Rechtsprechung
| BGH, 10.07.1961 - AnwZ (B) 16/61 |
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Papierfundstellen
- BGHZ 35, 287
- NJW 1961, 1862
- DB 1961, 1257
Wird zitiert von ... (45) Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.11.1960 - AnwZ (B) 2/60
Syndikusanwalt (Unternehmensanwalt)
Auszug aus BGH, 10.07.1961 - AnwZ (B) 16/61
in BGHZ 33, 266, 272, 276 = NJW 61, 216, 218, 219 Bezug genommen. - BGH, 05.06.1961 - AnwZ (B) 12/61
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (Bankangestellter)
Auszug aus BGH, 10.07.1961 - AnwZ (B) 16/61
Als solche Berufe, die schon ihrer Art nach mit dem Berufsbild des Rechtsanwalts unvereinbar sind, hat der Senat in seiner bisherigen Rspr. den des Schadensregulierers (vgl. NJW 61, 921) und den des im Außendienst tätigen Bankkaufmanns (vgl. AnwZ [B] 12/61 v. 5.6.1961 = NJW 61, 1577) bezeichnet.
- BGH, 30.04.1993 - V ZR 234/91
Keine Berücksichtigung der DDR-Verjährung von Amts wegen - Verwirkung des …
Zwar wird für die vergleichbaren Bestimmungen der §§ 202, 203 BGB eine Hemmung der Verjährung dann angenommen, wenn eine beabsichtigte Rechtsverfolgung deshalb aussichtslos erscheint, weil die Rechtsprechung derartige Ansprüche verneint (vgl. BGH, Urt. v. 25. Mai 1961, II ZR 152/60, Betrieb 1961, 1257; BAG NJW 1962, 1077;… BGH, Urt. v. 8. Oktober 1987, VII ZR 358/86, BGHR BGB § 202 Abs. 1 - Hindernis 1). - BGH, 19.11.1962 - AnwZ (B) 20/62
Abhängige Stellung als Steuerrechtsberater
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2020 - 7 Sa 169/19
Verjährung Urlaubsabgeltungsanspruch - anspruchsfeindliche Rechtsprechung - …
Als Beispiel für die sachgerechte Rechtsprechung zur Frage einer Änderung entgegenstehender Rechtsprechung hat der Gesetzgeber ausdrücklich die Entscheidung "BAG, NJW 1962, 1077 f. gegen BGH, DB 1961, 1257" genannt (…BT-Drs. 14/6040, S. 119).
- BGH, 09.10.1961 - AnwZ (B) 28/61
Verschuldensfreie Fristversäumung bei einem Krankenhausaufenthalt - Frist für die …
Der vorliegende Fall unterscheidet sich dadurch im entscheidenden Punkt von dem, der durch den Beschluß des Senats BGHZ 35, 287 entschieden worden ist.Der Senat hat in dem Beschluß BGHZ 35, 287 ausgeführt, es dürfe Rechtsberatungsgesellschaften - es handelte sich in jenem Fall um eine Beratungs-GmbH für Altersversorgung - nicht durch lockere Handhabung des § 7 Nr. 8 BRAO ermöglicht werden, ihren juristischen Mitarbeitern gleichzeitig die Stellung eines Rechtsanwalts zu verschaffen und dadurch zum mindesten in den Augen unaufmerksamer Klienten den Eindruck einer Anwaltssozietät mit beschränkter Haftung zu erwecken.
Sollten sich in Zukunft Unzuträglichkeiten ergeben, so wird es Sache der Standesaufsicht sein, die zu ihrer Abstellung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen (vgl. hierzu auch den erwähnten Beschluß des Senats BGHZ 35, 287 und zur Frage der Errichtung der Kanzlei im Gebäude des Arbeitgebers im allgemeinen die Entscheidung EGH 20, 34).
