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| BAG, 25.06.1964 - 2 AZR 421/63 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Arbeitsunfähigkeit - Krankengeldzuschuß
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 09.08.1963 - 8 Sa 262/63
- BAG, 25.06.1964 - 2 AZR 421/63
Papierfundstellen
- BB 1964, 1044
- DB 1964, 1268
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Hamm, 08.02.2006 - 18 Sa 1083/05
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Verschulden, Betriebsunfall bei nicht …
Bei einem Arbeitsunfall - wie im vorliegenden Fall - kann Verschulden insbesondere dann zu bejahen sein, wenn der Arbeitnehmer gröblich gegen Anordnungen des Arbeitgebers oder gegen Unfallverhütungsvorschriften verstoßen hat (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 25.06.1964 - 2 AZR 421/63 - AP ArbKrankhG, § 1 Nr. 38; LAG Hamm…, Urteil vom 30.10.2002 - 4 Sa 405/02 - Schmitt EFZG 5. Aufl., § 3 Rdnr. 122;… Marienhagen/Künzel, EFZG, § 3 Rdnr. 27;… ErfK Dörner, 6. Aufl., § 3 Rdnr. 50). - LAG Hamm, 07.03.2007 - 18 Sa 1839/06
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Betriebsunfall, Verschulden, Zahlung von …
Bei einem Arbeitsunfall - wie im vorliegenden Fall - kann Verschulden insbesondere dann zu bejahen sein, wenn der Arbeitnehmer gröblich gegen Anordnungen des Arbeitgebers oder gegen Unfallverhütungsvorschriften verstoßen hat (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 25.06.1964 - 2 AZR 421/63 - AP ArbKrankhG, § 1 Nr. 38; LAG Hamm, Urteil vom 08.02.2006 - 18 Sa 1083/05 - NZA RR 2006, 406; LAG Hamm…, Urteil vom 30.10.2002 - 4 Sa 405/02 - Schmitt EFZG 5. Aufl., § 3 Rdnr. 122;… Marienhagen/Künzel, EFZG, § 3 Rdnr. 27;… ErfK/Dörner, 7. Aufl., § 3 EFZG Rdnr. 50). - LAG Düsseldorf, 23.12.1970 - 6 Sa 760/70 Nach herrschender Meinung (…vgl Hueck-Nipperdey: Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Auflage, 1. Bd, S 331;… Nikisch: Arbeitsrecht, 3. Auflage 1. Bd, S 615; Gros in AR Blattei unter D Krankheit des Arbeitnehmers, 1. Übersicht unter 4; Vergleiche BAG 1958-05-30 2 AZR 451/55 = DB 1958, 715 und BAG 1962-04-05 2 AZR 182/61 = DB 1962, 971 und BAG 1964-06-25 2 AZR 421/63 = DB 1964, 1268 und LAG Düsseldorf 1968-10-02 3 Sa 185/68 = DB 1968, 1908) entfällt der Anspruch auf Fortzahlung des Gehaltes oder Lohnes vielmehr erst dann, wenn der Angestellte oder Arbeiter seine Krankheit durch ein unverständiges grob leichtfertiges oder gar mutwilliges Verhalten herbeigeführt hat und es unbillig wäre, den Arbeitgeber mit den Folgen dieses Verhaltens zu belasten.
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