Rechtsprechung
| BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 252/79 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Befristung - wissenschaftliche Mitarbeiter
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum befristeten Arbeitsvertrag eines wissenschaftlichen Mitarbeiters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Befristeter Arbeitsvertrag
Verfahrensgang
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.1978 - 7 Sa 287/78
- BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 252/79
Papierfundstellen
- BAGE 36, 171
- DB 1982, 123
- JR 1982, 484
Wird zitiert von ... (64) Zitiert selbst (5)
- BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 177/78
Befristetes Arbeitsverhältnis - Zeitablauf - Unwirksamkeit der Befristung - …
Auszug aus BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 252/79
Tätigkeiten als wissenschaftlicher Mitarbeiter zum Zwecke spezieller Fort- und Weiterbildung - wie der Promotion - können die Befristung des Arbeitsverhältnisses sachlich rechtfertigen (Fortführung von BAG 2, 8.1978 - 4 AZR 58/77 - AP Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und BAG 7, 3.1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54 zu § 620BGB Befristeter Arbeitsvertrag) gleichgültig, ob nach dem Arbeitsvertrag in prozentualem oder zeitlichem Umfang eine Freistellung von den Dienstaufgaben erfolgt.Vielmehr muß der sachliche Grund für die Befristung und die Dauer für jeden einzelnen Vertrag gegeben sein (BAG Urteil vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag;… Jobs/Bader, Beilage Nr. 21 zu DB 1981, S. 3).
Gleichgültig, ob die Promotion der ausschließliche Zweck des Arbeitsverhältnisses ist oder nicht, ist eine derartige spezielle Fort- und Weiterbildung für die Rechtfertigung einer Befristung im Hochschulbereich anzuerkennen (BAG AP Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag (auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt); BAG Urteile vom 8. Mai 1979 - 6 AZR 527/79 - vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und vom 28. August 1980 - 2 AZR 166/79 -).
Die sachliche Berechtigung der Befristungen war auch hinsichtlich der gewählten Zeitdauer gegeben (vgl. dazu BAG AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
Schließlich kann die Befristung auch erfolgen, um den wissenschaftlichen Mitarbeiter bei der Überwindung von Übergangsschwierigkeiten zu helfen (BAG (GS) 10, 65 (72) = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag (zu C 3 der Gründe)) oder um einen neuen Arbeitsplatz zu finden (BAG AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
- BAG, 02.08.1978 - 4 AZR 58/77
Zustimmung des Personalrates - Forschung - Lehre - Bildung des wissenschaftlichen …
Auszug aus BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 252/79
Tätigkeiten als wissenschaftlicher Mitarbeiter zum Zwecke spezieller Fort- und Weiterbildung - wie der Promotion - können die Befristung des Arbeitsverhältnisses sachlich rechtfertigen (Fortführung von BAG 2, 8.1978 - 4 AZR 58/77 - AP Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und BAG 7, 3.1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54 zu § 620BGB Befristeter Arbeitsvertrag) gleichgültig, ob nach dem Arbeitsvertrag in prozentualem oder zeitlichem Umfang eine Freistellung von den Dienstaufgaben erfolgt.Das Landesarbeitsgericht hat im Ausgangspunkt zutreffend entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. BAG (GS) 10, 65 (70 ff.) = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag (zu C der Gründe) und BAG AP Nr. 40, 46, 52 und 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag (die Entscheidung AP Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt)) angenommen, daß im Grundsatz die Vereinbarung befristeter Arbeitsverhältnisse aus dem Gesichtspunkt der Vertragsfreiheit und gemäß § 620 BGB zulässig ist.
Gleichgültig, ob die Promotion der ausschließliche Zweck des Arbeitsverhältnisses ist oder nicht, ist eine derartige spezielle Fort- und Weiterbildung für die Rechtfertigung einer Befristung im Hochschulbereich anzuerkennen (BAG AP Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag (auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt); BAG Urteile vom 8. Mai 1979 - 6 AZR 527/79 - vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und vom 28. August 1980 - 2 AZR 166/79 -).
