Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 20.01.1982 - 3 W 12/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB § 1594; ZPO § 114
Prozeßkostenhilfe; Mutter als Streithelferin des Kindes in Verfahren wegen Anfechtung der Ehelichkeit; »mutwillige« Prozeßführung im Rahmen eines solchen Verfahrens wegen Vertretung des Kindes durch das Jugendamt. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DAVorm 1982, 478
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 02.06.2010 - XII ZB 60/09
Altverfahren auf Anfechtung der Vaterschaft: Prozesskostenhilfe für die auf …
Rn. 10 aa) Teilweise wird die Auffassung vertreten, die durch den Beitritt der Mutter erfolgte Prozessführung sei mutwillig, wenn die Abstammung des Kindes nur durch ein Gutachten zu klären sei und die Nebenintervenientin keinen Einfluss auf den Prozess habe (OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 485 und OLG Düsseldorf DAVorm 1982, 478). - OLG Karlsruhe, 05.08.1997 - 2 U 6/97
Beitritt der Mutter im Nichtehelichkeitsfeststellungsverfahren - Mutwilligkeit …
Mutwillig erscheint aber der Beitritt der Gesuchstellerin deswegen, weil die Senatsentscheidung nur noch von einem gleichzeitig in Auftrag gegebenen Blutgruppengutachten abhängt, die Nebenintervenientin also auf den Prozeß keinen Einfluß mehr hat (ebenso Zöller/Philippi, a.a.O. unter Bezugnahme auf OLG Düsseldorf, DAVorm 1982, 478; OLG Hamm, DAVorm 1991, 772).
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