- BGH, 20.01.1975 - AnwZ (B) 6/74
Steuerberater ohne Eigenverantwortlichkeit
Wer für ein den anwaltlichen Standespflichten nicht unterworfenes geschäftliches Rechtsberatungsunternehmen (hier: eine Steuerberatungsgesellschaft) Rechtrat erarbeitet, den dieses Unternehmen an seine Auftraggeber weitergibt, kann zur Rechtsanwaltschaft auch dann nicht zugelassen werden, wenn er zwar nicht Angestellter des Unternehmens, sondern mit diesem durch einen Beratungsvertrag verbunden ist, ihm aber gleichwohl die Eigenverantwortlichkeit gegenüber den Ratsuchenden fehlt (im Anschluß an BGHZ 35, 287; 38, 241; 40, 282; 46, 60).Nach der Rechtsprechung des Senats kann - nunmehr ausnahmslos - niemand als Rechtsanwalt zugelassen werden, der in abhängiger Stellung als Angestellter eines den anwaltlichen Standespflichten nicht unterworfenen Geschäftsherrn Dritten Rechtsrat, zu erteilen hat (vgl. BGHZ 35, 287; 38, 241; 40, 282; 46, 60).
Anders ausgedrückt, wer sich - in welcher Form auch immer - zum lediglich Ausführenden eines den anwaltlichen Pflichten nicht unterworfenen, geschäftlichen Rechtsberatungsunternehmens macht, entfremdet sich grundlegend dem überlieferten Berufsbild des Anwalts (BGHZ 35, 287, 290; 40, 282, 285; BGH Beschlüsse vom 22. Januar 1962 - AnwZ (B) 34/61 - - EGE VII 33; vom 12. Februar 1963 - AnwZ (B) 27/62 - - EGE VII 123 und vom 1. Juli 1963 - AnwZ (B) 6/63 -).
- BGH, 10.11.1975 - AnwZ (B) 9/75
Steuerberater mit Zeichnungsbefugnis
Nach der Rechtsprechung des Senats kann - nunmehr ausnahmslos - niemand als Rechtsanwalt zugelassen werden, der in abhängiger Stellung als Angestellter eines den anwaltlichen Standespflichten nicht unterworfenen Geschäftsherrn Dritten Rechtsrat zu erteilen hat (vgl. BGHZ 35, 287; 38, 241; 40, 282; 46, 60; 63, 377).Wer sich - in welcher Form auch immer - zum lediglich Ausführenden eines den anwaltlichen Pflichten nicht unterworfenen, geschäftlichen Rechtsberatungsunternehmens macht, entfremdet sich grundlegend dem überlieferten Berufsbild des Anwalts (BGHZ 35, 287, 290; 40, 282, 285).
- BGH, 10.11.1986 - AnwSt (R) 4/86
Begriff des Auftraggebers eines bei einem Genossenschafts-Dachverband …
Dabei ist zu bedenken, daß es zu den Berufspflichten eines Rechtsanwalts auch gehört, den Anschein standeswidrigen Verhaltens zu vermeiden (vgl. § 1 Abs. 4 der Standesrichtlinien; BGHZ 33, 276, 281 [BGH 07.11.1960 - AnwZ B 4/60]; 35, 287, 291 [BGH 10.09.1961 - AnwZ B 16/61]; Senatsurteil vom 15. Dezember 1980 - AnwSt (R) 12/80 = NStZ 1981, 354).Die ständige Rechtsprechung des Senats, wonach niemand zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden darf, der als Angestellter eines den anwaltlichen Standespflichten nicht unterworfenen Geschäftsherrn in dessen Auftrag ständig Dritten Rechtsrat erteilt (BGHZ 35, 287, 290 [BGH 10.09.1961 - AnwZ B 16/61]; 38, 241, 245, 247 f; 40, 282, 285 f [BGH 11.11.1963 - AnwZ B 14/63]; 46, 60, 61, 65 [BGH 18.07.1966 - AnwZ B 1/66]; 63, 377, 378 f [BGH 20.01.1975 - AnwZ B 6/74]; 65, 238, 239 f [BGH 10.11.1975 - AnwZ B 9/75]; 72, 322, 323 f [BGH 13.11.1978 - AnwZ B 28/78]; vgl. BGHZ 83, 350, 352 f) [BGH 29.03.1982 - AnwZ B 35/81], dient dem Schutz der anwaltlichen Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit im Verhältnis des Rechtsanwalts zu den Rechtsuchenden sowie dem Ansehen des Anwaltsständes.
