Weitere Entscheidung unten: FG München, 09.05.2005

Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 12.04.2005 - 3 K 4223/03 E   

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https://dejure.org/2005,5157
FG Düsseldorf, 12.04.2005 - 3 K 4223/03 E (https://dejure.org/2005,5157)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.04.2005 - 3 K 4223/03 E (https://dejure.org/2005,5157)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. April 2005 - 3 K 4223/03 E (https://dejure.org/2005,5157)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • RA Kotz

    Vertragsstrafe im Ausland als Werbungskosten absetzbar?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbungskosten bei Vertragsstrafe an ausländischen Arbeitgeber

  • rechtsportal.de

    Werbungskosten bei Vertragsstrafe an ausländischen Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anwendbarkeit des § 3c Abs. 1 EStG beim Abzug von Aufwendungen im Inland nach vorangegangener Auslandstätigkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zahlung einer Vertragsstrafe an ausländischen Arbeitgeber als Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Werbungskosten - Vertragsstrafe für vorzeitigen Arbeitsplatzwechsel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine Vertragsstrafe als Werbungskosten; Definition Werbungskosten

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Ausgabenabzug bei steuerfreier Auslandstätigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2006, 186
  • EFG 2005, 1533
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 06.10.1993 - I R 32/93

    Werbungskosten bei Auslandstätigkeit

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.04.2005 - 3 K 4223/03
    Nach herrschender Auffassung findet § 3 c Abs. 1 EStG auch auf Einnahmen Anwendung, die im Ausland erzielt werden (vgl. BFH-Urteil vom 06.10.1993, I R 32/93, BStBl II 1994, 113).

    Die hier vertretene Auffassung, dass zwischen der Vertragsstrafe und den Einnahmen aus dem früheren Arbeitsverhältnis nur ein mittelbarer Zusammenhang besteht, steht in Einklang mit der Rechtsprechung des BFH zur Geltung des § 3 c EStG bei Aufwendungen, die im Hinblick auf eine spätere steuerfreie Tätigkeit im Ausland getätigt werden, denn derartige Aufwendungen können nur der künftigen steuerfreien Tätigkeit, nicht jedoch der bisherigen steuerpflichtigen inländischen Tätigkeit zugeordnet werden (vgl. BFH-Urteil vom 06.10.1993 I R 32/93, BStBl II 1994, 113; so auch FG München, Urteil vom 26.11.1993 10 K 3763/90, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1995, 247).

  • BFH, 14.01.2004 - IX R 34/01

    Vorfälligkeitsentschädigung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.04.2005 - 3 K 4223/03
    Die im Urteil vom 14.01.2004 IX R 34/01 vom BFH vertretene Auffassung, dass eine im Zusammenhang mit einer Grundstücksveräußerung gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung mit dem entsprechenden Anteil zu den Finanzierungskosten eines neues Mietobjekts gehört, wenn und soweit der nach der Darlehenstilgung verbleibende Restkaufpreis zur Finanzierung dieses Objekts tatsächlich verwendet worden ist (Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2004, 1091), kann eher für die hier vertretene Auffassung als gegen sie herangezogen werden.
  • BFH, 29.05.1996 - I R 167/94

    Betriebsausgabenabzug bei steuerfreien Schachteldividenden

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.04.2005 - 3 K 4223/03
    Ein mittelbarer Zusammenhang liege nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29.05.1996, I R 167/94 (Bundessteuerblatt -BStBl- II 1997, 60, 63) dann vor, wenn die Ausgaben entweder in keinem Zusammenhang zu Einnahmen stünden oder wenn sie auch im Zusammenhang zu nicht steuerfreien Einnahmen stünden.
  • BFH, 28.02.1992 - VI R 97/89

    Rückzahlung eines Ausbildungsdarlehens nebst Zuschlag als Ausbildungskosten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.04.2005 - 3 K 4223/03
    Der Kläger hat die durch die vorzeitige Kündigung seines früheren Arbeitsverhältnisses ausgelöste Vertragsstrafe in Kauf genommen, um ein neues Arbeitsverhältnis im Inland eingehen zu können, welches mit einem fast doppelt so hohen Monatsgehalt wie bisher verbunden war (vgl. BFH-Urteil vom 28.02.1992 VI R 97/89, BStBl II 1992, 834, 835 r. Sp.).
  • BFH, 23.11.2000 - VI R 93/98

    Werbungskostenabzug bei Bezug von Konkursausfallgeld

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.04.2005 - 3 K 4223/03
    Der dieser Entscheidung zu Grunde liegende Sachverhalt ist mit dem vorliegenden Urteilsfall vergleichbar (vgl. auch BFH-Urteil vom 23.11.2000 VI R 93/98, BStBl II 2001, 199, sowie Birk/Jahndorf zu § 3 c bei Rückzahlungen in Herrmann/Hepp/Raupach, Kommentar zum EStG, § 3 c Anmerkung 48).
  • BFH, 27.05.1983 - VI R 2/80

