Rechtsprechung
| BAG, 17.05.1962 - 2 AZR 354/60 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Auflösend bedingter Arbeitsvertrag - Begrenzung - Mutterschutz
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 30.06.1960 - 2 Sa 109/60
- BAG, 17.05.1962 - 2 AZR 354/60
Papierfundstellen
- BB 1962, 839
- DB 1962, 969
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (2)
- BAG, 20.09.1957 - 1 AZR 136/56
Auszug aus BAG, 17.05.1962 - 2 AZR 354/60
30, November 1959 hatte sie zwar eine sechsmonatige Beschäftigungszeit überschritten« Der für die Berechnung der Beschäftigungsdauer maßgebliche Zeitpunkt ist jedoch nicht der Tag der Entlassung? sondern der Tag an dem die Kündigung serklärung zugeht (BAG 4, 306 /3C8/) Die Beststellungsklage ist aber nach <3 256 ZPO zulässig? dessen Voraussetzungen mit dem Landesarbeitsgericht als gegeben anzunehmen sind Daß die Klägerin vielleicht eine Lohnzahlungsklage erheben könnte? schließt das Feststellungsinteresse nicht aus« Denn das Bestehen eines Arbeitsverhält nisses zwischen den Parteien ist nicht nur die Grundlage für einen Lohnanspruch? sondern auch noch für eine Keihe weiterer möglicher Ansprüche« Wollte man die Parteien zwingen von vornherein alle Einzelfragen? die sich aus dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses ergeben könnten? jeweils durch Leistungsklagen zu klären? so wäre das wenig prozeßökonomisch. - BAG, 21.12.1957 - 2 AZR 61/55
Tarifordnung - Probezeit eines Arbeitsverhältnisses - Probearbeitsverhältnis - …
Auszug aus BAG, 17.05.1962 - 2 AZR 354/60
Die Vorschrift führt in diesen Fällen nicht etwa zur Verlängerung des ohne Kündigung endenden Arbeit sverhältnisses (BAG 5, 260 /264/)" Eine ausdehnende Auslegung oder eine analoge Anwendung der ausdrücklich an den Kündigungstatbestand anknüpfenden Bestimmung'des Mutterschutzgesetzes ist nicht angängig (Bulla, MuSchG, § 9 Anm, 33) Die Kündigung des § 9 Abs, 1 MuSchG liegt im Willen des Arbeitgebers, das befristete und das auflösend bedingte Arbeitsverhältnis sind dagegen von vornherein in sich begrenzt.
- BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 498/19
Kündigungsschutz bei Schwangerschaft
Rn. 21 5. Dem Auslegungsergebnis lässt sich entgegen der Auffassung der Revision nicht die Senatsentscheidung vom 17. Mai 1962 (- 2 AZR 354/60 -) entgegenhalten.Nach dieser fand das Kündigungsverbot des § 9 Abs. 1 MuSchG aF auf eine von den Arbeitsvertragsparteien vereinbarte, an einen sachlichen Grund geknüpfte auflösende Bedingung des Arbeitsverhältnisses keine Anwendung (BAG 17. Mai 1962 - 2 AZR 354/60 - zu II der Gründe).
- ArbG Berlin, 30.01.2015 - 28 Ca 12971/14
Verhaltensbedingte Kündigung - fristlose Kündigung - Aufhebungsvertrag - …
im selben Sinne bereits BAG 17.5.1962 - 2 AZR 354/60 - AP § 620 BGB Bedingung Nr. 2 = DB 1962, 969 [I. "Juris"-Rn. 11]: "Dass die Klägerin vielleicht eine Leistungsklage erheben könnte, schließt das Feststellungsinteresse nicht aus.Prozessökonomisch ist es, von der allgemeinen Klärungsfunktion der Feststellungsklage Gebrauch zu machen und mit ihr alle sich aus dem Bestehen oder Nichtbestehen des Arbeitsverhältnisses möglicherweise ergebenden Einzelfragen jedenfalls grundlegend in einem Prozess zu erfassen".S. im selben Sinne bereits BAG 17.5.1962 - 2 AZR 354/60 - AP § 620 BGB Bedingung Nr. 2 = DB 1962, 969 [I. "Juris"-Rn. 11]: "Dass die Klägerin vielleicht eine Leistungsklage erheben könnte, schließt das Feststellungsinteresse nicht aus.
179) S. im selben Sinne bereits BAG 17.5.1962 - 2 AZR 354/60 - AP § 620 BGB Bedingung Nr. 2 = DB 1962, 969 [I. "Juris"-Rn. 11]: "Dass die Klägerin vielleicht eine Leistungsklage erheben könnte, schließt das Feststellungsinteresse nicht aus.
