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Rechtsprechung
   KG, 07.08.1981 - 17 UF 1317/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,24418
KG, 07.08.1981 - 17 UF 1317/81 (https://dejure.org/1981,24418)
KG, Entscheidung vom 07.08.1981 - 17 UF 1317/81 (https://dejure.org/1981,24418)
KG, Entscheidung vom 07. August 1981 - 17 UF 1317/81 (https://dejure.org/1981,24418)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    JWG §§ 5, 6, 81
    Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Unterhaltsbedarf des Kindes bei Heimunterbringung oder bei Betreuung in einer Pflegestelle; Vorrang des bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsanspruchs gegenüber der wirtschaftlichen Jugendhilfe; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DAVorm 1982, 808
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 559/80

    Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens; Berücksichtigung berufsbedingter …

    Auszug aus KG, 07.08.1981 - 17 UF 1317/81
    Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, hat das staatliche Kindergeld den Zweck, die Unterhaltsverpflichteten, aber auch nur diese, zu entlasten; darauf, an wen das Kindergeld nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Bundeskindergeldgesetzes tatsächlich ausgezahlt wird (§ 3 BKGG), kommt es nicht an (BGH FamRZ 1978, 177, 178; 1981, 26 = BGHF 2, 284; 1981, 541 = BGHF 2, 543; 1981, 650 = BGHF 2, 586).
  • BGH, 17.09.1980 - IVb ZR 552/80

    Anrechnung einer Waisenrente auf den Unterhaltsanspruch eines unehelichen Kindes

    Auszug aus KG, 07.08.1981 - 17 UF 1317/81
    Damit kommt diese Rente, weil der Beklagte nach dem Tode der Kindesmutter alleine unterhaltsverpflichtet ist, auch diesem alleine zugute (vgl. BGH FamRZ 1980, 1109 = BGHF 2, 236).
  • BGH, 21.12.1977 - IV ZR 4/77

    Anspruch unterhaltspflichtiger geschiedener Eltern auf das Kindergeld

    Auszug aus KG, 07.08.1981 - 17 UF 1317/81
    Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, hat das staatliche Kindergeld den Zweck, die Unterhaltsverpflichteten, aber auch nur diese, zu entlasten; darauf, an wen das Kindergeld nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Bundeskindergeldgesetzes tatsächlich ausgezahlt wird (§ 3 BKGG), kommt es nicht an (BGH FamRZ 1978, 177, 178; 1981, 26 = BGHF 2, 284; 1981, 541 = BGHF 2, 543; 1981, 650 = BGHF 2, 586).
  • BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 587/80

    Gleichwertigkeit von Natural- und Barunterhalt; Bestimmung des …

    Auszug aus KG, 07.08.1981 - 17 UF 1317/81
    Abgesehen davon, daß sich die Betreuungsleistung unbeschadet ihrer Gleichwertigkeit mit der Barunterhaltsverpflichtung (BGH FamRZ 1980, 994 = BGHF 2, 198; 1981, 543 = BGHF 2, 559) letztlich nicht zuverlässig monetarisieren läßt (Derleder/Derleder, NJW 1978, 1129), würde eine solche Bestimmung auch zu höchst willkürlichen Ergebnissen führen, weil sie keinen geeigneten Maßstab zur exakten Ermittlung des effektiven Bedarfs darstellt; in den Fällen der Heimunterbringung und der Betreuung in einer Pflegestelle liegt es vielmehr auf der Hand, den Bedarf nach der Höhe der tatsächlichen Kosten zu bestimmen, die im Zusammenhang mit der Betreuung des Kindes entstehen.
  • BGH, 02.07.1980 - IVb ZR 519/80

    Klage auf Herabsetzung des Kinderunterhalts - Maßgeblichkeit der Altersstufe …

    Auszug aus KG, 07.08.1981 - 17 UF 1317/81
    Abgesehen davon, daß sich die Betreuungsleistung unbeschadet ihrer Gleichwertigkeit mit der Barunterhaltsverpflichtung (BGH FamRZ 1980, 994 = BGHF 2, 198; 1981, 543 = BGHF 2, 559) letztlich nicht zuverlässig monetarisieren läßt (Derleder/Derleder, NJW 1978, 1129), würde eine solche Bestimmung auch zu höchst willkürlichen Ergebnissen führen, weil sie keinen geeigneten Maßstab zur exakten Ermittlung des effektiven Bedarfs darstellt; in den Fällen der Heimunterbringung und der Betreuung in einer Pflegestelle liegt es vielmehr auf der Hand, den Bedarf nach der Höhe der tatsächlichen Kosten zu bestimmen, die im Zusammenhang mit der Betreuung des Kindes entstehen.
  • BGH, 08.10.1980 - IVb ZR 533/80

