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| OLG Stuttgart, 25.08.1975 - 1 Ss 346/75 |
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Mitglied des Gerichts; Ausreichende Sachkunde; Sachverständiger; Hinzuziehung von Amts wegen; Rücksichtslosigkeit; Extrem verwerfliche Verfehlungen; Verstöße gegen Verkehrsgesinnung; Unverständliche Nachlässigkeit; Fehlverhalten aufgrund Unaufmerksamkeit; Falsche ...
Papierfundstellen
- DAR 1976, 23
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Bamberg, 23.02.2010 - 1 U 161/09
Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei einem Verkehrsunfall nach …
Rücksichtslosigkeit und Vorsatz können schließlich - trotz grob verkehrswidrigen Verhaltens - auch nicht in Fällen sog. Augenblicksversagens (OLG Stuttgart DAR 76, 23), der bloßen Unaufmerksamkeit oder der auf menschlichem Versagen beruhenden irrigen Beurteilung einer Verkehrslage (vgl. BGHSt 5, 392; OLG Karlsruhe VRS 114, 363; OLG Düsseldorf VRS 98, 350) angenommen werden. - KG, 23.03.1998 - 1 Ss 301/97 Durch die Aufnahme dieser Merkmale, insbesondere durch das Merkmal der Rücksichtslosigkeit wollte der Gesetzgeber klarstellen, daß nur extrem verwerfliche Verfehlungen der Strafbarkeit unterfallen sollen (vgl. BGH NJW 1992, 2165f 2166; OLG Stuttgart DAR 1976, 23, 24).
Selbst grobe Nachlässigkeit reicht unter Umständen nicht aus (vgl . OLG Stuttgart DAR 1976, 23, 24).
- AG Dülmen, 17.04.2025 - 42 Ds 36/25
Straßenverkehrsgefährdung, Vorfahrtsverletzung, Rücksichtslosigkeit, …
Rücksichtslosigkeit kann jedoch in den Fällen des sog. Augenblicksversagen, der bloßen Unaufmerksamkeit oder der auf menschlichem Versagen beruhenden irrigen Beurteilung einer Verkehrslage nicht angenommen werden (vgl. BGHSt 5, 392; OLG Karlsruhe VRS 114, 363; OLG Stuttgart DAR 76, 23; OLG Düsseldorf VRS 98, 350).
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