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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 25.08.1975 - 1 Ss 346/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,2006
OLG Stuttgart, 25.08.1975 - 1 Ss 346/75 (https://dejure.org/1975,2006)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.08.1975 - 1 Ss 346/75 (https://dejure.org/1975,2006)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. August 1975 - 1 Ss 346/75 (https://dejure.org/1975,2006)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2a; StPO § 244 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mitglied des Gerichts; Ausreichende Sachkunde; Sachverständiger; Hinzuziehung von Amts wegen; Rücksichtslosigkeit; Extrem verwerfliche Verfehlungen; Verstöße gegen Verkehrsgesinnung; Unverständliche Nachlässigkeit; Fehlverhalten aufgrund Unaufmerksamkeit; Falsche ...

Papierfundstellen

  • DAR 1976, 23
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Bamberg, 23.02.2010 - 1 U 161/09

    Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei einem Verkehrsunfall nach …

    Rücksichtslosigkeit und Vorsatz können schließlich - trotz grob verkehrswidrigen Verhaltens - auch nicht in Fällen sog. Augenblicksversagens (OLG Stuttgart DAR 76, 23), der bloßen Unaufmerksamkeit oder der auf menschlichem Versagen beruhenden irrigen Beurteilung einer Verkehrslage (vgl. BGHSt 5, 392; OLG Karlsruhe VRS 114, 363; OLG Düsseldorf VRS 98, 350) angenommen werden.
  • KG, 23.03.1998 - 1 Ss 301/97
    Durch die Aufnahme dieser Merkmale, insbesondere durch das Merkmal der Rücksichtslosigkeit wollte der Gesetzgeber klarstellen, daß nur extrem verwerfliche Verfehlungen der Strafbarkeit unterfallen sollen (vgl. BGH NJW 1992, 2165f 2166; OLG Stuttgart DAR 1976, 23, 24).

    Selbst grobe Nachlässigkeit reicht unter Umständen nicht aus (vgl . OLG Stuttgart DAR 1976, 23, 24).

  • AG Dülmen, 17.04.2025 - 42 Ds 36/25

    Straßenverkehrsgefährdung, Vorfahrtsverletzung, Rücksichtslosigkeit, …

    Rücksichtslosigkeit kann jedoch in den Fällen des sog. Augenblicksversagen, der bloßen Unaufmerksamkeit oder der auf menschlichem Versagen beruhenden irrigen Beurteilung einer Verkehrslage nicht angenommen werden (vgl. BGHSt 5, 392; OLG Karlsruhe VRS 114, 363; OLG Stuttgart DAR 76, 23; OLG Düsseldorf VRS 98, 350).
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