Rechtsprechung
| LAG Hamm, 14.05.1976 - 3 TaBV 11/76 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Betriebsratswahl; Arbeitervertreter; Angestelltenvertreter; Zahlenmäßigen Stärke; Anfechtung der Betriebsratswahl; Korrektur des Wahlergebnisses; Wiederholung der Wahl; Teilanfechtung
Papierfundstellen
- DB 1976, 2020
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Bremen, 27.02.1990 - 1 TaBV 3/90
Betriebsratswahl: Abbruch - Voraussetzungen
Im Übrigen kann die unrichtige Sitzverteilung auf die Arbeitnehmergruppen ebenso wie eine Wahlbeeinflussung einen Anfechtungsgrund darstellen (vgl. BAG, AP Nr. 13 zu § 19 BetrVG 1972; LAG Hamm, DB 1976, 2020; LAG Frankfurt/M., DB 1987, 54 ;… Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG , 3. Aufl., Rdn. 22 f zu § 19 BetrVG ).Im Übrigen würde sich - wie vorstehend schon ausgeführt - bei Weiterführung der zuerst eingeleiteten Wahl und Beachtung der rechtsverbindlichen Beschlüsse des Arbeitsgerichtes sich allenfalls eine falsche Wählerliste und damit unrichtige Sitzverteilung im Betriebsrat ergeben, die eine Anfechtbarkeit der Wahl erbringen könnte (vgl. LAG Hamm, DB 1976, 2020; LAG Frankfurt/M., DB 1987, 54 ).
- LAG Nürnberg, 30.04.1996 - 7 TaBV 16/96
Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung auf Abbruch einer laufenden …
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