    Einkommenssteuerrechtliche Qualifizierung der Rückzahlung einer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.04.2005 - 3 K 4223/03
    Dafür dass die Vertragsstrafe zum früheren Arbeitsverhältnis des Klägers nur in einem mittelbaren Zusammenhang steht, spricht auch das nicht amtlich veröffentlichte Urteil des BFH vom 27.05.1983 VI R 2/80 (zugänglich über JURIS Nr. STRE 835055860), wonach bei Rückzahlung einer ursprünglich steuerfrei gezahlten Abfindung nach § 88 des Beamtenversorgungsgesetzes bei erneuter Berufung in das Beamtenverhältnis der volle Rückzahlungsbetrag als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig ist.
  • FG München, 26.11.1993 - 10 K 3763/90
    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.04.2005 - 3 K 4223/03
    Die hier vertretene Auffassung, dass zwischen der Vertragsstrafe und den Einnahmen aus dem früheren Arbeitsverhältnis nur ein mittelbarer Zusammenhang besteht, steht in Einklang mit der Rechtsprechung des BFH zur Geltung des § 3 c EStG bei Aufwendungen, die im Hinblick auf eine spätere steuerfreie Tätigkeit im Ausland getätigt werden, denn derartige Aufwendungen können nur der künftigen steuerfreien Tätigkeit, nicht jedoch der bisherigen steuerpflichtigen inländischen Tätigkeit zugeordnet werden (vgl. BFH-Urteil vom 06.10.1993 I R 32/93, BStBl II 1994, 113; so auch FG München, Urteil vom 26.11.1993 10 K 3763/90, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1995, 247).
  • BFH, 07.12.2005 - I R 34/05

    WK: Vertragsstrafe wegen vorzeitiger Auflösung eines Arbeitsvertrages im Ausland

    Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf gab der Klage mit Urteil vom 12. April 2005 3 K 4223/03 E statt.

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1533 veröffentlicht.

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Rechtsprechung
   FG München, 09.05.2005 - 1 K 3684/03   

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https://dejure.org/2005,8828
FG München, 09.05.2005 - 1 K 3684/03 (https://dejure.org/2005,8828)
FG München, Entscheidung vom 09.05.2005 - 1 K 3684/03 (https://dejure.org/2005,8828)
FG München, Entscheidung vom 09. Mai 2005 - 1 K 3684/03 (https://dejure.org/2005,8828)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Steuerbarkeit von auf Grund eines Rentennachzahlungsbescheids ausgezahlten Zinsen; Alle bei wirtschaftlicher Betrachtung als Entgelt für eine Kapitalnutzung anzusehenden Vermögensmehrungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen; Vergleichbarkeit des Anspruchs auf Zahlung der ...

  • Judicialis

    EStG 1997 § 20 Abs. 1 Nr. 7; ; EStG 1997 § 20 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG 1997 § 22 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 Buchst. a; ; SGB I § 44 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Kapitaleinkünfte: Zinszahlungen im Rahmen einer Rentennachzahlung; Einkommensteuer 1998

  • rechtsportal.de

    Kapitaleinkünfte: Zinszahlungen im Rahmen einer Rentennachzahlung; Einkommensteuer 1998

  • datenbank.nwb.de

    Zinszahlungen im Rahmen einer Rentennachzahlung - Einkommensteuer 1998

  • Der Betrieb

    Zinszahlungen im Rahmen einer Rentennachzahlung Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2006, 186
  • EFG 2005, 1610
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 12.09.1985 - VIII R 306/81

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung einer Entschädigung für eine faktische

    Auszug aus FG München, 09.05.2005 - 1 K 3684/03
    Aus diesem Grunde unterliegen auch Zinsen der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, die wegen verspäteter Entschädigungszahlungen für eine faktische Bausperre gezahlt werden (BFH-Urteil vom 12. September 1985 VIII R 306/81, BStBl II 1986, 252; vgl. auch Urteil vom 22. April 1980 VIII R 120/76, BStBl II 1980, 570 zu Zinsen, die im Zusammenhang mit Enteigungsentschädigungen gezahlten wurden).

    Die Berücksichtigung der Geldentwertung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen findet im geltenden Recht keine Grundlage (BFH-Urteil vom 12. September 1985 VIII R 306/81, BStBl II 1986, 252).

  • BFH, 22.01.1991 - X R 97/89

    Ertragsanteil einer mehrfach hintereinander auf Zeit bewilligten

    Auszug aus FG München, 09.05.2005 - 1 K 3684/03
    Zwar ist der steuerpflichtige Anteil der Erwerbsunfähigkeitsrente ebenfalls als Zinsanteil zu charakterisieren (BFH-Urteil vom 22. Januar 1991 X R 97/89, BStBl II 1991, 686).
  • BFH, 25.10.1994 - VIII R 79/91

