Rechtsprechung
| BAG, 11.01.1973 - 5 AZR 321/72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausländische Arbeiter - Geringerer Lohn für Frauen - Anscheinsbeweis - Gleichheitsgrundsatz
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 19.04.1972 - 2 Sa 84/72
- BAG, 11.01.1973 - 5 AZR 321/72
Papierfundstellen
- BB 1973, 520
- DB 1973, 728
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BAG, 10.09.1959 - 2 AZR 228/57
Nichtige Arbeitsverträge - Leistung - Gegenleistung - Mißverhältnis - Verhalten …
Auszug aus BAG, 11.01.1973 - 5 AZR 321/72
Nach deren Anschauung muß objektiv ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegen und das Verhalten des Begünstigten auf einer verwerflichen Gesinnung beruhen (BAG AP Nr. 1 zu § 138 BGB).
- BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08
Lohnwucher
Entspricht der Tariflohn dagegen nicht der verkehrsüblichen Vergütung, sondern liegt diese unterhalb des Tariflohns, ist von dem allgemeinen Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet auszugehen (Senat 24. März 2004 - 5 AZR 303/03 - BAGE 110, 79, 83; 23. Mai 2001 - 5 AZR 527/99 - zu II 2 a der Gründe, EzA BGB § 138 Nr. 29; 11. Januar 1973 - 5 AZR 321/72 - zu I 2 b der Gründe, AP GG Art. 3 Nr. 110). - LAG Berlin-Brandenburg, 04.03.2016 - 6 Sa 1476/15
Verkehrsübliche Vergütung - auffälliges Missverhältnis - berufsbezogene …
Rn. 42 (3) Soweit zur Ermittlung des Wertes der Arbeitsleistung von dem allgemeinen Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet auszugehen ist, kommt es auf das allgemeine Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet für eine vergleichbare Tätigkeit an (vgl. BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 527/99 - zu II 2 a der Gründe, EzA BGB § 138 Nr. 29 mit Verweis ua. auf BAG 11. Januar 1973 - 5 AZR 322/72 - AP BGB § 138 Nr. 30;…vgl. im Übrigen auch BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 14 ff., BAGE 130, 338, dort wird gerade auf die Entscheidungen vom 23. Mai 2001 - 5 AZR 527/99 - zu II 2 a der Gründe, EzA BGB § 138 Nr. 29 und vom 11. Januar 1973 - 5 AZR 321/72 - zu I 2 b der Gründe, AP GG Art. 3 Nr. 110 verwiesen;… vgl. ferner auch BAG 24. März 2004 - 5 AZR 303/03 - zu I 1 a der Gründe, BAGE 110, 79 mit Verweis auf BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 527/99 - aaO; 11. Januar 1973 - 5 AZR 322/72 - AP BGB § 138 Nr. 30 = EzA BGB § 138 Nr. 10; 21. Juni 2000 - 5 AZR 806/98 - AP BGB § 612 Nr. 60 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 83).Bei der Beurteilung, ob objektiv zwischen Leistung und Gegenleistung ein auffälliges Missverhältnis vorliegt, wird in aller Regel auf die Arbeitsleistung als solche, auf deren Dauer und Schwierigkeitsgrad, auf die körperliche und geistige Beanspruchung, die Arbeitsbedingungen schlechthin (Hitze, Kälte, Lärm) abzustellen sein und nicht etwa auf den sogenannten Aneignungswert für den Unternehmer (BAG 11. Januar 1973 - 5 AZR 322/72 - zu 2 b der Gründe, AP BGB § 138 Nr. 30; 11. Januar 1973 - 5 AZR 321/72 - zu 2 b der Gründe, AP GG Art. 3 Nr. 110).
Es kommt damit auf das allgemeine Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet für Arbeiten ähnlichen Zuschnitts an (…vgl. BAG 11. Januar 1973 - 5 AZR 322/72 - zu 2 b der Gründe, aaO; 11. Januar 1973 - 5 AZR 321/72 - zu 2 b der Gründe, aaO).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2010 - 5 Sa 91/10
Parteifähigkeit - ARGE - Lohnwucher - Sittenwidrigkeit - Tarifvertrag - übliche …
Sie drücken den objektiven Wert der Arbeitsleistung aus, wenn sie in dem betreffenden Wirtschaftsgebiet üblicherweise gezahlt werden (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 aaO sowie zuvor schon BAG 24. März 2004 - 5 AZR 303/03 - aaO und BAG 11. Januar 1973 - 5 AZR 321/72 - AP Nr. 110 zu Art. 3 GG = DB 1973, 728 = AuR 1973, 87). - ArbG Neuruppin, 15.04.2010 - 3 Ca 1764/09
Sittenwidriger Arbeitslohn - Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers
Entspricht der Tariflohn dagegen nicht der verkehrsüblichen Vergütung, sondern liegt diese unterhalb des Tariflohns, ist von dem allgemeinen Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet auszugehen (Senat 24. März 2004 - 5 AZR 303/03 - BAGE 110, 79, 83; 23. Mai 2001 - 5 AZR 527/99 - zu II 2 a der Gründe, EzA BGB § 138 Nr. 29; 11. Januar 1973 - 5 AZR 321/72 - zu I 2 b der Gründe, AP GG Art. 3 Nr. 110).