    Errechnung des Regelunterhalts

    Auszug aus KG, 07.08.1981 - 17 UF 1317/81
    Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, hat das staatliche Kindergeld den Zweck, die Unterhaltsverpflichteten, aber auch nur diese, zu entlasten; darauf, an wen das Kindergeld nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Bundeskindergeldgesetzes tatsächlich ausgezahlt wird (§ 3 BKGG), kommt es nicht an (BGH FamRZ 1978, 177, 178; 1981, 26 = BGHF 2, 284; 1981, 541 = BGHF 2, 543; 1981, 650 = BGHF 2, 586).
  • BGH, 29.04.1981 - IVb ZR 582/80

    Berechnung von Unterhaltsansprüchen zwischen Ehegatten nach einer Scheidung - …

    Auszug aus KG, 07.08.1981 - 17 UF 1317/81
    Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, hat das staatliche Kindergeld den Zweck, die Unterhaltsverpflichteten, aber auch nur diese, zu entlasten; darauf, an wen das Kindergeld nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Bundeskindergeldgesetzes tatsächlich ausgezahlt wird (§ 3 BKGG), kommt es nicht an (BGH FamRZ 1978, 177, 178; 1981, 26 = BGHF 2, 284; 1981, 541 = BGHF 2, 543; 1981, 650 = BGHF 2, 586).
  • OLG Bremen, 28.07.1978 - UF 201/77

    Bemessung der Höhe eines Unterhaltsbeitrages nach der Lebensstellung des …

    Auszug aus KG, 07.08.1981 - 17 UF 1317/81
    Der Versuch, den Bedarf in diesen Fällen unter Monetarisierung der weggefallenen Betreuungsleistung (§ 1603 Abs. 3 S. 2 BGB) als doppelten Tabellensatz zu bestimmen, ist allerdings abzulehnen (so aber OLG Bremen NJW 1978, 2249; OLG Hamm FRES 2, 308; DAVorm 1978, 453).
  • BGH, 09.10.1991 - XII ZR 171/90

    Überleitung eines Anspruchs gegen einen nach Zivilrechtt Unterhaltspflichtigen …

    Diese unterschiedliche Formulierung des Gesetzes rechtfertigte entgegen einer auch sonst vertretenen Auffassung (vgl. KG DAVorm 1982, 808, 809; OLG Hamburg FamRZ 1985, 93, 95; OLG Zweibrücken FamRZ 1987, 624) nicht den Schluß, daß im Falle der Freiwilligen Erziehungshilfe und der Fürsorgeerziehung mangels Bedürftigkeit des Kindes ein überleitungsfähiger privatrechtlicher Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern nicht bestand, vielmehr nur ein öffentlich-rechtlicher Leistungsbescheid in Betracht kam.
  • BGH, 09.10.1991 - XII ZR 171/91
    Diese unterschiedliche Formulierung des Gesetzes rechtfertigte entgegen einer auch sonst vertretenen Auffassung (vgl. KG DAVorm 1982, 808, 809; OLG Hamburg FamRZ 1985, 93, 95; OLG Zweibrücken FamRZ 1987, 624) nicht den Schluß, daß im Falle der Freiwilligen Erziehungshilfe und der Fürsorgeerziehung mangels Bedürftigkeit des Kindes ein überleitungsfähiger privatrechtlicher Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern nicht bestand, vielmehr nur ein öffentlich-rechtlicher Leistungsbescheid in Betracht kam.
  • OLG Hamm, 19.12.1986 - 5 UF 345/86
    Für die Berechnung dieser Beträge waren für den Senat folgende Erwägungen maßgeblich: Bei einer Heimunterbringung des Unterhaltsberechtigten finden die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle keine Anwendung; der Bedarf ist vielmehr grundsätzlich identisch mit den durch die Unterbringung in der Heil- und Pflegeanstalt anfallenden Kosten (BGH FamRZ 1986, 48, 49 = EzFamR BGB § 1603 Nr. 6 = BGHF 4, 1294; OLG Celle DAVorm 1982, 571; KG DAVorm 1982, 808; OLG Frankfurt DAVorm 1983, 515).
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