Vorstellbar ist auch die Wahrnehmung von Aufgaben mit begrenzter Dauer wie das Erreichen eines Zwischen- oder Endergebnisses im Rahmen eines begonnenen Forschungsprojektes, die Fortführung von begonnenen Lehraufgaben oder Lehrveranstaltungen sowie eine wissenschaftliche Dienstleistung, die als zielgerichtete zeitlich begrenzte Zwischen- oder Vorbereitungsphase zur Qualifikation für eine spätere außeruniversitäre Tätigkeit dient (vgl. BAG AP Nr. 39 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Wiedemann/Palenberg, Anm. zu AP Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
- BAG, 12.10.1960 - GS 1/59
Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer …
Auszug aus BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 252/79
Das Landesarbeitsgericht hat im Ausgangspunkt zutreffend entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. BAG (GS) 10, 65 (70 ff.) = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag (zu C der Gründe) und BAG AP Nr. 40, 46, 52 und 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag (die Entscheidung AP Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt)) angenommen, daß im Grundsatz die Vereinbarung befristeter Arbeitsverhältnisse aus dem Gesichtspunkt der Vertragsfreiheit und gemäß § 620 BGB zulässig ist.Schließlich kann die Befristung auch erfolgen, um den wissenschaftlichen Mitarbeiter bei der Überwindung von Übergangsschwierigkeiten zu helfen (BAG (GS) 10, 65 (72) = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag (zu C 3 der Gründe)) oder um einen neuen Arbeitsplatz zu finden (BAG AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
- BAG, 25.01.1980 - 7 AZR 69/78
Befristung - Haushaltsmittel / Drittmittelfinanzierung
Auszug aus BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 252/79
Allerdings stellt die zeitlich begrenzte Zuweisung von Haushaltsmitteln durch die Stiftung bei der hier vorliegenden sog. Drittmittelfinanzierung im Hochschulbereich nur dann einen sachlichen Grund für die Befristung dar, wenn die Mittel für das Programm für eine von vornherein bestimmte Zeit bewilligt worden und anschließend in Fortfall gekommen sind (BAG AP Nr. 52 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). - BAG, 28.08.1980 - 2 AZR 166/79
Auszug aus BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 252/79
Gleichgültig, ob die Promotion der ausschließliche Zweck des Arbeitsverhältnisses ist oder nicht, ist eine derartige spezielle Fort- und Weiterbildung für die Rechtfertigung einer Befristung im Hochschulbereich anzuerkennen (BAG AP Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag (auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt); BAG Urteile vom 8. Mai 1979 - 6 AZR 527/79 - vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und vom 28. August 1980 - 2 AZR 166/79 -).
- BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 602/79
Befristung des Arbeitsverhältnisses - Vertretung
Das Landesarbeitsgericht hat seiner Rechtsfindung zunächst zutreffend die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zugrunde gelegt (vgl. BAGE 10, 65 (70 ff.) = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag (zu C der Gründe) und BAG AP Nr. 40, 46, 52, 54 und 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag (die Entscheidungen AP Nr. 46 und Nr. 56 sind auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt); vgl. zuletzt Urteile des Senats vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 und 7 AZR 280/79 - beide zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk des Gerichts vorgesehen), wonach im Grundsatz die Vereinbarung befristeter Arbeitsverträge unter dem Gesichtspunkt der Vertragsfreiheit und gemäß § 620 BGB zulässig ist.Die sachliche Berechtigung der Befristung muß darüber hinaus auch hinsichtlich der Dauer gegeben sein (BAG AP Nr. 40, 50 (Blatt 4), 52 (zu 2 der Gründe), 54 (zu I 4 der Gründe) und 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag (die Entscheidungen AP Nr. 50 und Nr. 56 sind auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt); vgl. zuletzt Urteile des Senats vom 19. August 1981, a.a.O.).
Vielmehr muß der sachliche Grund für die Befristung und deren Dauer hinsichtlich eines jeden Vertrages gegeben sein (BAG AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil des Senats vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 - a.a.O.;… Jobs/Bader, Beilage Nr. 21 zu DB 1981, S. 3).
- BAG, 11.12.1985 - 7 AZR 329/84
Universität - Befristung - Lektor - Promotion - Dienstaufgaben
sich dabei auch um ständig anfallende Aufgaben handeln - die Gelegenheit zu einer Promotion gegeben wird (vgl. etwa BAG 36, 171 und 235 = AP Nr. 60 und 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 31, 40 = AP Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteile vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - und vom 2. Dezember 1984 - 7 AZR 204/83 - AP Nr. 54 und 85 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).Vielmehr hat der Senat in seinem Urteil vom 19. August 1981 - 7 AZR 259/79 - (BAG 36, 171 = AP Nr. 60 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) den Promotionszweck des Arbeitsvertrages eines wissenschaftlichen Mitarbeiters an einer Hochschule ohne weiteres als sachlichen Befristungsgrund anerkannt, obwohl der wissenschaftliche Mitarbeiter im wesentlichen Tätigkeiten im Rahmen der Seminargeschäftsführung und der Verwaltung der Seminarbibliothek zu verrichten hatte.