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Rechtsprechung
| BSG, 27.02.1973 - 5 RKnU 8/71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verletztenrente - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Ursächlichkeit
Papierfundstellen
- BSGE 35, 232
- DB 1973, 728
Wird zitiert von ... (5)
- BSG, 17.03.1992 - 2 RU 20/91
Bemessung der MdE durch die Unfallfolgen bei Eintritt unfallunabhängiger völliger …
Er schließt sich nunmehr insoweit der oa Rechtsauffassung des 8. Senats an, die bereits - jedenfalls in bezug auf Arbeitsunfälle - eine Abkehr von der Rechtspr des 5. Senats des BSG (BSGE 30, 224 und 35, 232; ebenso Kasseler Komm - Ricke § 581 RdNr 4) bedeutete. - BSG, 23.02.1983 - 2 RU 25/82
Verletztenrente bei unfallunabhängiger Erwerbsunfähigkeit
Dennoch gehen Rechtsprechung und Schrifttum, nunmehr gestützt auf § 581 Abs. 1 RVO, weiterhin davon aus, daß bei einem Verletzten, der bereits vor dem Arbeitsunfall dauernd völlig erwerbsunfähig war, die MdE nicht infolge des Arbeitsunfalls, sondern bereits allein durch das unfallunabhängige Leiden eingetreten ist (s. BSGE 30, 224; 35, 232; 43, 208, 209;… BSG SozR Nrn. 13, 15, 17 zu § 581 RVO; BSG, Urteile vom 24. Juni 1971 - 5 RKU 7/69 - …und vom 23. Mai 1973 - 8/7 RU 56/72 - Lauterbach aaO;… Gitter aaO § 581 Anm. 3;… s. auch die Nachweise bei Brackmann aaO Seite 568d).Diese Rechtsprechung beruht vor allem auf der Erwägung, daß durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit keine MdE mehr hervorgerufen werden kann, wenn bereits vorher eine zu mindernde Erwerbsfähigkeit infolge anderer unfallunabhängiger Gesundheitsstörungen nicht mehr vorhanden war (s. u.a. BSGE 30, 224; 35, 232, 233; 43, 208, 209).
Der 5. Senat des BSG hat einen Anspruch auf Verletztenrente auch dann verneint, wenn die durch die Unfallfolgen verursachte Körperschädigung erst in allmählicher Entwicklung in einem späteren Zeitpunkt eine rentenberechtigende MdE herbeigeführt hätte, in der Zwischenzeit aber ein unfallunabhängiges Ereignis eine dauernde, völlige Erwerbsunfähigkeit herbeigeführt hat (BSGE 30, 224, 225; 35, 232).
Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob insoweit eine Rentengewährung nur ausscheidet, wenn, wovon grundsätzlich auch das LSG ausgeht, der Verletzte "vor dem Unfall" (so BSGE 43, 208, 209;… "zur Unfallzeit" so BSG SozR aaO Nr. 13 Blatt Aa 18 - Rückseite;… "zur Zeit des Unfalls" so § 561RVO a.F., BSG SozR Nr. 1 zu § 561 RVO a.F.; Boller, ZfS 1969, 33, 39; vgl. auch Benz SGb 1981, 302, 303; s. auch BSGE 41, 70, 73) voll erwerbsunfähig war oder auch dann, wenn die völlige Erwerbsunfähigkeit zwar nicht schon im Unfallzeitpunkt bestanden hat, jedoch noch vor dem Zeitpunkt eingetreten ist, in welchem aufgrund der gesundheitlichen Folgen des Arbeitsunfalls "an sich eine rentenberechtigende MdE" des Verletzten eingetreten wäre ja (s. BSGE 35, 232;… s. auch BSG SozR Nrn. 15, 17 zu § 581 RVO; Engelmann, Medizinische Sachverständige 1977, 81, 82; Geyrhalter, BG 1980, 160).
- BSG, 24.02.1977 - 8 RU 58/76
Verletztenrente - Dauernde völlige Erwerbstätigkeit - Verschlimmerung der …
Die von der Revision genannte Entscheidung des 5. Senats in BSGE 35, 232 (…= SozR Nr. 14 zu § 581 RVO) betraf einen von dem hier streitigen Fall abweichenden Sachverhalt (Unfall zunächst ohne rentenberechtigende MdE); dazu bedurfte es hier keiner Ausführungen. - BSG, 23.05.1973 - 7 RU 56/72 Praxis? 1972, 276; Urteil vom 250 Mai - 5 2/70-; BSG in SozR Nr° 15 zu @ 581 EVO; Urteil vom- 270 Februar 1975 - 5 RKnU 8/71)°.
- BSG, 26.06.1973 - 7 RU 2/72 -Nach EUR 581 Abs° 1 Nr° 2 RVG wird eine Verletztenrente gewährt, solange die Erwerbsfähigkeit des Verletzten infolge eines Arbeitsunfalls um mindestens ein Fünftel gemindert ist° Die rentenberechtigende Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdB) muß durch den Arbeitsunfall verursacht worden sein° Daraus folgt, daß einem Versicherten keine Verletztenrente gewährt werden kann, wenn im Unfallzeitpunkt bereits infolge anderer Krankheiten oder Gebrechen dauernde Erwerbsunfähigkeit vorgelegen hat" In einem solchen Fall ist die MdB nicht infolge des Unfalls, sondern allein durch die unfallunabhängigen Beeinträchtigungen eingetreten° Eine bereits völlig entfallene Erwerbsunfähigkeit kann somit durch einen Arbeitsunfall nicht mehr gemindert werden° Diese Rechtsauffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG-(BSG 30, 224, 225; BSG vom 24" Juni 1971 - 5 RKnU 7/69 - in Die Praxis, 1972, 276;… Urteil vom 25° Mai 1972 - 5 RKnU 2/70 - Urteil vom 28" September4972 -7 RU 74/70" -in SozRNr" 45 zu S 581 RVG sowie Urteil vom 27° Februar 1975 - 5 RKnU 8/71)" Ihr tritt der Senat bei".
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