Rechtsprechung
| BFH, 21.12.1967 - VI R 210/67 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zustellung von Urteilen - Finanzgerichtliches Verfahren - Niederlegung beim Postamt - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Verkehrsübliche Sorgfalt
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 91, 218
- NJW 1968, 2126
- DB 1968, 877
- BStBl II 1968, 295
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 13.07.1995 - V R 51/94
Konkretisierung des Grundsatzes der entschuldigten Fristversäumung
Ebenso wie das Verlegen oder Verlieren eines Schriftstücks grundsätzlich nicht entschuldbar ist (…vgl. BFH-Beschluß vom 30. Januar 1990 VII B 165/89, BFH/NV 1990, 682), begründet ein Übersehen der Mitteilung und ihre versehentliche Vernichtung nach der Rechtsprechung des BFH keine schuldlose Unkenntnis von der Zustellung des Schriftstücks (vgl. BFH-Entscheidungen vom 21. Dezember 1967 VI R 210/67, BFHE 91, 218, BStBl II 1968, 295, und in BFH/NV 1988, 170 unter 2.). - BSG, 22.11.1974 - 1 RA 31/74
Versicherungsfreie Tätigkeit - Ordensgeistlicher - Gemeinschaft - Ausscheiden - …
An der Einhaltung der Frist war der Kläger ohne Verschulden verhindert, weil - wie durch die eidesstattliche Versicherung seines Prozeßbevollmächtigten ausreichend glaubhaft gemacht ist (vgl. hierzu BVerfG in BayVbl 1974, 382-384) - der Revisionsbegründungsschriftsatz 4 Tage vor Ablauf der Frist zur Post gegeben wurde und ein Rechtsmittelführer mit einem normalen Verlauf der Postbeförderung rechnen darf (so ständige Rechtsprechung: vgl. BSG 1, 227, 232; BSG in SGb 59, 394; BGH in VersR 66, 685; BFH in DB 1968, 877; BVerwG in Buchholz BVerwG Nr. 52 zu 310 § 60 VwGO jeweils mit weiteren Nachweisen). - BFH, 30.10.1974 - VIII R 203/73
Urteil - Urlaubsabwesenheit - Beteiligter - Niederlegung - Postanstalt - Wirksame …
Die Zustellung des Urteils der Vorinstanz durch Niederlegung beim Postamt am 11. August 1974 war wirksam, da der Kläger in seiner Wohnung nicht angetroffen worden war (vgl. hierzu BFH-Beschluß vom 21. Dezember 1967 VI R 210/67, BFHE 91, 218, BStBl II 1968, 295, und das Urteil des erkennenden Senats vom 17. Juli 1973 VIII R 104/72, BFHE 110, 174, BStBl II 1973, 877). - OVG Bremen, 25.05.1976 - II BA 59/75
Entscheidung über einen erledigten Teil eines Klageantrags; Voraussetzungen für …
Allein der Umstand, daß er nach seinen Angaben den Benachrichtigungsschein nicht bekommen hat, kann die Richtigkeit dieser Beurkundung schon deshalb nicht in Frage stellen, weil der Kläger die Risiken und Unzulänglichkeiten des im Hause ... praktizierten "Postverteilungsverfahrens" mehrfach eindringlich hervorgehoben hat (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 16.5.1974, Bf. II 59/73 = VwRsp Bd. 27 S. 231 Nr. 54; BFH, Beschluß vom 21.12.1967 - VI R 210/67 = NJW 1968 S. 2126).
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Rechtsprechung
| BFH, 12.01.1968 - VI B 77/67 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unbegründete Klage - Verspäteter Einspruch - Summarische Prüfung - Aussetzungsverfahren
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 91, 219
- DB 1968, 877
- BStBl II 1968, 278
Wird zitiert von ... (10)
- BFH, 01.10.1981 - IV B 13/81
Verwaltungsakt - Nichtigkeit
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts bestehen nicht, wenn eine Nachprüfung des Verwaltungsakts wegen der eingetretenen Unanfechtbarkeit nicht mehr möglich ist (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. Januar 1968 VI B 77/67, BFHE 91, 219, BStBl II 1968, 278). - BFH, 05.02.1975 - II B 29/74
Außergerichtlicher Rechtsbehelf - Verwerfung - Unzulässigkeit - Fristversäumung - …
Dementsprechend hat der BFH Anträge auf Aussetzung der Vollziehung in Fällen abgelehnt, in denen der außergerichtliche Rechtsbehelf durch die Finanzbehörden zutreffend als unzulässig verworfen worden war (vgl. Beschlüsse vom 9. Mai 1967 II B 3/67, BFHE 88, 541, BStBl III 1967, 472, und vom 12. Januar 1968 VI B 77/67, BFHE 91, 219, BStBl II 1968, 278).Der Beschluß VI B 77/67 bestätigt der Vorinstanz, daß sie "bei der im summarischen Verfahren gebotenen Prüfung" den Einspruch "als verspätet und damit als unzulässig ansehen" konnte; die Einwendungen des Beschwerdeführers (verzögernde Beförderung durch die Post) könnten nur im Hauptverfahren geprüft werden.
- BFH, 26.03.1991 - VIII B 83/90
Durch Telefax von privaten Fernkopierstellen übermittelte Klage genügt der …
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts bestehen nicht, wenn der gegen den Verwaltungsakt eingelegte Rechtsbehelf unzulässig, die begehrte sachliche Nachprüfung der ursprünglich behaupteten Rechtsverletzung im Hauptverfahren also wegen der eingetretenen Bestandskraft nicht mehr möglich ist (BFH-Beschlüsse vom 12. Januar 1968 VI B 77/67, BFHE 91, 219, BStBl II 1968, 278, und vom 5. Februar 1975 II B 29/74, BFHE 115, 12, BStBl II 1975, 465).
