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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 21.06.2012 - 1 U 1086/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4436
OLG Koblenz, 21.06.2012 - 1 U 1086/11 (https://dejure.org/2012,4436)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.06.2012 - 1 U 1086/11 (https://dejure.org/2012,4436)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - 1 U 1086/11 (https://dejure.org/2012,4436)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Aufsichtspflichtverletzung bei spielenden Kindergartenkindern

  • IWW
  • RA Kotz

    Aufsichtspflichtverletzung Kindergarten -Beschädigung eines Pkw durch Kindergartenkinder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 Abs. 1; GG Art. 34
    Haftung der Gemeinde als Träger eines Kindergartens für Schäden durch Steinwürfe von Kindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Kita-Kinder werfen vom Außengelände Steine auf parkendes Fahrzeug

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Stadt haftet, wenn KiTa-Kinder Steine auf Autos werfen!

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Steinewerfer/Steinewerfen mal anders - Früh übt sich? Hoffentlich nicht!

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Aufsichtspflicht in Kitas - Stadt muss für Steine werfende Kinder haften

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dellen am Fahrzeug durch Kindergartenkinder

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Beschädigung eines Pkw durch Kindergartenkinder und die Aufsichtspflicht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Aufsichtspflichtverletzung des Kindergartenpersonals

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kinder werfen Kieselsteine auf ein Auto - Sie spielten im Garten der Kindertagesstätte: Aufsichtspflicht verletzt?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung der Stadt als Träger eines Kindergartens für Schäden durch Steinwürfe von Kindern

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Stadt haftet für Beschädigung eines Autos durch Kindergartenkinder

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Stadt haftet für Schäden am Auto

  • vest-llp.de (Kurzinformation)

    Steinewerfende Kitakinder - Aufsichtspflichtverletzung?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Stadt haftet für Schäden durch Steine werfende Kita-Kinder

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Im Kindergarten müssen Kinder im Außenbereich besonders aufmerksam beaufsichtigt werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kita-Kids werfen Steine auf parkendes Fahrzeug - Stadt haftet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Stadt haftet für Schäden an Fahrzeug durch Steine werfende Kita-Kinder - Erzieherinnen verletzen in speziellem Einzelfall ihre Aufsichtspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftung der Gemeinde als Träger eines Kindergartens für Schäden durch Steinwürfe von Kindern

Besprechungen u.ä.

  • channelpartner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Aufsichtspflicht verletzt - Firmenwagen beschädigt - Stadt haftet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2012, 704
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 12.10.1995 - 18 U 225/94

    Aufsichtspflicht im Kindergarten

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.06.2012 - 1 U 1086/11
    Die den Erzieherinnen als Amtspflicht in Ansehung der ihnen anvertrauten (noch nicht schulpflichtigen; vgl. § 1 Abs. 2 Kindertagesstättengesetz) Kleinkinder obliegende Verkehrssicherungspflicht - Aufsichtspflicht -bezweckt (auch) die Vorbeugung und den Schutz Dritter vor den aufgrund kindlichen Verhaltens drohenden Gefahren (OLG Düsseldorf VersR 1996, 710 ;… Staudinger/Belling [2008] § 832 Rn. 22; s. auch BGHZ 13, 25 = NJW 1954, 874 ff. zur Aufsichtspflicht von beamteten Lehrern).

    Halten sich Kinder im Außengelände eines Kindergartens (Kindertagesstätte) auf, wird regelmäßig zwar keine vollends dichte, aber doch eine recht engmaschige Aufsicht (Kontrolle) vonnöten sein (vgl. OLG Köln MDR 1999, 997 ; s. auch OLG Düsseldorf VersR 1996, 710 ).

    Danach ist die Amtshaftung abschließend und selbstständig in dem Sinne geregelt, dass daneben die Vorschriften des allgemeinen Deliktsrechts und namentlich auch die Bestimmung des § 832 BGB keine Anwendung finden können (…BGH a. a. O. Tz. 10 f.; OLG Düsseldorf VersR 1996, 710 ; OLG Hamburg OLGR 1999, 190; OLG Karlsruhe OLGR 2006, 426;… MünchKomm-BGB/Wagner, 5. Auflage 2009, § 832 Rn. 6 und 12;… Palandt/Sprau, BGB , 71. Auflage 2012, § 839 Rn. 3); zur Begründung werden die je selbstständigen Deliktstatbestände und die immerwährende Leistungsfähigkeit des Staates angeführt.

