnahme im Sinne des Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG angewandt hat. - VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 10 S 2053/10
Entziehung der Fahrerlaubnis - unwiderlegliche Vermutung der Fahrungeeignetheit - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.05.2011 - 10 S 2640/10
Dies ändert indes nichts daran, dass das maßgebliche materielle Recht für die Prüfung des Vorliegens einzelner Tatbestandsvoraussetzungen einen anderen zeitlichen Anknüpfungspunkt vorsehen kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 -, NJW 2011, 628 - zu Fahrtenbuchauflagen; vom 07.12.2010 - 10 S 2053/10 -, VBlBW 2010, 194 - zum sog. Tattagprinzip im Punktsystem nach § 4 StVG). - VGH Baden-Württemberg, 14.10.1996 - 10 S 321/96
Isolierte Anfechtung einer Nachuntersuchungsanordnung die im Rahmen des StVZO § …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.05.2011 - 10 S 2640/10
Die von einem ungeeigneten Kraftfahrer ausgehende Gefahr für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer kann sich jederzeit aktualisieren (vgl. Senatsbeschluss vom 14.10.1996 - 10 S 321/96 -, VBlBW 1997, 227). - VG München, 25.05.2010 - M 6b E 10.32
Tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen Wohnorts im ausländischen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.05.2011 - 10 S 2640/10
Die auf den maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt für die angefochtene Feststellungsverfügung abhebenden Einwände, mit denen der Antragsteller sich gegen die vom Verwaltungsgericht insoweit herangezogene Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts München (Beschluss vom 25.05.2010 - M 6b E 10.32 -, Juris) wendet, erweisen sich als nicht stichhaltig.
- BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 25.10
EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis; …
Rn. 15 a) Nach Wortlaut und Systematik von § 28 Abs. 4 Satz 1 FeV genügt bereits das Erfüllen der Voraussetzungen einer der dort aufgeführten Fallgruppen, um die angeordnete Rechtsfolge - die Nichtgeltung der Fahrerlaubnis in Deutschland - herbeizuführen; es muss nicht zusätzlich auch bereits zu einer Fahrerlaubnisentziehung gekommen sein oder sonst eine der Voraussetzungen des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV vorliegen (so zutreffend VGH Mannheim, Beschluss vom 30. Mai 2011 - 10 S 2640/10 - juris).Das hat das Berufungsgericht zutreffend erkannt (ebenso OVG Saarlouis, Urteil vom 28. Juli 2010 - 1 A 185/10 - juris und OVG Koblenz, Urteil vom 18. Juni 2010 - 10 A 10411/10.OVG - SVR 2010, 351 = Blutalkohol 47, 366 sowie VGH Mannheim, Beschluss vom 30. Mai 2011 a.a.O.); dieser Auffassung ist - ausweislich der Stellungnahme des Vertreters des Bundesinteresses - auch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, das die Fahrerlaubnis-Verordnung und die maßgebliche Änderungsverordnung erlassen hat.
- BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 28.10
EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis; …
Das hat das Berufungsgericht zutreffend erkannt (ebenso OVG Koblenz, Urteil vom 18. Juni 2010 - 10 A 10411/10.OVG - SVR 2010, 351 = Blutalkohol 47, 366 und VGH München, Urteil vom 27. Mai 2010 - 11 BV 10.67 - SVR 2010, 313 sowie VGH Mannheim, Beschluss vom 30. Mai 2011 - 10 S 2640/10 -); dieser Auffassung ist - ausweislich der Stellungnahme des Vertreters des Bundesinteresses - auch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, das die Fahrerlaubnis-Verordnung und die maßgebliche Änderungsverordnung erlassen hat. - BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 9.11
EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis; …
Rn. 19 b) Nach Wortlaut und Systematik von § 28 Abs. 4 Satz 1 FeV genügt bereits das Erfüllen der Voraussetzungen einer der dort aufgeführten Fallgruppen, um die angeordnete Rechtsfolge - die Nichtgeltung der Fahrerlaubnis in Deutschland - herbeizuführen; es muss nicht zusätzlich auch bereits zu einer Fahrerlaubnisentziehung gekommen sein oder sonst eine der Voraussetzungen des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV vorliegen (so zutreffend VGH Mannheim, Beschluss vom 30. Mai 2011 - 10 S 2640/10 - juris).Das hat das Berufungsgericht zutreffend erkannt (ebenso OVG Saarlouis, Urteil vom 28. Juli 2010 - 1 A 185/10 - juris und VGH München, Urteil vom 27. Mai 2010 - 11 BV 10.67 - SVR 2010, 313 sowie VGH Mannheim, Beschluss vom 30. Mai 2011 a.a.O.); dieser Auffassung ist - ausweislich der Stellungnahme des Vertreters des Bundesinteresses - auch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, das die Fahrerlaubnis-Verordnung und die maßgebliche Änderungsverordnung erlassen hat.