- BFH, 24.11.1970 - II B 42/70
Berichtigung - Änderung - Grunderwerbsteuer-Bescheid - Ablehnung wegen …
Die Frage, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen, kann nicht mehr aufgeworfen werden, wenn das Gericht in der Hauptsache nicht mehr über die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes entscheiden könnte, weil der gegen diesen Verwaltungsakt eingelegte Rechtsbehelf unzulässig ist (Beschlüsse des BFH II B 3/67 vom 9. Mai 1967, BFH 88, 541, BStBl III 1967, 472; VI B 77/67 vom 12. Januar 1968, BFH 91, 219, BStBl II 1968, 278). - BFH, 25.03.1971 - II B 47/69
Ablehnung einer Änderung - Unanfechtbarer Steuerbescheid - Ablehnungsbescheid - …
Die Frage, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen (§ 69 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 2 FGO), kann sich im Aussetzungsverfahren nicht mehr stellen, wenn das Gericht in der Hauptsache den Verwaltungsakt auf seine sachliche Rechtmäßigkeit schon deshalb nicht mehr überprüfen könnte, weil der Verwaltungsakt -- sei es wegen versäumter Rechtsbehelfsfrist, sei es wegen wirksamer Rechtsbehelfsrücknahme -- unanfechtbar geworden ist (BFH-Beschlüsse II B 3/67 vom 9. Mai 1967, BFH 88, 541, BStBl III 1967, 472; VI B 77/67 vom 12. Januar 1968, BFH 91, 219, BStBl II 1968, 278; III B 44/69 vom 31. Juli 1970, BFH 100, 166, BStBl II 1970, 846; II B 42/70 vom 24. November 1970, BFH 100, 438, BStBl II 1971, 110). - BFH, 14.07.1971 - I R 127/70
Fehlende Revisionsbegründung - Unzulässige Revision - Rechtsschutzbedürfnis - …
Die Aussetzung der Vollziehung kommt nicht mehr in Betracht, wenn die Hauptsache nicht mehr zur Entscheidung des Gerichts kommen kann (Beschlüsse des BFH VI B 77/67 vom 12. Januar 1968, BFH 91, 219, BStBl II 1968, 278; II B 41/67 vom 14. Mai 1968, BFH 92, 179 [183], BStBl II 1968, 503). - BFH, 12.10.1988 - I S 9/88
Aussetzung der Vollziehung eines Bescheids durch ein Gericht der Hauptsache
In diesem Fall kann es zu der begehrten sachlichen Nachprüfung des Verwaltungsaktes wegen dessen Unanfechtbarkeit nicht mehr kommen (vgl. BFH-Beschluß vom 12. Januar 1968 VI B 77/67, BFHE 91, 219, BStBl II 1968, 278). - BFH, 04.07.1990 - II S 1/90
Anforderungen an Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines …
DM bestehen schon deshalb keine ernstlichen Zweifel i. S. des § 69 Abs. 3 FGO, weil diese Fortschreibung bestandskräftig ist und nicht mehr überprüft werden kann (vgl. den Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. Januar 1968 VI B 77/67, BFHE 91, 219, BStBl II 1968, 278). - BFH, 31.07.1970 - III B 44/69
Aussetzung der Vollziehung - Summarisches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage - …
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts bestehen nicht, wenn der gegen den Verwaltungsakt selbst eingelegte Rechtsbehelf unzulässig ist, die begehrte sachliche Nachprüfung des Verwaltungsakts insbesondere wegen der eingetretenen Unanfechtbarkeit nicht mehr möglich ist (vgl. auch Beschluß des BFH VI B 77/67 vom 12. Januar 1968, BFH 91, 219, BStBl II 1968, 278). - BFH, 23.08.1989 - IV S 10/88 NV: Zur Aussetzung der Vollziehung wegen ernstliche Zweifel: Ergibt die summarische Prüfung, daß der in der Hauptsache eingelegte Rechtsbehelf unzulässig ist, so ist nicht mehr zu prüfen, ob gegen den Verwaltungsakt sachlich-rechtliche Bedenken bestehen (vgl. BFH-Beschluß vom 12.1.1968 VI B 77/67; Literatur).4.
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Rechtsprechung
| BFH, 15.12.1967 - III 87/64 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Gewährung von Nachsicht wegen verspäteten Eingangs des Rechtsmittels
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 91, 298
- DB 1968, 877
- BStBl II 1968, 325
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 25.09.1963 - IV C 86.63
Feststellung eines Kriegssachschadens an Hausrat und Gewährung von …
Auszug aus BFH, 15.12.1967 - III 87/64
Die Steuerpflichtige konnte darauf vertrauen, die in einer Zeit regelmäßigen Postverkehrs am frühen Vormittag des Sonnabends bei der Post aufgegebene Berufungsschrift werde im Laufe des nächstfolgenden Montags bei dem in derselben Großstadt gelegenen FA eingehen (vgl. auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts IV C 86/63 vom 25. September 1963, Steuern und Finanzen 1964 S. 17).
- BVerwG, 02.04.1973 - V B 106.72
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Zustellung einer …
Denn es kann nicht allgemein davon ausgegangen werden, daß Verzögerungen von einigen Tagen im Postverkehr in Rechnung gestellt werden müssen (BFHE 91, 298 = BB 1968, 818). - BFH, 16.10.1970 - III R 10/70
Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Eintägige Verspätung - Klageeingang - …
Wie der Senat bereits in dem Urteil III 87/64 vom 15. Dezember 1967 (BFH 91, 298, BStBl II 1968, 325) ausgeführt hat, kann nicht allgemein davon ausgegangen werden, Verzögerungen von einigen Tagen müßten im Postverkehr in Rechnung gestellt werden.
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