Rechtsprechung
| BGH, 25.03.1992 - XII ZB 11/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Schriftsatz - Auslegung - Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Einlegung der Berufung - Bedürftigkeit - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Aufhebung der Bedürftigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung eines Prozeßkostenhilfegesuchs in der Berufungsinstanz; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist wegen Mittellosigkeit
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DAVorm 1992, 508
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.03.1984 - IVb ZB 114/83
Anwaltszwang für die sofortige Beschwerde in Familiensachen; Umfang der …
Auszug aus BGH, 25.03.1992 - XII ZB 11/92
Weil der Rechtsstreit im ersten Rechtszug nicht als Anwaltsprozeß zu führen war (§§ 621 Abs. 1 Nr. 4, 78 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), konnte die sofortige Beschwerde nach § 569 Abs. 2 Satz 2 ZPO zu Protokoll der Geschäftsstelle und damit auch - wie hier - schriftlich ohne anwaltliche Vertretung eingelegt werden, § 78 Abs. 3 ZPO (Senatsbeschluß vom 14. März 1984 - IVb ZB 114/83 - FamRZ 1984, 677, 679). - BGH, 15.05.1991 - XII ZB 43/91
Anwaltszwang für Beschwerde zum BGH
Auszug aus BGH, 25.03.1992 - XII ZB 11/92
Der Senatsbeschluß vom 15. Mai 1991 - XII ZB 43/91 - BGHR ZPO § 519b Abs. 2 Neue Bundesländer 1 steht nicht entgegen, weil die sofortige Beschwerde nicht beim Bundesgerichtshof, sondern beim Bezirksgericht eingelegt worden ist. - BGH, 09.12.1954 - IV ZB 94/54
Armenrechtsgesuch für Rechtsmitteleinlegung
Auszug aus BGH, 25.03.1992 - XII ZB 11/92
Einer mittellosen Partei kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist zu gewähren sein, wenn sie ihr Prozeßkostenhilfegesuch - wie hier die Klägerin - vor Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels eingereicht hat (BGHZ 16, 1 [BGH 09.12.1954 - IV ZB 94/54];… Zöller/Stephan, ZPO 17. Aufl. § 233 Rdn. 23 Stichwort: "Prozeßkostenhilfe"). - BGH, 02.10.1985 - IVb ZB 62/85
Gewährung von Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist …
Auszug aus BGH, 25.03.1992 - XII ZB 11/92
Wird mit einer Berufungsschrift zugleich ein Gesuch um Bewilligung von Prozeßkostenhilfe eingereicht, so kann zweifelhaft sein, ob schon vor Bewilligung der Prozeßkostenhilfe Berufung eingelegt sein soll (vgl. Senatsbeschluß vom 2. Oktober 1985 - IVb ZB 62/85 - VersR 1986, 40 m.w.N.).
- OLG Saarbrücken, 20.03.1996 - 6 UF 8/96
Darlegungslast bei PKH-Antrag für ein Rechtsmittel
Einer bedürftigen Partei kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die versäumte Rechtsmittelfrist nur bewilligt werden, wenn sie innerhalb dieser Frist einen den gesetzlichen Anforderungen genügenden Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe eingereicht hat (BGH, NJW 1983, 2145, 2146; NJW 1986, 62 ; NJW-RR 1990, 1212, 1213; NJW-RR 1991, 1532, 1533; DAVorm 1992, 508, 509; NJW-RR 1993, 451 ; NJW 1994, 2097, 2098). - OLG Saarbrücken, 05.05.1997 - 6 UF 24/97
Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Bedürftigkeit der …
Einer bedürftigen Partei kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die versäumte Rechtsmittelfrist nur bewilligt werden, wenn sie innerhalb dieser Frist einen den gesetzlichen Anforderungen genügenden Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe eingereicht hat (BGH, NJW 1983, 2145, 2146; VersR 1985, 396; NJW 1986, 62 ; NJW-RR 1990, 1212, 1213; NJW-RR 1991, 1532, 1533; DAVorm 1992, 508, 509; NJW-RR 1993, 451 ; NJW 1994, 2097, 2098; NJW 1997, 1078).
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