Wenn die Promotionsförderung auch nicht der ausschließliche Zweck des Arbeitsverhältnisses zu sein braucht (BAG 36, 171 = AP Nr. 60 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), so darf sie andererseits aber auch nicht bloß ein untergeordneter Nebenzweck sein (BAG 38, 31, 39, 40 = AP Nr. 25 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu C III 1 der Gründe).
- BAG, 11.04.1984 - 7 AS 2/84 Der Siebte Senat des Bundesarheitspcrichts stellt klar, daß die Entscheiriunpen vom 7. März 1980 (- 7 AZR 177/78 - AP Nr. 51" zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I 5 der Gründe), vom 19. August 1981 (- 7 AZR 252/79 - BAG 36, 171, 176 = AP Nr. 60 § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) und vom 30. September 1981 (- 7 AZR W / 7 9 - BAG 36, 235, 238, 2U1 = AP Nr. 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag ) dahin zu verstehen sind, daß bei mehreren, zeitlich unmittelbar aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen das Arbeitsverhältnis nur dann mit Ablauf des letzten Zeitvertrages endet, wenn dieser dem Grunde und der Dauer nach sachlich berechtigt und ein zum Zeitpunkt des Abschlusses des letzten Zeitvertrages nach der objektiven Rechtslage bestandenes unbefristetes Arbeitsverhältnis entweder ausdrücklich oder konkludent aufgehoben worden ist.
Das Urteil des Senats vom 19. August 1981 (aaO, zu II der Gründe) enthält unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 7. März 1980 (…aaO) zu der hier zu beurteilenden Rechtsfrage die folgenden Rechtssätze: Mehrere hintereinandergeschaltete Zeitvertrage dürfen auch hinsichtlich de- Dauer nicht als Einheit angesehen werden.
Der Senat hat in dem der Entscheidung vom 19. August 1981 (aaO) zugrunde liegenden Streitfall die den letzten Zeitvertrag vorhergehenden Befristungen für wirksam erachtet, über die Wirksamkeit des letzten Zeitvertrages konnte der Senat nicht ab schließend entscheiden, da es noch tatsächlicher Feststellungen durch das Landesarbeitsgericht bedurfte.
Im Urteil vom 30. September 1981 (…aaO, zu 2 der Gründe) hat der Senat die im Urteil vom 19. August 1981 (aaO, zu II der Gründe) aufgestellten Rechtssätze wiederholt.
- BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 789/78
Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von …
Damit ist das Landesarbeitsgericht zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG (GS) 10, 65 (70 ff.) = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag (zu C der Gründe); BAG AP Nr. 40, 46, 50, 52, 54 und 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, die Entscheidungen AP Nr. 46, Nr. 50 und Nr. 56 sind auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; vgl. zuletzt Urteile des Senats vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 und 7 AZR 280/79 -, beide zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) ausgegangen, daß aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit und gemäß § 620 Abs. 1 BGB die Vereinbarung befristeter Arbeitsverträge zulässig ist.Vielmehr muß der sachliche Grund für die Befristung und die Dauer für jeden Vertrag gegeben sein (BAG AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 - zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; Jobs/Bader, Beilage Nr. 21 zu DB 1981 S. 3).
- BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84
Befristeter Arbeitsvertrag
In seinen Urteilen vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - (AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I 5 der Gründe), vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 - (BAG 36, 171, 176 = AP Nr. 60 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) und vom 30. September 1981 - 7 AZR 467/79 - (BAG 36, 235, 238, 241 = AP Nr. 62 zu § 620 Befristeter Arbeitsvertrag) hat der Senat ausgesprochen, daß bei mehreren aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen der sachliche Grund des letzten Vertrages die Befristung nur dann rechtfertige, wenn auch die vorhergehenden Befristungen sachlich gerechtfertigt gewesen seien oder die Parteien beim Abschluß des letzten sachlich gerechtfertigten Zeitvertrages ein möglicherweise unbefristet bestehendes Arbeitsverhältnis ausdrücklich oder erkennbar aufgehoben hätten. - BAG, 03.12.1982 - 7 AZR 622/80
Befristung und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach §§ 91 ff. AFG
Hinsichtlich der Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge ist das Landesarbeitsgericht zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen (vgl. BAG GS 10, 65, 70 ff. = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteile vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 -, 25. Januar 1980 - 7 AZR 69/78 - und 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 40, 52 und 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vgl. weiter BAG 36, 171, 178, 227 und 234 = AP Nr. 60, 59, 61 und 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 30. September 1981 - 7 AZR 602/79 - AP Nr. 63 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil des Zweiten Senats vom 14. Januar 1982 - 2 AZR 245/80 - zur Veröffentlichung vorgesehen).Als sachlicher Grund kommen nur solche arbeitsrechtlich relevanten Umstände in Betracht, die im Zeitpunkt des Abschlusses des befristeten Arbeitsvertrages vorliegen (…BAG Urteil vom 31. Oktober 1974 - 2 AZR 483/73 - AP Nr. 39, zu I 2 a der Gründe, BAG, aaO, AP Nr. 50, Bl. 3 R, Nr. 52, zu 2 der Gründe, Nr. 54, zu I 4 der Gründe, und Nr. 56, alle zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 36, 171, 178, 227 und 234 = AP, aaO).
- BAG, 06.05.1982 - 2 AZR 1037/79
Befristeter Arbeitsvertrag
Auf die teilweise abweichende Ansicht des Siebten Senats (vgl. BAG Urteil vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 DB 1982, 123 und BAG Urteil vom 30. September 1981 - 7 AZR 467/79 - DB 1982, 437) kommt es bei der vorliegenden Fallgestaltung nicht an.Eine Beschränkung auf einen speziellen Fort- und Weiterbildungszweck ist auch schon des wegen geboten, weil bei der allgemeinen Fort- und Weiterbildung die Berechtigung der jeweils vereinbarten Dauer, die aus dem sachlichen Grund abzuleiten ist, kaum nachprüfbar und nur unzureichend zu begründen ist (BAG Urteil vom 11. Februar 1982 - 2 AZR 368/81 - zur Veröffentlichung vorgesehen; BAG Urteil vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 - DB 1982, 123, 124); nur eine genaue Prognose macht insoweit die Befristung zulässig (Jobs/Bader, DB 1981, Beil. Nr. 21 S. 3 u. 6; Plander/Schmidt, AuR 1979, 321, 331 f.).
Ein sachlicher Grund für die Befristung lag demnach im Zeitpunkt des Abschlusses des zweiten Vertrages ersichtlich nicht vor (vgl. dazu BAG Urteile vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 - und 7 AZR 280/79 - DB 1982, 123; BAG Urteil vom 11. Februar 1982 - 2 AZR 368/81 - zur Veröffent lichung vorgesehen).
- BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 482/84
Befristung - Wissenschaftlicher Nachwuchs - Förderung - Wissenschaflicher …
Wie der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 - und vom 30. September 1981 - 7 AZR 467/79 - (BAG 36, 171 und 235 = AP Nr. 60 und 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) und im Anschluß hieran auch der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 6. Mai 1982 - 2 AZR 1037/79 - (BAG 38, 372 = AP Nr. 67 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ausgesprochen haben, sind Verträge mit wissenschaftlichen Mitarbeitern im Hochschulbereich zumZwecte der Weiterbildung als Typen zulässiger Zeitverträge anerkannt, wenn neben der Erfüllung von Dienst leistungsaufgaben die Gelegenheit zu einer wissenschaftlichen Qualifikation wie etwa der Promotion oder zu einer ähnlich qualifizierten speziellen Weiterbildung in Forschung und Lehre gegeben wird.Das Senatsurteil vom 19. August 1981 (aaO), das erstmals einen speziellen Fort- und Weiterbildungszweck verlangte, betraf einen wissenschaftlichen Mitarbeiter, der 12.
- BAG, 29.09.1982 - 7 AZR 147/80
Befristung bei Arbeitsverhältnissen mit Lehrern
Für den Hochschulbereich ist anerkannt, daß der Zweck der zielgerichteten Fort- oder Weiterbildung eine Befristung des Arbeitsvertrages rechtfertigen kann (vgl. dazu BAG 31, 40 = AP Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteile vom 30. September 1981 - 7 AZR 467/79 -, vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 -, vom 11. Februar 1982 - 2 AZR 368/81 - und vom 6. Mai 1982 - 2 AZR 1037/79 -, zur Veröffentlichung vorgesehen;… Jobs/Bader, Beilage Nr. 21 zu DB 1981, S. 6).Es handelt sich insoweit um einen Auslauftatbestand im Arbeitgeberinteresse, gewissermaßen um das Gegenstück zum sogenannten sozialen Auslauftatbestand (vgl. BAG GS 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I 1 3 der Gründe; BAG Urteil vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 - DB 1982, 123, zur Veröffentlichung bestimmt).