    1. Schadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse (sog.

    Auszug aus FG München, 09.05.2005 - 1 K 3684/03
    Auch eine vom Schuldner erzwungene Kapitalüberlassung bzw. eine unfreiwillige Vorenthaltung von Kapital kann zu Einnahmen aus Kapitalvermögen führen (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 25. Oktober 1994 VIII R 79/91, BStBl II 1995, 121).
  • Drs-Bund, 27.06.1973 - BT-Drs 7/868
    Auszug aus FG München, 09.05.2005 - 1 K 3684/03
    Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollen damit die Nachteile ausgeglichen werden, die der Berechtigte, für den die sozialen Geldleistungen regelmäßig die Lebensgrundlage bilden, durch die verspätete Zahlung der Sozialleistungen erleidet (BT-Drs 7/868).
  • BFH, 31.07.1997 - IX B 13/97

    Rechtliche Voraussetzungen für eine Aussetzung eines Verfahrens

    Auszug aus FG München, 09.05.2005 - 1 K 3684/03
    Bei der Entscheidung des Gerichts handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (BFH-Beschluss vom 31. Juli 1997 IX B 13/97, BFH/NV 1998, 201).
  • BFH, 14.12.1994 - X R 106/92

    Schadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse (sog. Mehrbedarfsrenten

    Auszug aus FG München, 09.05.2005 - 1 K 3684/03
    Ebenso sind auch Verzugs- und Prozesszinsen, die im Zusammenhang mit einer zunächst vorenthaltenen, dem Grund nach nicht steuerbaren Mehrbedarfsrente (Schadensersatz) gem. § 843 Abs. 1, 2. Alternative des Bürgerlichen Gesetzbuchs geleistet werden, als Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerbar (BFH-Urteil vom 14. Dezember 1994 X R 106/92, BStBl II 1995, 410).
  • BFH, 20.05.1980 - VIII R 64/78

    Kapitalentschädigung - Wiedergutmachung national-sozialistischen Unrechts -

    Auszug aus FG München, 09.05.2005 - 1 K 3684/03
    Werden beispielsweise Entschädigungen nach dem Bundesrückerstattungsgesetz (BRüG) geleistet, die gem. § 3 Nr. 8 EStG steuerfrei sind, können zusätzlich gem. § 34 Abs. 1 BRüG geleistete Zinsen als Kapitaleinkünfte zu versteuern sein (BFH-Urteil vom 20. Mai 1980 VIII R 64/78, BStBl II 1981, 6).
  • BFH, 22.04.1980 - VIII R 120/76

    Vorzeitige Besitzeinweisung - Zinsen - Enteignungsentschädigung - Einkünfte aus

    Auszug aus FG München, 09.05.2005 - 1 K 3684/03
    Aus diesem Grunde unterliegen auch Zinsen der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, die wegen verspäteter Entschädigungszahlungen für eine faktische Bausperre gezahlt werden (BFH-Urteil vom 12. September 1985 VIII R 306/81, BStBl II 1986, 252; vgl. auch Urteil vom 22. April 1980 VIII R 120/76, BStBl II 1980, 570 zu Zinsen, die im Zusammenhang mit Enteigungsentschädigungen gezahlten wurden).
  • BFH, 14.07.1992 - V R 91/85

    Verweigerung des Abzugs geltend gemachter Vorsteuerbeträge unter Berufung auf ein

    Auszug aus FG München, 09.05.2005 - 1 K 3684/03
    Hinzu kommt, dass ein weiteres Zuwarten bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Billigkeitsantrag wegen des unterschiedlichen Grads der Entscheidungsreife beider Verfahren zu einer voraussichtlich erheblichen Verzögerung des vorliegenden Rechtsstreits führen würde, was der Prozessökonomie widerspricht (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juli 1992 V R 91/85, BFH/NV 1995, 836).
  • BFH, 21.10.1994 - IV B 95/93

    Pflicht zur Aussetzung des Verfahrens bei Beantragung einer Billigkeitsmaßnahme

    Auszug aus FG München, 09.05.2005 - 1 K 3684/03
    Wenn ein Antrag auf Billigkeitsentscheidung jedoch erstmals im gerichtlichen Verfahren gestellt ist, ist das Gericht grundsätzlich nicht gehalten bzw. verpflichtet, das Klageverfahren, in dem über die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung gestritten wird, auszusetzen (BFH-Beschluss vom 21. Oktober 1994 IV B 95/93, BFH/NV 1995, 325).
  • BFH, 09.05.1989 - VIII R 184/82

    Einkommenbesteuerungspflicht von entgeltlichen Kapitalüberlassung

  • BFH, 13.11.2007 - VIII R 36/05

    Kapitalvermögen - Steuerpflicht von Zinsen gemäß § 44 SGB I

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1610 veröffentlichten Urteil vom 9. Mai 2005 ab.

    Die Kläger beantragen, die Einkommensteuer 1998 unter Aufhebung des Urteils des FG München vom 9. Mai 2005 1 K 3684/03 sowie unter Änderung des Einkommensteuerbescheids 1998 vom 10. Februar 2003 i.d.F. der Einspruchsentscheidung vom 28. Juli 2003 soweit herabzusetzen, wie sie sich bei Einkünften der Klägerin aus Kapitalvermögen mit 0 DM ergibt;.

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