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| OLG Koblenz, 24.09.1975 - 1 U 563/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1975, 2125
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 31.05.1990 - VII ZR 336/89
Wertersatz bei Schwarzarbeit
Unter diesen Umständen gewinnt aber der an Treu und Glauben orientierte Gesichtspunkt entscheidend an Gewicht, daß es nicht der Billigkeit entspräche, dem durch die Vorleistung begünstigten Besteller den durch nichts gerechtfertigten Vorteil unentgeltlich zu belassen (i.d.S. auch OLG Düsseldorf BauR 1978, 412/413; Anm. Köhler zum Berufungsurteil EWiR § 817 BGB 1/90, 47;… Soergel/Hefermehl, BGB, 12. Aufl., § 134 Rdn. 55; a.A. OLG Koblenz DB 1975, 2125, 2126 [OLG Koblenz 24.09.1975 - 1 U 563/74]; OLG Oldenburg GewA 1978, 228, 229;… BGB-RGRK/Krüger-Nieland/Zöller § 134 Rdn. 58;… MünchKomm/Lieb 2. Aufl., § 817 Rdn. 14; Tiedtke NJW 1983, 713, 715 [LG Aachen 18.11.1982 - 4 O 599/80]; Schmidt MDR 1966, 464). - BGH, 23.09.1982 - VII ZR 183/80
Nichtigkeit von gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstoßenen …
Der Sinn und Zweck des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit geht somit dahin, nicht nur als Ordnungsvorschrift den tatsächlichen Vorgang der Schwarzarbeit einzuschränken, sondern darüber hinaus im Interesse der wirtschaftlichen Ordnung dem zugrundeliegenden Rechtsgeschäft die rechtliche Wirkung zu versagen (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 1977, 2076 [OLG Karlsruhe 26.10.1976 - 8 U 111/75]; OLG Koblenz, Betrieb 1975, 2125; OLG Oldenburg, GewA 1978, 228; Sonnenschein, JZ 1976, 497, 499). - ArbG Wetzlar, 26.01.1993 - 1 Ca 485/92
Förderung der Schwarzarbeit durch den Arbeitgeber
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- OLG Hamm, 29.10.1998 - 28 U 42/98 Angesichts des erheblichen Auftragsvolumens war eine derartige, nicht besonders kostspielige Untersuchung der Klägerin auch zumutbar (vgl. OLG Köln DB 1975, 2125).
- LG Mainz, 26.02.1997 - 9 O 214/96
Werklohnanspruch bei Schwarzarbeit
Verstoßen sowohl der Auftragnehmer als auch der Auftraggeber gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, so ist dem zugrundeliegenden Rechtsgeschäft demnach die rechtliche Wirkung zu versagen (BGHZ 85, BGHZ 85 Seite 39 = NJW 1983, NJW Jahr 1983 Seite 109 = LM § BGB § 134 BGB Nr. 103; OLG Koblenz, Betrieb 1975, 2125). - OLG Hamburg, 23.12.2010 - 5 U 248/08
Schwarzarbeit: Erbrachte Leistungen unentgeltlich behalten?
Unter diesen Umständen gewinnt aber der an Treu und Glauben orientierte Gesichtspunkt entscheidend an Gewicht, dass es nicht der Billigkeit entspräche, dem durch die Vorleistung begünstigten Besteller den durch nichts gerechtfertigten Vorteil unentgeltlich zu belassen (in diesem Sinne auch OLG Düsseldorf, BauR 1978, 412 (413); Anm. Köhler zum Berufungsurteil, EWiR § 817 BGB 1/90, S. 47;… Soergel-Hefermehl, BGB, 12. Aufl., § 134 Rdnr. 55; a. A. OLG Koblenz, DB 1975, 2125 (2126); OLG Oldenburg, GewAreh 1978, 228 (229);… Krüger=Nieland-Zöller, in: RGRK, § 134 Rdnr. 58;… Lieb, in: MünchKomm, 2. Aufl., § 817 Rdnr. 14; Tiedtke, NJW 1983, 713 (715); Schmidt, MDR 1966, 464).
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