Rechtsprechung
| BAG, 08.12.1977 - 3 AZR 324/76 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Abfindung einer Versorgungsanwartschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 26.08.1974 - 3 Ca 264/73
- LAG Hessen, 13.02.1976 - 8 Sa 917/74
- LAG Hessen, 06.05.1976 - 8 Sa 917/74
- BAG, 08.12.1977 - 3 AZR 324/76
Papierfundstellen
- NJW 1978, 1343
- VersR 1979, 430
- DB 1978, 941
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (3)
- BAG, 16.03.1972 - 3 AZR 191/71
Ruhegehalt - Versorgungsanwartschaft - Konkurs
Auszug aus BAG, 08.12.1977 - 3 AZR 324/76
Eine Versorgungsanwartschaft verwandelt sich im Konkursfall in einen Zahlungsanspruch, der nach § 69 KO zu schätzen ist; er richtet sich nach dem Wert, den die Versorgungsanwartschaft bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erreicht hat (BAG 24, 204 [211] = AP Nr. 9 zu § 61 KO [unter I 5 der Gründe]).Hingegen hat es der Senat abgelehnt, im Wege der Rechtsfortbildung auch Versorgungsanwartschaften in den Kreis der bevorrechtigten Forderungen einzubeziehen (BAG 24, 204 [213] = AP Nr. 9 zu § 61 KO [unter II 2 der Gründe]).
- BAG, 08.12.1977 - 3 AZR 530/76
Betriebliche Altersversorgung - Stichtag und Gleichbehandlung
Auszug aus BAG, 08.12.1977 - 3 AZR 324/76
Es liegt durchaus nicht fern, Gehaltsforderungen, die die Liquidität des Unternehmens überfordern, Präzedenzfälle schaffen würden oder aus sonstigen Gründen unerwünscht sind, mit Zugeständnissen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung zu begegnen (vgl. z.B. das Urteil des Senats vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 530/76 - [demnächst] AP Nr. 176 zu § 242 BGB Ruhegehalt). - BAG, 04.07.1969 - 3 AZR 212/68
Rückständige betriebliche Versorgungsleistungen - Konkurs des früheren …
Auszug aus BAG, 08.12.1977 - 3 AZR 324/76
Der Senat hat die Regelung jedoch ergänzend dahin ausgelegt, daß rückständige betriebliche Versorgungsleistungen im Konkurs wie rückständige Lohnforderungen zu behandeln sind, also unter den Voraussetzungen und in den Grenzen des § 61 Abs. 1 Nr. 1 KO mit Vorrang befriedigt werden müssen (BAG 22, 105 = AP Nr. 6 zu § 61 KO).
- BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 139/17
Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz
Soweit der Senat in der Vergangenheit angenommen hat, eine Versorgungsanwartschaft verwandele sich im Konkursfall in einen fälligen Zahlungsanspruch (vgl. BAG 16. März 1972 - 3 AZR 191/71 - zu I 5 der Gründe, BAGE 24, 204; 8. Dezember 1997 - 3 AZR 324/76 - zu 1 c der Gründe) ist hieran außerhalb des Anwendungsbereichs von § 9 Abs. 2 Satz 3 BetrAVG nicht festzuhalten.Rn. 51 (bb) Im Urteil vom 8. Dezember 1977 (- 3 AZR 324/76 - zu 1 c der Gründe) hat der Senat diese Grundsätze auf ein nicht beendetes Arbeitsverhältnis übertragen.
Das Bundesarbeitsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die Versorgungsanwartschaft trotz ihres Charakters als aufschiebend bedingte Forderung aus Gründen der Praktikabilität nicht nach § 67 Konkursordnung, sondern nach § 69 Konkursordnung zu behandeln ist (vgl. BAG DB 1972, 2116, 2118; BAG DB 1978, 941, 942; BAG ZIP 1990, 400, 401).
- BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 139/17
Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz
§ 9 Absatz 2 Satz 3 Betriebsrentengesetz, nach dem Anwartschaften im Insolvenzverfahren als unbedingte Forderungen geltend zu machen sind, gilt nur für den auf den PSV übergegangenen Teil der Anwartschaft, nicht aber für den beim Arbeitnehmer verbliebenen (anders früher: BAG 16. März 1972 - 3 AZR 191/71 - zu I 5 der Gründe, BAGE 24, 204; 8. Dezember 1997 - 3 AZR 324/76 - zu 1 c der Gründe). - BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 878/16
Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz
Soweit der Senat in der Vergangenheit angenommen hat, eine Versorgungsanwartschaft verwandele sich im Konkursfall in einen fälligen Zahlungsanspruch (vgl. BAG 16. März 1972 - 3 AZR 191/71 - zu I 5 der Gründe, BAGE 24, 204; 8. Dezember 1997 - 3 AZR 324/76 - zu 1 c der Gründe) ist hieran außerhalb des Anwendungsbereichs von § 9 Abs. 2 Satz 3 BetrAVG nicht festzuhalten.Rn. 52 (bb) Im Urteil vom 8. Dezember 1977 (- 3 AZR 324/76 - zu 1 c der Gründe) hat der Senat diese Grundsätze auf ein nicht beendetes Arbeitsverhältnis übertragen.
Das Bundesarbeitsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die Versorgungsanwartschaft trotz ihres Charakters als aufschiebend bedingte Forderung aus Gründen der Praktikabilität nicht nach § 67 Konkursordnung, sondern nach § 69 Konkursordnung zu behandeln ist (vgl. BAG DB 1972, 2116, 2118; BAG DB 1978, 941, 942; BAG ZIP 1990, 400, 401).
- BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 878/16
Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz
§ 9 Absatz 2 Satz 3 Betriebsrentengesetz, nach dem Anwartschaften im Insolvenzverfahren als unbedingte Forderungen geltend zu machen sind, gilt nur für auf den PSV übergegangene Versorgungsanwartschaften (anders früher: BAG 16. März 1972 - 3 AZR 191/71 - zu I 5 der Gründe, BAGE 24, 204; 8. Dezember 1997 - 3 AZR 324/76 - zu 1 c der Gründe). - BGH, 10.07.1997 - IX ZR 161/96
Behandlung von betrieblichen Versorgungsanwartschaften im Konkurs des …
a) Allerdings vertritt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, im Konkursfall verwandele sich die Versorgungsanwartschaft von Arbeitnehmern in einen Zahlungsanspruch; der bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses angewachsene Wert der Anwartschaft sei nach § 69 KO zu schätzen (BAGE 24, 204, 211; BAG DB 1978, 941, 942; ZIP 1983, 1095, 1096; 1989, 319, 320; 1990, 400, 401;… zust. Blomeyer/Otto, BetrAVG § 9 Rdn. 48; Grub ZIP 1992, 159, 161; Molkenbuhr EWiR 1991, 389, 390). - BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 869/16
Versorgungszusage - Betriebsübergang - Insolvenz
Soweit der Senat in der Vergangenheit angenommen hat, eine Versorgungsanwartschaft verwandele sich im Konkursfall in einen fälligen Zahlungsanspruch (vgl. BAG 16. März 1972 - 3 AZR 191/71 - zu I 5 der Gründe, BAGE 24, 204; 8. Dezember 1997 - 3 AZR 324/76 - zu 1 c der Gründe) ist hieran außerhalb des Anwendungsbereichs von § 9 Abs. 2 Satz 3 BetrAVG nicht festzuhalten.Rn. 45 (bb) Im Urteil vom 8. Dezember 1977 (- 3 AZR 324/76 - zu 1 c der Gründe) hat der Senat diese Grundsätze auf ein nicht beendetes Arbeitsverhältnis übertragen.
Das Bundesarbeitsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die Versorgungsanwartschaft trotz ihres Charakters als aufschiebend bedingte Forderung aus Gründen der Praktikabilität nicht nach § 67 Konkursordnung, sondern nach § 69 Konkursordnung zu behandeln ist (vgl. BAG DB 1972, 2116, 2118; BAG DB 1978, 941, 942; BAG ZIP 1990, 400, 401).
- BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 877/16
Versorgungszusage - Betriebsübergang - Insolvenz
Soweit der Senat in der Vergangenheit angenommen hat, eine Versorgungsanwartschaft verwandele sich im Konkursfall in einen fälligen Zahlungsanspruch (vgl. BAG 16. März 1972 - 3 AZR 191/71 - zu I 5 der Gründe, BAGE 24, 204; 8. Dezember 1997 - 3 AZR 324/76 - zu 1 c der Gründe) ist hieran außerhalb des Anwendungsbereichs von § 9 Abs. 2 Satz 3 BetrAVG nicht festzuhalten.Rn. 51 (bb) Im Urteil vom 8. Dezember 1977 (- 3 AZR 324/76 - zu 1 c der Gründe) hat der Senat diese Grundsätze auf ein nicht beendetes Arbeitsverhältnis übertragen.
Das Bundesarbeitsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die Versorgungsanwartschaft trotz ihres Charakters als aufschiebend bedingte Forderung aus Gründen der Praktikabilität nicht nach § 67 Konkursordnung, sondern nach § 69 Konkursordnung zu behandeln ist (vgl. BAG DB 1972, 2116, 2118; BAG DB 1978, 941, 942; BAG ZIP 1990, 400, 401).
- BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 121/89
Zusage einer Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden
Entscheidend ist der Zweck der versprochenen Leistung, nicht der Grund des Versprechens schon BAG Urteil vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 324/76 - AP Nr. 10 zu § 61 KO , zu 2 b der Gründe). - BAG, 28.11.1989 - 3 AZR 818/87
Nachhaftung eines Komplementärs einer Kommanditgesellschaft
a) Mit der Feststellung der Versorgungsanwartschaften und Ansprüche wandeln diese sich gem. § 69 KO in fällige Ansprüche auf einmalige Zahlung um (BAG Urteil vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 324/76 - AP Nr. 10 zu § 61 KO, zu 1 c der Gründe; seither ständig;… ebenso Kuhn/Uhlenbruck, aaO, § 69 Rz 5 c; K. Müller, NJW 1968, 225; 2230; Mohrbutter, NJW 1968, 1125). - BAG, 16.06.1978 - 3 AZR 783/76
Anfechtbare Gläubigerbenachteiligung durch bedingte Abtretung von Rechten aus …
Vielmehr verwandelte sich die Anwartschaft bei der Eröffnung des Konkurses in einen Abfindungsanspruch, der nach § 69 KO zu schützen war (BAG 24, 204 [2113 = AP Nr. 9 zu § 61 KO [unter I 5 der Gründe]; Urteil vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 324/76 - [demnächst] AP Nr. 10 zu § 61 KO).Eine richterrechtliche Ergänzung der Konkursrechte zugunsten der Versorgungsanwärter ist nicht möglich (BAG 24, 204 [213] = AP Nr. 9 zu § 61 KO [unter II 2 der Gründe]; Urteil vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 324/76 - C demnächst] AP Nr. 10 zu § 61 KO [unter 2 der Gründe]).
- BAG, 12.04.1983 - 3 AZR 73/82
Festellungsklage - Widerruf - Verosrgungszusage - Konkurseröffnung - Konkurs - …
- BGH, 10.01.1991 - IX ZR 247/90
Darlegungs- und Beweislast des Trägers der Insolvenzsicherung für die Entstehung …
- BAG, 07.11.1989 - 3 AZR 48/88
Insolvenzsicherung (§§ 7 ff. BetrAVG ): Übergang der Versorgungsansprüche auf den …
- BAG, 11.10.1988 - 3 AZR 295/87
Ermittlung der Höhe einer Konkursforderung - Gewährung von Leistungen der …
- BAG, 16.06.1978 - 5 AZR 783/76
- BGH, 23.01.1992 - IX ZR 94/91
Kapitalisierung der Versorgungsanwartschaften bei Zwangsvergleich
- BAG, 16.12.1986 - 3 AZR 198/85
Erlöschen von Versorgungsansprüchen durch Aufrechnung - Schadenersatzansprüche …
- LAG Baden-Württemberg, 15.10.1986 - 2 Sa 25/86
Unverfallbare Ansprüche auf Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung …
- BAG, 11.10.1988 - 3 AZR 83/87
Anspruch auf Feststellung der Berechnung von Betriebsrenten und Anwartschaften …
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