Wenn man eine derartige eingehende Prognose verlangt, die einer gerichtlichen Nachprüfung unterzogen wird (vgl. etwa BAG Urteil vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I 4 der Gründe; BAG 33, 26 = AP Nr. 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu IV 2 d der Gründe; BAG Urteil vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 -, DB 1982, 123, zur Veröffentlichung vorgesehen), muß man dem Arbeitgeber in diesen Fällen auch die Gelegenheit geben, eine fundierte Prognose zu erarbeiten und auf dieser Basis seine Personalentscheidungen zu treffen, d. h. zu entscheiden, wieviele Lehrer auf Dauer und wieviele eventuell befristet eingestellt werden.
- BAG, 06.05.1982 - 2 AZR 1100/79 Auf die teilweise abweichende Ansicht des Siebten Senats (vgl. BAG Urteil vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 - DB 1982, 123 und BAG Urteil vom 30. September 1981 - 7 AZR 467/71 - DB 1982, 437) kommt es bei der vorliegenden Fallgestaltung nicht an.
Eine Beschränkung auf einen speziellen Fort- und Weiterbildungszweck ist auch schon deswegen geboten, weil bei der allgemeinen Fort- und Weiterbildung die Berechtigung der jeweils vereinbarten Dauer, die aus dem sachlichen Grund abzuleiten ist, kaum nachprüfbar und nur unzureichend zu begründen ist (BAG Urteil vom 11. Februar 1982 - 2 AZR 368/81 - zur Veröffentlichung vorgesehen; BAG Urteil vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 - DB 1982, 123, 124); nur eine genaue Prognose macht insoweit die Befristung zulässig (Jobs/Bader, DB 1981, Beil. Nr. 21 S. 3 u. 6; Plander/Schmidt, AuR 1979, 321, 331 f.).
Ein sachlicher Grund für die Befristung lag jedenfalls im Zeitpunkt des Abschlusses des zweiten Vertrages ersichtlich nicht vor (vgl. dazu BAG Urteile vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 - und-7 AZR 280/79 - DB 1982, 123; BAG Urteil vom 11. Februar 1982 - 2 AZR 368/81 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BAG, 19.08.1992 - 7 AZR 560/91
Befristeter Arbeitsvertrag mit Fachhochschulassistenten
- BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 316/84
Befristung des Arbeitsvertrages bei Daueraufgaben
- BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 51/81
Befristeter Arbeitsvertrag - Lehrer
- BAG, 28.07.1982 - 7 AZR 103/80
- BAG, 20.06.1986 - 7 AZR 18/85
- BAG, 15.12.1982 - 7 AZR 40/81
Befristete Arbeitsverträge mit Lektoren an Hochschulen
- BAG, 24.03.1982 - 7 AZR 1068/79
- BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 458/82
Anspruch auf Feststellung des Bestehens eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses …
- BAG, 29.09.1982 - 7 AZR 50/80
- BAG, 11.02.1982 - 2 AZR 368/81
Befristetes Arbeitsverhältnis - Lektor an einer Hochschule
- BAG, 27.01.1988 - 7 AZR 53/87
Rechtswirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages - Dreijährige …
- BAG, 03.10.1984 - 7 AZR 132/83
Arbeitsverhältnis: Befristung aus sozialen Gründen
- BAG, 29.09.1982 - 7 AZR 91/80
Befristungsgründe im Arbeitsverhältnis
- BAG, 12.12.1985 - 2 AZR 9/85
Befristeter Arbeitsvertrag nach Ende der Berufsausbildung
- BAG, 11.02.1982 - 2 AZR 932/79
- BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 520/84
- BAG, 30.11.1984 - 7 AZR 539/83
Arbeitsverhältnis: Begründung durch Weiterbeschäftigung nach Endes des …
- LAG Hamm, 10.07.2003 - 17 Sa 514/03
Unwirksame Vereinbarung eines auflösend bedingten Arbeitsverhältnisses
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2005 - 1 Sa 1020/04
Treuwidriges Berufen auf fehlende Zustimmung des Personalrats zur Befristung …
- BAG, 03.10.1984 - 7 AZR 292/82
- BAG, 24.11.1982 - 7 AZR 547/80
- BAG, 13.08.1986 - 7 AZR 75/85
- BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 467/79
Zeitvertrag - Befristung - Forschungsprojekt - WissenschaftlicherMitarbeiter - …
- BAG, 24.02.1988 - 7 AZR 454/87
Arbeitsverhältnis: Befristung, Abdingbarkeit, Rechtfertigung der Befristung
- LAG Hamm, 23.07.1998 - 17 Sa 870/98