  • BGH, 15.03.1954 - III ZR 333/52

    Zur Aufsichtspflicht der Lehrer über minderjährige Schulkinder und zur …

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.06.2012 - 1 U 1086/11
    Die den Erzieherinnen als Amtspflicht in Ansehung der ihnen anvertrauten (noch nicht schulpflichtigen; vgl. § 1 Abs. 2 Kindertagesstättengesetz) Kleinkinder obliegende Verkehrssicherungspflicht - Aufsichtspflicht -bezweckt (auch) die Vorbeugung und den Schutz Dritter vor den aufgrund kindlichen Verhaltens drohenden Gefahren (OLG Düsseldorf VersR 1996, 710 ;… Staudinger/Belling [2008] § 832 Rn. 22; s. auch BGHZ 13, 25 = NJW 1954, 874 ff. zur Aufsichtspflicht von beamteten Lehrern).

    Die überkommene Auffassung stützt sich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15. März 1954 - III ZR 333/52 - BGHZ 13, 25 = NJW 1954, 874.

  • OLG Karlsruhe, 30.03.2006 - 12 U 298/05

    Amtshaftung: Analoge Anwendung der deliktischen Haftung für …

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.06.2012 - 1 U 1086/11
    Die Beschäftigten - Erzieherinnen - werden in Ausübung eines öffentlichen Amtes tätig (vgl. OLG Dresden NJW-RR 1997, 858; OLG Karlsruhe OLGR 2006, 426); es handelt sich um eine Aufgabe der (öffentlichen) Jugendhilfe (§§ 2 Abs. 2 Nr. 3, 22 ff. SGB VIII ); örtlicher Träger der hier gegenständlichen Einrichtung ist eine Gebietskörperschaft (§ 10 Abs. 2 Kindertagesstättengesetz).

    Danach ist die Amtshaftung abschließend und selbstständig in dem Sinne geregelt, dass daneben die Vorschriften des allgemeinen Deliktsrechts und namentlich auch die Bestimmung des § 832 BGB keine Anwendung finden können (…BGH a. a. O. Tz. 10 f.; OLG Düsseldorf VersR 1996, 710 ; OLG Hamburg OLGR 1999, 190; OLG Karlsruhe OLGR 2006, 426;… MünchKomm-BGB/Wagner, 5. Auflage 2009, § 832 Rn. 6 und 12;… Palandt/Sprau, BGB , 71. Auflage 2012, § 839 Rn. 3); zur Begründung werden die je selbstständigen Deliktstatbestände und die immerwährende Leistungsfähigkeit des Staates angeführt.

  • OLG Köln, 20.05.1999 - 7 U 5/99

    Haftung der Gemeinde für Schäden, die von Steine werfenden Kindern des …

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.06.2012 - 1 U 1086/11
    Halten sich Kinder im Außengelände eines Kindergartens (Kindertagesstätte) auf, wird regelmäßig zwar keine vollends dichte, aber doch eine recht engmaschige Aufsicht (Kontrolle) vonnöten sein (vgl. OLG Köln MDR 1999, 997 ; s. auch OLG Düsseldorf VersR 1996, 710 ).

    Die im Vordringen befindliche Gegenauffassung will demgegenüber die Grundsätze der Beweislastverteilung einheitlich für alle Aufsichtspflichtverhältnisse, gleichviel ob öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Natur, aus § 832 Abs. 1 Satz 2 BGBentnehmen (OLG Köln MDR 1999, 997 ;… Staudinger/Belling a. a. O. Rn. 167;… Spindler a. a. O. Rn. 3).Zur Begründung wird auf die Inhaltsgleichheit der Aufsichtspflicht (Sonderfall der Verkehrssicherungspflicht), die Wertungsgleichheit des Regelungsgedankens (Näheverhältnis zum Aufsichtsbedürftigen; Rechenschaftspflicht) und den Vergleich zur Haftung für (vermutetes) deliktisches Verschulden im Übrigen (Tierhalter, Fahrzeugführer und Grundstücksbesitzer; zur Anwendbarkeit der entspr. Beweislastregeln i. R. d. Amtshaftung vgl. BGH VersR 1966, 732; 1972, 1047; NJW-RR 1990, 1500) verwiesen.