- VGH Baden-Württemberg, 20.09.2011 - 10 S 625/11
Fahrerlaubnisentzug; Begründung der Sofortvollzuganordnung; Interessenabwägung …
Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist insoweit der Zeitpunkt der Erteilung der tschechischen Fahrerlaubnis vom 10.12.2004 (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 30.05.2011 - 10 S 2640/10 -, DAR 2011, 482).Mit Blick auf das jüngst ergangene Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19.05.2011 (Rs. C-184/10 - Grasser, DAR 2011, 385) dürfte nunmehr geklärt sein, dass auch im Anwendungsbereich der hier noch einschlägigen Richtlinie 91/439/EWG (2. Führerscheinrichtlinie) ein aus dem Führerschein ersichtlicher bzw. unbestreitbarer Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis bereits für sich allein die Berechtigung des Aufnahmemitgliedstaats ausgelöst, die ausländische Fahrerlaubnis nicht anzuerkennen (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 30.05.2011 - 10 S 2640/10 -, DAR 2011, 482; ebenso BayVGH, Urteil vom 06.07.2011 - 11 BV 11.1610 -).
- VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 230/11
Umschreibung einer entzogenen deutschen Fahrerlaubnis; unbestreitbare vom …
Im Übrigen ist maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt insoweit der Zeitpunkt der Erteilung der britischen Fahrerlaubnis am 13.11.2008 (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 30.05.2011 - 10 S 2640/10 - DAR 2011, 482).Durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19.05.2011 (Rs. C-184/10 - Grasser -, DAR 2011, 385; ebenso Urteil vom 13.10.2011 - Rs. C-224/10 - Apelt -, Blutalkohol 2012, 27) ist geklärt, dass im Anwendungsbereich der hier noch einschlägigen Richtlinie 91/439/EWG (2. Führerscheinrichtlinie) ein aus dem Führerschein ersichtlicher oder aufgrund Informationen aus dem Ausstellungsmitgliedstaat unbestreitbarer Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis des Art. 7 Abs. 1 Buchst. b i.V.m. Art. 9 dieser Richtlinie bereits für sich allein die Berechtigung des Aufnahmemitgliedstaats auslöst, die ausländische Fahrerlaubnis nicht anzuerkennen (vgl. Senatsbeschluss vom 30.05.2011 - 10 S 2640/10 -, DAR 2011, 482; ebenso BayVGH, Urteil vom 06.07.2011 - 11 BV 11.1610).
- VG Trier, 01.09.2015 - 1 L 2332/15
Wohnsitzerfordernis bei der Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis (hier: Tschechien)
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Mai 2011 - 10 S 2640/10 - so auch OVG RP, Urteil vom 18. Juni 2010 - 10 A 10411/10.OVG -).Diese Maßnahmen konnte im Zeitpunkt der Erteilung der tschechischen Fahrerlaubnis - und können es auch noch aktuell - zum Nachteil des Klägers verwertet werden, da sie im insoweit maßgeblichen Zeitpunkt der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 30. Mai 2011 - 10 S 2640/10 -) im Verkehrszentralregister eingetragen und noch nicht nach § 29 StVG a.F. getilgt waren (so OVG RP, Urteil vom 18. Juni 2010 - 10 A 10411/10.OVG; nunmehr so geregelt in § 28 Abs. 4 Satz 3 FeV in der aktuellen Fassung: Satz 1 Nummer 3 und 4 ist nur anzuwenden, wenn die dort genannten Maßnahmen im Fahreignungsregister eingetragen und nicht nach § 29 des Straßenverkehrsgesetzes getilgt sind.).
- VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 968/12
Eilverfahren - Zur Berechtigung, aufgrund einer in der Tschechischen Republik …
Im Übrigen ist maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt insoweit der Zeitpunkt der Erteilung der tschechischen Fahrerlaubnis am 11.08.2010 (vgl. dazu Senatsbeschl. vom 30.05.2011 - 10 S 2640/10 - DAR 2011, 482). - VG Würzburg, 29.08.2011 - W 6 K 11.280
Zulässige Feststellungsklage; keine Subsidiarität der Feststellungsklage
Der Europäische Gerichtshof hat das Wohnsitzprinzip als so wesentlich für eine ordnungsgemäße Führerscheinausstellung angesehen, dass ein Verstoß hiergegen grundsätzlich nicht zur Anerkennung der Fahrerlaubnis berechtigt (vgl. auch Zwerger, Anmerkung zu EuGH, U.v. 19.05.2011, Az: C-184/10 in juris Praxisreport-Verkehrsrecht 12/2011 Anm. 6; VGH BW, B.v. 30.05.2011, Az: 10 S 2640/10, DVBl. 2011, 917;… Janker in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21. Auflage 2010, § 2 StVG, RdNr. 21).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".