Rechtsprechung
| BayObLG, 30.09.2021 - 201 ObOWi 1165/21 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Verjährungsunterbrechung, Anordnung der Vernehmung
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StVG § 26 Abs. 3 S. 1 Hs. 1; OWiG § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Keine Verjährungsunterbrechung bei Anordnung der Vernehmung des Betroffenen, die nicht durchgeführt werden soll
- IWW
§ 206a
- bussgeldsiegen.de
Bußgeldverfahren - Verjährungsunterbrechung bei Anordnung der Vernehmung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bußgeldverfahren; Rechtsbeschwerde; Sachrüge; Verfahrensvoraussetzung; Verfahrenshindernis; Verjährung; Verfolgungsverjährung; Verjährungsunterbrechung; Bußgeldbehörde; Verwaltungsbehörde; Verfolgungsbehörde; Anordnung; Vernehmung; Anhörung; Anhörungsbogen; schriftlich; ...
- rechtsportal.de
Bußgeldverfahren; Rechtsbeschwerde; Sachrüge; Verfahrensvoraussetzung; Verfahrenshindernis; Verjährung; Verfolgungsverjährung; Verjährungsunterbrechung; Bußgeldbehörde; Verwaltungsbehörde; Verfolgungsbehörde; Anordnung; Vernehmung; Anhörung; Anhörungsbogen; schriftlich; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
OWi: Anordnung der Anhörung ohne Versand - Keine Verjährungsunterbrechung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Verjährungsunterbrechung bei Anordnung der Vernehmung des Betroffenen, die nicht durchgeführt werden soll
Papierfundstellen
- DAR 2022, 38
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- BGH, 08.05.2013 - 4 StR 336/12
Vorlageverfahren (entsprechende Anwendung des § 121 Abs. 2 GVG für die …
Auszug aus BayObLG, 30.09.2021 - 201 ObOWi 1165/21
Rn. 14 a) Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass die nachträgliche Ergänzung eines Urteils grundsätzlich nicht zulässig ist - und zwar auch nicht innerhalb der Urteilsabsetzungsfrist des § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO -, wenn es bereits aus dem inneren Dienstbereich des Gerichts hinausgegeben worden ist (BGHSt 43, 22; 58, 243;… OLG Bamberg a.a.O.).Für das Bußgeldverfahren folgt daraus, dass ein vollständig in das Sitzungsprotokoll aufgenommenes, nicht mit Gründen versehenes Urteil, das den inneren Dienstbereich des Gerichts bereits verlassen hat, nicht mehr verändert werden darf, es sei denn, die nachträgliche Urteilsbegründung ist gemäß § 77b Abs. 2 OWiG zulässig (BGHSt 58, 243 m.w.N.; OLG Bamberg ZfS 2009, 175; StraFo 2010, 468; OLG Brandenburg VRS 122, 151; OLG Celle NZV 2012, 45; OLG Dresden NZV 2012, 557;… OLG Hamm a.a.O.; KG NZV 1992, 332; OLG Oldenburg NZV 2012, 352).
- OLG Bamberg, 16.12.2008 - 3 Ss OWi 1060/08
Bußgeldverfahren: Zulässigkeit der nachträglichen Ergänzung eines abgekürzten …
Auszug aus BayObLG, 30.09.2021 - 201 ObOWi 1165/21
Die Ergänzung durch die erst am 26.05.2021 zu den Akten gelangten schriftlichen Urteilsgründe war unzulässig und damit für das vorliegende Rechtsbeschwerdeverfahren nicht mehr relevant (vgl. nur OLG Bamberg, Beschluss vom 16.12.2008 - 3 Ss OWi 1060/08 und 10.11.2011 - 3 Ss OWi 1444/11, jeweils bei juris; ebenso: OLG Hamm Beschluss vom 20.01.2014 - 1 RBs 8/14 bei juris).Für das Bußgeldverfahren folgt daraus, dass ein vollständig in das Sitzungsprotokoll aufgenommenes, nicht mit Gründen versehenes Urteil, das den inneren Dienstbereich des Gerichts bereits verlassen hat, nicht mehr verändert werden darf, es sei denn, die nachträgliche Urteilsbegründung ist gemäß § 77b Abs. 2 OWiG zulässig (BGHSt 58, 243 m.w.N.; OLG Bamberg ZfS 2009, 175; StraFo 2010, 468; OLG Brandenburg VRS 122, 151; OLG Celle NZV 2012, 45; OLG Dresden NZV 2012, 557;… OLG Hamm a.a.O.; KG NZV 1992, 332; OLG Oldenburg NZV 2012, 352).
- BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/05
Verjährungsunterbrechende Anordnung der Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens …
Auszug aus BayObLG, 30.09.2021 - 201 ObOWi 1165/21
Solches wird angenommen, wenn der zuständige Beamte der Verwaltungsbehörde verfügt hat, dass dem Betroffenen ein Anhörungsbogen zugesandt werden soll (BGH, Beschluss vom 22.5.2006 - 5 StR 578/05 = BeckRS 2006, 7750 Rn. 15).
- OLG Celle, 30.08.2011 - 311 SsRs 126/11
Rechtsfolgen der Zustellung eines Bußgeldurteils an die Staatsanwaltschaft durch …
Auszug aus BayObLG, 30.09.2021 - 201 ObOWi 1165/21
Für das Bußgeldverfahren folgt daraus, dass ein vollständig in das Sitzungsprotokoll aufgenommenes, nicht mit Gründen versehenes Urteil, das den inneren Dienstbereich des Gerichts bereits verlassen hat, nicht mehr verändert werden darf, es sei denn, die nachträgliche Urteilsbegründung ist gemäß § 77b Abs. 2 OWiG zulässig (BGHSt 58, 243 m.w.N.; OLG Bamberg ZfS 2009, 175; StraFo 2010, 468; OLG Brandenburg VRS 122, 151; OLG Celle NZV 2012, 45; OLG Dresden NZV 2012, 557;… OLG Hamm a.a.O.; KG NZV 1992, 332; OLG Oldenburg NZV 2012, 352). - BGH, 13.03.1997 - 4 StR 455/96
Zulässige Nachholung der Urteilsgründe im Bußgeldverfahren unter Einhaltung der …
Auszug aus BayObLG, 30.09.2021 - 201 ObOWi 1165/21
Rn. 14 a) Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass die nachträgliche Ergänzung eines Urteils grundsätzlich nicht zulässig ist - und zwar auch nicht innerhalb der Urteilsabsetzungsfrist des § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO -, wenn es bereits aus dem inneren Dienstbereich des Gerichts hinausgegeben worden ist (BGHSt 43, 22; 58, 243;… OLG Bamberg a.a.O.). - BGH, 09.07.1974 - 1 StR 283/74
Anordnung der Übersendung - Anhörungsbogen - Unterbrechung der Verjährung - …
Auszug aus BayObLG, 30.09.2021 - 201 ObOWi 1165/21
Wäre die Unterbrechungswirkung vom Zugang abhängig, so wäre damit der Lauf der Verjährungsfrist an ein Ereignis geknüpft, das außerhalb der Einwirkung des Verfügenden liegt (BGH, Beschluss vom 09.07.1974 - 1 StR 283/74 bei juris Rn. 7). - OLG Oldenburg, 10.04.2012 - 2 SsBs 59/12
Bußgeldverfahren; Nachträgliche Urteilsbegründung nach Zustellung des …
Auszug aus BayObLG, 30.09.2021 - 201 ObOWi 1165/21
Für das Bußgeldverfahren folgt daraus, dass ein vollständig in das Sitzungsprotokoll aufgenommenes, nicht mit Gründen versehenes Urteil, das den inneren Dienstbereich des Gerichts bereits verlassen hat, nicht mehr verändert werden darf, es sei denn, die nachträgliche Urteilsbegründung ist gemäß § 77b Abs. 2 OWiG zulässig (BGHSt 58, 243 m.w.N.; OLG Bamberg ZfS 2009, 175; StraFo 2010, 468; OLG Brandenburg VRS 122, 151; OLG Celle NZV 2012, 45; OLG Dresden NZV 2012, 557;… OLG Hamm a.a.O.; KG NZV 1992, 332; OLG Oldenburg NZV 2012, 352). - OLG Hamm, 20.01.2014 - 1 RBs 8/14
Unzulässigkeit einer nachträglichen Ergänzung der Gründe eines bereits …
Auszug aus BayObLG, 30.09.2021 - 201 ObOWi 1165/21
