Rechtsprechung
| BGH, 27.09.1973 - VII ZR 221/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen als berechtigter Grund für eine Mängelrüge - Vereinbarung einer handelsrechtlichen Rügepflicht mit Anspruchsausschluss nach deren Ablauf - Maßgeblichkeit von Wert und Tauglichkeit eines Werkes zu dem ...
Papierfundstellen
- DB 1973, 2390
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.12.1961 - VII ZR 134/60
Einbeziehung eines Angestellten der begünstigten Partei in den Schutzbereich …
Auszug aus BGH, 27.09.1973 - VII ZR 221/71
Allgemeine Geschäftsbedingungen, mit denen gesetzliche Bestimmungen abgeändert werden, sind grundsätzlich eng auszulegen; Unklarheiten oder Lücken gehen zu Lasten dessen, der sie zur Grundlage seiner Geschäftstätigkeit gemacht hat (BGH LM Nr. 6 zu § 276 (D) BGB, Nr. 31 zu § 675 BGB, Nr. 8 zu § 346 (C) HGB = NJW 1962, 388, 389; 1964, 2058, 2059; MDR 58, 509). - BGH, 16.04.1964 - VII ZR 221/62
Auszug aus BGH, 27.09.1973 - VII ZR 221/71
Allgemeine Geschäftsbedingungen, mit denen gesetzliche Bestimmungen abgeändert werden, sind grundsätzlich eng auszulegen; Unklarheiten oder Lücken gehen zu Lasten dessen, der sie zur Grundlage seiner Geschäftstätigkeit gemacht hat (BGH LM Nr. 6 zu § 276 (D) BGB, Nr. 31 zu § 675 BGB, Nr. 8 zu § 346 (C) HGB = NJW 1962, 388, 389; 1964, 2058, 2059; MDR 58, 509).
- BGH, 11.03.1987 - VIII ZR 203/86
Auslegung und Zulässigkeit einzelner Klauseln von im Möbelhandel verwendeten AGB
Dann muß er sich darauf verweisen lassen, seinen Wunsch dem Händler offenzulegen und sich - sofern dieser dazu bereit ist - eine entsprechende Zusicherung geben zu lassen (vgl. auch BGH Urteil vom 27. September 1973 - VII ZR 221/71 = WM 1973, 1337 unter II 2).
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