- ArbG Berlin, 06.11.2015 - 28 Ca 10279/15
Invaliditätsrente - Auslegung des Begriffs "Ausscheiden" bei der Zusage einer …
im selben Sinne bereits BAG 17.5.1962 - 2 AZR 354/60 - AP § 620 BGB Bedingung Nr. 2 = DB 1962, 969 [I. "Juris"-Rn. 11]: "Dass die Klägerin vielleicht eine Leistungsklage erheben könnte, schließt das Feststellungsinteresse nicht aus.Prozessökonomisch ist es, von der allgemeinen Klärungsfunktion der Feststellungsklage Gebrauch zu machen und mit ihr alle sich aus dem Bestehen oder Nichtbestehen des Arbeitsverhältnisses möglicherweise ergebenden Einzelfragen jedenfalls grundlegend in einem Prozess zu erfassen".S. im selben Sinne bereits BAG 17.5.1962 - 2 AZR 354/60 - AP § 620 BGB Bedingung Nr. 2 = DB 1962, 969 [I. "Juris"-Rn. 11]: "Dass die Klägerin vielleicht eine Leistungsklage erheben könnte, schließt das Feststellungsinteresse nicht aus.
142) S. im selben Sinne bereits BAG 17.5.1962 - 2 AZR 354/60 - AP § 620 BGB Bedingung Nr. 2 = DB 1962, 969 [I. "Juris"-Rn. 11]: "Dass die Klägerin vielleicht eine Leistungsklage erheben könnte, schließt das Feststellungsinteresse nicht aus.
- ArbG Berlin, 20.01.2017 - 28 Ca 12331/16
Karenzentschädigung
im selben Sinne bereits BAG 17.5.1962 - 2 AZR 354/60 - AP § 620 BGB Bedingung Nr. 2 = DB 1962, 969 [I. "Juris"-Rn. 11]: "Dass die Klägerin vielleicht eine Leistungsklage erheben könnte, schließt das Feststellungsinteresse nicht aus.Prozessökonomisch ist es, von der allgemeinen Klärungsfunktion der Feststellungsklage Gebrauch zu machen und mit ihr alle sich aus dem Bestehen oder Nichtbestehen des Arbeitsverhältnisses möglicherweise ergebenden Einzelfragen jedenfalls grundlegend in einem Prozess zu erfassen".S. im selben Sinne bereits BAG 17.5.1962 - 2 AZR 354/60 - AP § 620 BGB Bedingung Nr. 2 = DB 1962, 969 [I. "Juris"-Rn. 11]: "Dass die Klägerin vielleicht eine Leistungsklage erheben könnte, schließt das Feststellungsinteresse nicht aus.
96) S. im selben Sinne bereits BAG 17.5.1962 - 2 AZR 354/60 - AP § 620 BGB Bedingung Nr. 2 = DB 1962, 969 [I. "Juris"-Rn. 11]: "Dass die Klägerin vielleicht eine Leistungsklage erheben könnte, schließt das Feststellungsinteresse nicht aus.
- ArbG Berlin, 12.08.2015 - 28 Ca 18725/14
Entgelt- und Beschäftigungsschutz - Betriebsratsmitglied - Benachteiligung - …
im selben Sinne bereits BAG 17.5.1962 - 2 AZR 354/60 - AP § 620 BGB Bedingung Nr. 2 = DB 1962, 969 [I. "Juris"-Rn. 11]: "Dass die Klägerin vielleicht eine Leistungsklage erheben könnte, schließt das Feststellungsinteresse nicht aus.Prozessökonomisch ist es, von der allgemeinen Klärungsfunktion der Feststellungsklage Gebrauch zu machen und mit ihr alle sich aus dem Bestehen oder Nichtbestehen des Arbeitsverhältnisses möglicherweise ergebenden Einzelfragen jedenfalls grundlegend in einem Prozess zu erfassen".S. im selben Sinne bereits BAG 17.5.1962 - 2 AZR 354/60 - AP § 620 BGB Bedingung Nr. 2 = DB 1962, 969 [I. "Juris"-Rn. 11]: "Dass die Klägerin vielleicht eine Leistungsklage erheben könnte, schließt das Feststellungsinteresse nicht aus.
208) S. im selben Sinne bereits BAG 17.5.1962 - 2 AZR 354/60 - AP § 620 BGB Bedingung Nr. 2 = DB 1962, 969 [I. "Juris"-Rn. 11]: "Dass die Klägerin vielleicht eine Leistungsklage erheben könnte, schließt das Feststellungsinteresse nicht aus.
- ArbG Berlin, 17.04.2014 - 28 Ca 1564/14
Besitzstandszulage bei Krankenvergütung
Da solche Klarheit am ehesten durch eine auf diese Thematik ausgerichtete Feststellung hergestellt werden kann, entspricht es allen Geboten der Prozesswirtschaftlichkeit, hier eben genau diese Frage zur gerichtlichen Prüfung zu stellen 98 S. im selben Sinne bereits BAG 17.5.1962 - 2 AZR 354/60 - AP § 620 BGB Bedingung Nr. 2 = DB 1962, 969 [I. "Juris"-Rn. 11]: "Dass die Klägerin vielleicht eine Leistungsklage erheben könnte, schließt das Feststellungsinteresse nicht aus.S. im selben Sinne bereits BAG 17.5.1962 - 2 AZR 354/60 - AP § 620 BGB Bedingung Nr. 2 = DB 1962, 969 [I. "Juris"-Rn. 11]: "Dass die Klägerin vielleicht eine Leistungsklage erheben könnte, schließt das Feststellungsinteresse nicht aus.