- BGH, 13.11.1978 - AnwZ (B) 28/78
Angestellter bei Steuerberatungsgesellschaft als Rechtsanwalt
Nach der Rechtsprechung des Senats kann niemand als Rechtsanwalt zugelassen werden, der in abhängiger Stellung als Angestellter eines den anwaltlichen Standespflichten nicht unterworfenen Geschäftsherrn Dritten Rechtsrat zu erteilen, wie überhaupt Rechtsangelegenheiten für Dritte zu besorgen hat (BGHZ 35, 287; 38, 241; 40, 282; 46, 60; 63, 377; 65, 238; 68, 62).Ob einer der Geschäftsführer dieser Gesellschaft Rechtsanwalt ist, spielt keine Rolle (vgl. BGHZ 35, 287, 291; Senatsbeschluß vom 17. Januar 1977).
- BGH, 27.05.1991 - AnwZ (B) 4/91
Erteilung von Rechtsrat; Tätigkeit als Hauptgeschäftsführer eines Rechtsrat …
Eine im Sinne des § 7 Nr. 8, § 14 Abs. 2 Nr. 9 BRAO unvereinbare Tätigkeit hat der Senat in ständiger Rechtsprechung angenommen, soweit der Betreffende in abhängiger Stellung im Auftrag eines dem anwaltlichen Standesrecht nicht unterworfenen Dritten als Angestellter Rechtsberatung betreibt, selbst wenn diese an Gewicht und Zeitaufwand hinter anderen Aufgaben zurücktreten sollte (BGHZ 35, 287 ff.; 38, 241 ff.; 40, 282 ff.; 63, 377 ff.; 65, 238 ff.; 83, 350 ff.; 97, 204 ff. [BGH 03.03.1986 - AnwZ B 1/86]; BGH, Beschl. vom 25. April 1988 - AnwZ (B) 2/88, BRAK-Mitt. 1988, 271 f.; BGH, Beschl. vom 13. Februar 1989 - AnwZ (B) 62/88, BGHR (Z) BRAO § 7 Nr. 8 abhängige Stellung 1; BGH, Beschl. vom 4. Dezember 1989 - AnwZ (B) 43/89, BRAK-Mitt. 1990, 110).Maßgebliche Erwägung hierbei war, daß sich derjenige vom Berufsbild des Rechtsanwalts entfernt, der Rechtsrat erteilt, obwohl ihm die Eigenverantwortlichkeit fehlt, die das Berufsbild des Rechtsanwalts als unabhängigen Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten kennzeichnet (BGHZ 35, 287, 289 ff.; BGHZ 68, 62 ff. [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 23/76]; BGH, Beschl. vom 25. April 1988 - AnwZ (B) 2/88, BRAK-Mitt. 1988, 271, 272; BGH, Beschl. vom 13. Februar 1989 - AnwZ (B) 62/88, BGHR (Z) BRAO § 7 Nr. 8 abhängige Stellung 1).