Die Ergänzung durch die erst am 26.05.2021 zu den Akten gelangten schriftlichen Urteilsgründe war unzulässig und damit für das vorliegende Rechtsbeschwerdeverfahren nicht mehr relevant (vgl. nur OLG Bamberg, Beschluss vom 16.12.2008 - 3 Ss OWi 1060/08 und 10.11.2011 - 3 Ss OWi 1444/11, jeweils bei juris; ebenso: OLG Hamm Beschluss vom 20.01.2014 - 1 RBs 8/14 bei juris). - OLG Bamberg, 30.06.2010 - 3 Ss OWi 980/10
Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Ergänzung eines ohne Gründe …
Auszug aus BayObLG, 30.09.2021 - 201 ObOWi 1165/21
Für das Bußgeldverfahren folgt daraus, dass ein vollständig in das Sitzungsprotokoll aufgenommenes, nicht mit Gründen versehenes Urteil, das den inneren Dienstbereich des Gerichts bereits verlassen hat, nicht mehr verändert werden darf, es sei denn, die nachträgliche Urteilsbegründung ist gemäß § 77b Abs. 2 OWiG zulässig (BGHSt 58, 243 m.w.N.; OLG Bamberg ZfS 2009, 175; StraFo 2010, 468; OLG Brandenburg VRS 122, 151; OLG Celle NZV 2012, 45; OLG Dresden NZV 2012, 557;… OLG Hamm a.a.O.; KG NZV 1992, 332; OLG Oldenburg NZV 2012, 352). - OLG Bamberg, 10.11.2011 - 3 Ss OWi 1444/11
Bußgeldverfahren: Zulässigkeit der nachträglichen Fertigung schriftlicher …
Auszug aus BayObLG, 30.09.2021 - 201 ObOWi 1165/21
Die Ergänzung durch die erst am 26.05.2021 zu den Akten gelangten schriftlichen Urteilsgründe war unzulässig und damit für das vorliegende Rechtsbeschwerdeverfahren nicht mehr relevant (vgl. nur OLG Bamberg, Beschluss vom 16.12.2008 - 3 Ss OWi 1060/08 und 10.11.2011 - 3 Ss OWi 1444/11, jeweils bei juris; ebenso: OLG Hamm Beschluss vom 20.01.2014 - 1 RBs 8/14 bei juris). - KG, 07.10.1991 - 3 Ws (B) 153/91
- OLG Dresden, 21.08.2012 - Ss 524/12
Bußgeldverfahren - Zulässigkeit einer nachträglichen Urteilsbegründung
- BayObLG, 23.04.2026 - 201 ObOWi 129/26
Wirksamkeit der Verjährungsunterbrechung durch Anordnung der …
Rn. 27 Der Anhörungsbogen muss für die Entfaltung seiner verjährungsunterbrechenden Wirkung nicht nach außen in Erscheinung treten oder zur Kenntnis des Betroffenen gelangen (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Beschluss vom 09.07.1974 - 1 StR 283/74 Rn. 6; BayObLG, Beschluss vom 30.09.2021 - 201 ObOWi 1165/21). - BGH, 04.08.2025 - 1 StR 284/25
Unterbrechung der Verjährung (Anordnung und gleichzeitige Zurückstellung einer …
Sie richtete sich nicht an ein Ermittlungsorgan (…vgl. Greger/Weingarten a.a.O.; BayObLG DAR 2022, 38).". - OLG Naumburg, 21.08.2024 - 1 ORbs 159/24
Ordnungswidrigkeitenverfahren: Voraussetzungen der Anordnung der Bekanntgabe des …
Solches wird angenommen, wenn der zuständige Beamte der Verwaltungsbehörde verfügt hat, dass dem Betroffenen ein Anhörungsbogen zugesandt werden soll (BGH, Beschluss vom 22. Mai 2006, 5 StR 578/05; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 30. September 2021, 201 ObOWi 1165/21 - biede zitiert nach juris).
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