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| LAG Baden-Württemberg, 05.11.1981 - 1 Ta 128/81 |
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LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. November 1981 - 1 Ta 128/81 (https://dejure.org/1981,2281)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 8 Abs. 2; BetrVG § 40 Abs. 1
Gegenstandswertfestsetzung nach § 8 Abs. 2 BRAGO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1982, 1016
- AnwBl 1982, 312
Wird zitiert von ... (6)
- LAG Hamburg, 20.11.2006 - 8 Ta 14/06
Gegenstandswert für Antrag auf Zustimmungsersetzung bei Personaleinstellung …
Eine Orientierung an dem in § 23 III RVG genannten Hilfswert von EUR 4000,- käme dabei nur in Betracht, wenn ein Anknüpfungspunkt für die Feststellung der wirtschaftlichen Bedeutung fehlte (LAG Hamburg v. 13.06.2002 - 6 Ta 13/02 - juris; LAG Hamburg v. 17.12.1996 - 3 Ta 27/96 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 37; LAG Hamburg v. 04.08.1992 - 2 Ta 6/92 - NZA 93, 43; LAG Hamm v. 12.06.2001 - 10 TaBV 50/01 - NZA-RR 02, 472, 473; ebenso: LAG Baden-Württemberg v. 05.11.1981 - 1 Ta 128/81 - AnwBl. 82, 312). - LAG Hamm, 12.06.2001 - 10 TaBV 50/01
Verfahren auf Zustimmung des Arbeitgebers zur Hinzuziehung eines Sachverständigen …
Bevor auf den Hilfswert zurückgegriffen werden darf, sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um einen Wert zu finden, der für den Rechtsanwalt angemessene und für den Auftraggeber tragbare Gebühren ergibt (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.11.1981 - AnwBl. 1982, 312; LAG Hamburg, Beschluss vom 24.05.1988 - DB 1988, 1404; LAG Hamburg, Beschluss vom 04.08.1992 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 18 = NZA 1993, 42; LAG Hamm, Beschluss vom 08.08.1991 - BB 1991, 1940 = MDR 1992, 59; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 11.03.1999 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 41;… Wenzel, GK-ArbGG, § 12 Rz. 267; Bertelsmann, Gegenstandswerte im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren S. 18; Schäder, Streitwert-Lexikon Arbeitsrecht, S. 92;… Meier, Streitwert im Arbeitsrecht, 2000, Rz. 336 ff. m.z.w.N.). - LAG Hamburg, 04.08.1992 - 2 Ta 6/92
Beschlussverfahren: Gegenstandswert - Begriff des nichtvermögensrechtlichen …
Der Betrag von 6.000,-- DM ist lediglich hilfsweise für solche Fallgestaltungen heranzuziehen, in denen auch die Lage des Falles keine weiteren Anhaltspunkte für die Wertfestsetzung bietet und eine individuelle Bewertung deshalb nicht möglich ist (…Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, BRAGO , 11. Aufl. 1991, § 8 Rdn. 23 m.w.N.;… Riedel/Sußbauer, aaO., § 8 Rdn. 49;… Schumann/Geißinger, BRAGO , 2. Aufl. 1974, § 8 Rdn. 643, Hartmann, Kostengesetze, 24. Aufl. 1991, § 8 BRAGO , Anm. 3 C; LAG Baden-Würtemberg, Beschluss vom 5.11.1981 - 1 Ta 128/81 -, DB 1982, 1016; jetzt auch LAG Hamm, Beschluss vom 23.2.1989 - 8 TaBV 146/88 -, LAGE, § 8 BRAGO Nr. 12; LAG Hamburg in ständiger Rechtsprechung, vgl. nur Beschluss vom 24.5.1988 - 1 Ta 9/87 -, LAGE, § 8 BRAGO Nr. 7 sowie den Beschluss dieser Beschwerdekammer vom 23.3.1992 - 2 Ta 1/92 -, n.v.;… trotz der Bezeichnung als "Regelwert" wohl auch Tschischgale/Satzky, Das Kostenrecht in Arbeitssachen, 3. Aufl. 1982, S. 64).
- LAG Hamm, 27.06.1985 - 8 Ta 184/85
Streitwert: Kündigung - Beschäftigungsdauer
92; vom 27.12.1979, EzA § 12 ArbGG 1979 Nr. 1 = MDR 1980, 347 = BB 1980, 212 (L) ; vom 21.04.1981, EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 4; vom 14.05.1981, AnwBl 1982, 312). - LAG Hamm, 17.03.1983 - 8 Ta 8/83
Streitwert: Kündigung - Weiterbeschäftigung - Lohnfortzahlung - Zeugnis
Arbeitsgerichtliche Bestandsstreitigkeiten sind nach der überwiegenden Meinung regelmäßig mit dem Betrag des Vierteljahreseinkommens zu bewerten (§ 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG ; vgl. LAG Hamm vom 21.04.1981 - EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 4 = KostRspr. ArbGG § 12 Nr. 33; vom 14.05.1981 AnwBl 1982, 312 ). - OLG Karlsruhe, 13.07.1998 - 14 W 41/98 Gleiches gilt für die an zweiter Stelle genannte Bestimmung der BRAGO: Der dort vorgesehene Wert ist kein Regelwert, von dem nur unter besonderen Umständen abgewichen werden kann, sondern nur ein Hilfswert für den Fall, daß eine individuelle Bewertung nicht möglich ist (LAG Stuttgart, AnwBl 1982, 312); vor dem Rückgriff auf diesen Wert sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um einen Wert zu finden, der für den Rechtsanwalt angemessene und für den Auftraggeber tragbare Gebühren ergibt (…Fraunholz, in: Riedel-Sußbauer, BRAGO, 7. Aufl., § 8 Rdnr. 50, auch zu den Kriterien, die bei der Bemessung der Gebühr in nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten § 8 Abs. 2 S. 2 BRAGO zu berücksichtigen sind).
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