- BGH, 13.02.1989 - AnwZ (B) 62/88
Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Beratungstätigkeit für einen …
Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung eine Unvereinbarkeit angenommen, wenn der Anwaltsbewerber in abhängiger Stellung als Angestellter eines dem anwaltlichen Standesrecht nicht unterworfenen Dienstherrn Rechtsberatung betreibt, selbst wenn diese an Gewicht und Zeitaufwand hinter anderen Aufgaben zurücktreten sollte (BGHZ 35, 287; 38, 241 [BGH 15.11.1962 - VII ZR 95/62]; 63, 377, 378 [BGH 20.01.1975 - AnwZ B 6/74]; 65, 238, 239 [BGH 10.11.1975 - AnwZ B 9/75]; 68, 62 [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 23/76]; 97, 204, 206 f [BGH 03.03.1986 - AnwZ B 1/86]). - BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 23/76
Rechtsbesorgung in abhängiger Stellung
- BGH, 04.12.1989 - AnwZ (B) 43/89
Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft für abhängig beschäftigten …
- BGH, 18.01.1965 - AnwZ (B) 11/64
- BGH, 07.10.1968 - AnwZ (B) 8/68
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
- BGH, 03.03.1986 - AnwZ (B) 1/86
Unvereinbarkeit einer Tätigkeit als angestellter Rechtsberatender der …
- BGH, 27.05.1991 - AnwZ (B) 8/91
Vereinbarkeit der Tätigkeit als Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH mit …
- BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 18/78
Geschäftsführer einer GmbH als Rechtsanwalt
- BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 15/78
Angestellter einer Rechtsschutzversicherung als Rechtsanwalt
- LAG Niedersachsen, 22.09.1998 - 13 Sa 454/98
Anspruch nebenberuflicher / nebenamtlicher Lehrkräfte auf Vergütung und …
- BGH, 04.01.1968 - AnwZ (B) 10/67
Bürogemeinschaft eines Rechtsanwalts mit Steuerberatersozietät
- OLG Koblenz, 30.10.2000 - 10 W 542/00
Verjährung von Ansprüchen ehemaliger Zwangsarbeiter gegen die Bundesrepublik …
- BGH, 11.11.1963 - AnwZ (B) 14/63
Rechtsbetreuung durch Verbandssyndikus
- BGH, 04.01.1968 - AnwZ (B) 6/67
Anwaltszulassung (Dauerangestellter des öffentlichen Dienstes)
- BGH, 10.07.1972 - AnwZ (B) 5/72
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
- BGH, 18.07.1966 - AnwZ (B) 1/66
Syndikus eines Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerverbandes
- BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 31/76
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft i.R.e. steuerrechtlichen Beratung von Mandanten …
- BGH, 12.02.1963 - AnwZ (B) 27/62
Rechtsmittel
- KG, 04.09.1998 - 17 U 3053/97
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
- BGH, 07.04.1989 - AnwZ (B) 54/88
Rechtsmittel
- BGH, 28.02.1983 - AnwZ (B) 1/83
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
- BGH, 13.10.1970 - AnwZ (B) 7/70
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
- BGH, 21.06.1965 - NotZ 2/65
Genehmigung zur Übernahme einer entgeltlichen Nebenbeschäftigung - Betätigung …
- BGH, 22.01.1962 - AnwZ (B) 34/61
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Vorliegen eines Versagungsgrundes
- BGH, 01.07.1974 - AnwZ (B) 4/74
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
- BGH, 08.11.1971 - AnwZ (B) 15/70
Ausübung der Tätigkeit eines Rechtsanwalts - Tätigkeit als Handlungsbeauftragter …
- BGH, 13.07.1964 - AnwZ (B) 1/64
- BGH, 01.07.1974 - AnwZ (B) 3/74
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
- BGH, 20.03.1972 - AnwZ (B) 18/71
Zulassung eines Rechtsanwalts als Angestellter eines Verbandes - Begriff des …
- BGH, 03.03.1986 - AnwZ (B) 63/85
Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft eines in einer abhängigen Stellung …
- BGH, 10.10.1977 - AnwZ (B) 11/77
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Merkmale einer mittelbaren Rechtsberatung
- BGH, 11.02.1974 - AnwZ (B) 8/73
Tätigkeit als Rechtsanwalt im Nebenberuf bei Steuerberatung und Rechtsberatung in …
- BGH, 20.03.1972 - AnwZ (B) 25/71
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
- BGH, 01.07.1963 - AnwZ (B) 6/63
Rechtsmittel
- BGH, 19.11.1962 - AnwZ (B) 17/62
Rechtsmittel
- BGH, 03.12.1962 - AnwZ (B) 28/62
Rechtsmittel
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