  • BGH, 07.07.1987 - VI ZR 176/86

    Haftungsverteilung bei Kollision eines radfahrenden Kindes mit einem erwachsenen …

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.06.2012 - 1 U 1086/11
    Abzustellen ist darauf, was ein verständiger Aufsichtspflichtiger nach vernünftigen Anforderungen im konkreten Fall unternehmen muss, um Schädigungen Dritter zu verhindern (vgl. BGH NJW-RR 1987, 1430 ; NJW 1990, 2553 ;… OLG Düsseldorf a. a. O.;… Staudinger/Belling a. a. O. Rn. 58 ff.;… Spindler in: Bamberger/Roth, BGB , 3. Auflage 2012, § 832 Rn. 19 ff.).
  • BGH, 29.05.1990 - VI ZR 205/89

    Aufsichtspflicht bei psychischem Beistandleisten

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.06.2012 - 1 U 1086/11
    Abzustellen ist darauf, was ein verständiger Aufsichtspflichtiger nach vernünftigen Anforderungen im konkreten Fall unternehmen muss, um Schädigungen Dritter zu verhindern (vgl. BGH NJW-RR 1987, 1430 ; NJW 1990, 2553 ;… OLG Düsseldorf a. a. O.;… Staudinger/Belling a. a. O. Rn. 58 ff.;… Spindler in: Bamberger/Roth, BGB , 3. Auflage 2012, § 832 Rn. 19 ff.).
  • BGH, 26.06.1972 - III ZR 32/70

    Teilnahme an einem Lehrgang für Polizeischutzhundführer - Transport eines …

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.06.2012 - 1 U 1086/11
    Die im Vordringen befindliche Gegenauffassung will demgegenüber die Grundsätze der Beweislastverteilung einheitlich für alle Aufsichtspflichtverhältnisse, gleichviel ob öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Natur, aus § 832 Abs. 1 Satz 2 BGBentnehmen (OLG Köln MDR 1999, 997 ;… Staudinger/Belling a. a. O. Rn. 167;… Spindler a. a. O. Rn. 3).Zur Begründung wird auf die Inhaltsgleichheit der Aufsichtspflicht (Sonderfall der Verkehrssicherungspflicht), die Wertungsgleichheit des Regelungsgedankens (Näheverhältnis zum Aufsichtsbedürftigen; Rechenschaftspflicht) und den Vergleich zur Haftung für (vermutetes) deliktisches Verschulden im Übrigen (Tierhalter, Fahrzeugführer und Grundstücksbesitzer; zur Anwendbarkeit der entspr. Beweislastregeln i. R. d. Amtshaftung vgl. BGH VersR 1966, 732; 1972, 1047; NJW-RR 1990, 1500) verwiesen.
  • BGH, 05.04.1990 - III ZR 4/89

    Begriff der Rohrleitungsanlage; Verschuldensvermutung im Rahmen der Amtshaftung; …

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.06.2012 - 1 U 1086/11
    Die im Vordringen befindliche Gegenauffassung will demgegenüber die Grundsätze der Beweislastverteilung einheitlich für alle Aufsichtspflichtverhältnisse, gleichviel ob öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Natur, aus § 832 Abs. 1 Satz 2 BGBentnehmen (OLG Köln MDR 1999, 997 ;… Staudinger/Belling a. a. O. Rn. 167;… Spindler a. a. O. Rn. 3).Zur Begründung wird auf die Inhaltsgleichheit der Aufsichtspflicht (Sonderfall der Verkehrssicherungspflicht), die Wertungsgleichheit des Regelungsgedankens (Näheverhältnis zum Aufsichtsbedürftigen; Rechenschaftspflicht) und den Vergleich zur Haftung für (vermutetes) deliktisches Verschulden im Übrigen (Tierhalter, Fahrzeugführer und Grundstücksbesitzer; zur Anwendbarkeit der entspr. Beweislastregeln i. R. d. Amtshaftung vgl. BGH VersR 1966, 732; 1972, 1047; NJW-RR 1990, 1500) verwiesen.
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