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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.11.1992 - 1 U 137/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4814
OLG Karlsruhe, 25.11.1992 - 1 U 137/92 (https://dejure.org/1992,4814)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.11.1992 - 1 U 137/92 (https://dejure.org/1992,4814)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. November 1992 - 1 U 137/92 (https://dejure.org/1992,4814)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 § 251 Abs. 2 § 254 Abs. 2
    Voraussetzungen für die Abrechnung eines Kfz-Schadens auf Neuwagenbasis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DAR 1994, 26
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2005 - 1 U 216/04

    Umfang des Schadensersatzes bei Beschädigung eines fabrikneuen Leasingfahrzeugs

    Ist das Unfallfahrzeug noch neuwertig und erleidet es eine erhebliche Beschädigung, kann der Geschädigte gemäß § 249 Abs. 2 BGB Abrechnung auf Neuwagenbasis, d.h. auf der Basis der Kosten eines ersatzweise beschafften Neufahrzeuges, verlangen - und zwar auch dann, wenn eine Reparatur erheblich billiger wäre (BGH NJW 1976, 1202; BGH NJW 1982, 433; OLG Karlsruhe, DAR 1994, 26; OLG Hamm NZV 2001, 478; OLG Celle NJW-RR 2003, 1381).

    Dies hätte eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung der Nutzer teurer Fahrzeuge zur Folge (OLG Karlsruhe DAR 1994, 26, 27).

  • LG Hagen, 16.05.2007 - 7 S 23/07

    Ersatz und Bemessung einer Nutzungsausfallentschädigung wegen eines beschädigten …

    Denn angesichts der Laufzeit des beschädigten Fahrzeugs von unstreitig mehr als 5 Jahren ist bei Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung eine Eingruppierung des Fahrzeugs in die nächst niedrigere Gruppe - vorliegend also in die Gruppe E mit einem Tagessatz von 43, 00 EUR - vorzunehmen (vgl. OLG I2 DAR 1994, 26 u. 1996, 400;… Palandt/Heinrichs, BGB 66. Aufl., Vor § 249 Rn 23 a m.w. N.).
  • OLG Oldenburg, 21.05.1997 - 4 U 5/97

    Voraussetzungen für die Abrechnung eines Unfallschadens auf Neuwagenbasis; …

    Bereits die Höhe der Reparaturkosten und ihr Verhältnis zum Neupreis des Fahrzeugs (nahezu 7, 5 %) sprechen für eine Erheblichkeit der Beschädigung (vgl. OLG Karlsruhe DAR 1994, 26 f [OLG Karlsruhe 25.11.1992 - 1 U 137/92]).
  • OLG Hamm, 03.04.2003 - 6 U 124/02

    Reichweite des Vorfahrtsrechts im Kreisverkehr bei Vorhandensein eines …

    Auch insoweit ist der Nutzungsausfall grundsätzlich zu ersetzen (vgl. OLG Karlsruhe DAR 1994, 26, 27).
  • AG Landstuhl, 08.11.2001 - 3 C 92/01

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Schadensersatz nach einem PKW-Unfall; …

    VersR 89, 58; Hamm DAR 94, 26, 96, 400; LG Mainz VersR 00, 111; aA Karlsr DAR 89, 67, KG VRS 86, 28.
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