98) S. im selben Sinne bereits BAG 17.5.1962 - 2 AZR 354/60 - AP § 620 BGB Bedingung Nr. 2 = DB 1962, 969 [I. "Juris"-Rn. 11]: "Dass die Klägerin vielleicht eine Leistungsklage erheben könnte, schließt das Feststellungsinteresse nicht aus.
- ArbG Berlin, 17.01.2014 - 28 Ca 12289/12
Verbindlichkeit einer Weisung
im selben Sinne bereits BAG 17.5.1962 - 2 AZR 354/60 - AP § 620 BGB Bedingung Nr. 2 = DB 1962, 969 [I. "Juris"-Rn. 11]: "Dass die Klägerin vielleicht eine Leistungsklage erheben könnte, schließt das Feststellungsinteresse nicht aus.Prozessökonomisch ist es, von der allgemeinen Klärungsfunktion der Feststellungsklage Gebrauch zu machen und mit ihr alle sich aus dem Bestehen oder Nichtbestehen des Arbeitsverhältnisses möglicherweise ergebenden Einzelfragen jedenfalls grundlegend in einem Prozess zu erfassen".S. im selben Sinne bereits BAG 17.5.1962 - 2 AZR 354/60 - AP § 620 BGB Bedingung Nr. 2 = DB 1962, 969 [I. "Juris"-Rn. 11]: "Dass die Klägerin vielleicht eine Leistungsklage erheben könnte, schließt das Feststellungsinteresse nicht aus.
71) S. im selben Sinne bereits BAG 17.5.1962 - 2 AZR 354/60 - AP § 620 BGB Bedingung Nr. 2 = DB 1962, 969 [I. "Juris"-Rn. 11]: "Dass die Klägerin vielleicht eine Leistungsklage erheben könnte, schließt das Feststellungsinteresse nicht aus.
- BAG, 19.06.1980 - 2 AZR 660/78
Befristung und auflösende Bedingung - außerordentliche Kündigung
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (AP Nr. 2 zu § 620 BGB Bedingung [zu II der Gründe]) hängt die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung wie die Wirksamkeit der Befristung von dem Vorliegen eines sachlichen Grundes ab. - BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 788/78
Auflösende Bedingung im Arbeitsvertrag mit Lizenzfußballspieler
a) ... Der erkennende Senat hat im Urteil vom 17.5.1962 (AP Nr. 2 zu § 620 BGB Bedingung) ausgeführt, auch auflösend bedingte Arbeitsverträge seien zulässig, wenn für die Bedingung ein sachlicher Grund vorgelegen habe. - LAG Berlin, 16.07.1990 - 9 Sa 43/90
Arbeitsvertrag: auflösende Bedingung - gesundheitliche Eignung
Bisher hat das Bundesarbeitsgericht (vgl. BAG vom 17.5.1962, DB 1962, 969 = AP Nr. 2 zu § 620 BGB Bedingung mit zustimmender Anerkennung von A. Hueck; vom 21.10.1971, DB 1972, 224; vom 19.12.1974, DB 1975, 890; vom 17.11.1977, DB 1978, 499 vom 13.6.1980, DB 1980 2246) auflösend bedingte Arbeitsverträge unter der Voraussetzung für zulässig gehalten, daß für die Vereinbarung einer auflösenden Bedingung sachliche Gründe vorliegen (…vgl. auch Staudinger/Neumann, BGB , 11. Aufl. 1958, Vorbemerkung zu § 620 Anm. 20;… Hueck, KSchG , 10. Aufl. l980, § 1 Anm. 52;… Erman/Hanau, BGB , 8. Aufl. 1989, § 620 Rdn. 42 - anderer Ansicht: Däubler, Das Arbeitsrecht 2 / Band II-7, 4. Aufl. 1986, S. 320 f.; Falkenberg, DB 1979, 590 ff.; siehe auch Hromadka, RdA 1983, 88 ff.) daß der Eintritt des maßgeblichen Ereignisses mit ausreichender Sicherheit objektiv feststellbar und für die Arbeitsvertragsparteien erkennbar ist, ohne daß der Bedingungseintritt von ihrem Willen abhängt (vgl. auch LAG Bremen vom 17.9.1958, AP Nr. 1 zu § 620 BGB Bedingung;… KR-Becker, 3. Aufl. 1989, § 1 KSchG Rdn. 120). - BAG, 21.10.1971 - 2 AZR 17/71
Anforderungen an die Kündigung bei einem Gruppenarbeitsverhältnis
- BAG, 23.05.1985 - 2 AZR 268/84
Fristlose Kündigung eines angestellten Rechtsanwaltes wegen versuchter …
- BAG, 13.03.1985 - 7 AZR 56/84
Abschluss eines Arbeitsvertrags mit Befristung - Abschluss eines Arbeitsvertrags …
- BAG, 03.12.1964 - 2 AZR 104/64
Nichtanhörung - Kündigung
- LAG Hamm, 14.01.1966 - 5 Sa 527/65
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