Entschädigung wegen einer Geschlechterdiskriminierung ; Ablehnung eines …
- BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 204/83
Arbeitsverhältnis: Befristung, Wissenschaftlichen Mitarbeiter an einer Hochschule
- BAG, 12.12.1986 - 7 AZR 385/85
Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Mitarbeiter
- BAG, 03.11.1983 - 2 AZR 250/82
Zeitvertrag mit ausländischem Fremdsprachenlektor
- BAG, 20.10.1983 - 2 AZR 292/82
- BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 190/86
- BAG, 28.05.1986 - 7 AZR 620/84
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Beschäftigung eines …
- LAG Hamm, 30.05.1996 - 4 Sa 1975/95
Rechtswirksamkeit eines befristeten Arbeitsvertrages; Fehlen sachlichen …
- BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 35/86
- BAG, 27.03.1987 - 7 AZR 88/86
Befristeter Arbeitsvertrag zur Förderung der Promotion
- BAG, 02.06.1982 - 7 AZR 793/79
- BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 223/81
- BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 177/85
Rechtfertigung einer Befristung - Spezieller Weiterbildungszweck des …
- BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 224/82
- BAG, 28.07.1983 - 2 AZR 563/82
- LAG Köln, 24.06.2011 - 4 Sa 53/11
- BAG, 29.10.1986 - 7 AZR 204/85
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages bei Wahrnehmung ständiger …
- BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 273/83
- BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 274/83
- BAG, 10.01.1984 - 7 AZN 575/83
- BAG, 21.12.1983 - 7 AZR 301/82
- BAG, 24.11.1982 - 7 AZR 585/80
- BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 225/86
Befristung einer Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters - Vorübergehende …
- BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 272/83
- BAG, 21.12.1983 - 7 AZR 147/82
- BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 52/81
- BAG, 22.03.1985 - 7 AZR 194/84
- BAG, 02.04.1984 - 2 AZN 628/83
- BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 420/79
- BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 443/79
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Rechtsprechung
| BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 280/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Befristeter Arbeitsvertrag
Verfahrensgang
- LAG Berlin, 08.11.1978 - 5 Sa 71/78
- BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 280/79
Papierfundstellen
- BAGE 36, 179
- DB 1982, 123
- JR 1982, 484
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (3)
- BAG, 25.01.1980 - 7 AZR 69/78
Befristung - Haushaltsmittel / Drittmittelfinanzierung
Auszug aus BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 280/79
die im Zeitpunkt des Abschlusses des befristeten Arbeitsvertrages vorliegen.Darüber hinaus muß die sachliche Berechtigung einer Befristung auch hinsichtlich der Dauer gegeben sein (BAG AP Nr. 52 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). - BAG, 22.03.1973 - 2 AZR 274/72
Befristeter Arbeitsvertrag - Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit - Lehrer …
Auszug aus BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 280/79
Denn dann besteht die Möglichkeit, daß nach einer bestimmten Dauer der Abwesenheit vom Heimatland die Fähigkeit nachläßt oder ganz entfällt, derartigen aktualitätsbezogenen Unterricht zu erteilen (vgl. BAG 25, 125 [132] = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu II 4 b der Gründe]; aus dem Medienbereich BAG AP Nr. 37 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). - BAG, 25.01.1973 - 2 AZR 158/72
Befristeter Arbeitsvertrag - Rundfunkanstalt - Reporter - Interviewer - …
Auszug aus BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 280/79
Denn dann besteht die Möglichkeit, daß nach einer bestimmten Dauer der Abwesenheit vom Heimatland die Fähigkeit nachläßt oder ganz entfällt, derartigen aktualitätsbezogenen Unterricht zu erteilen (vgl. BAG 25, 125 [132] = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu II 4 b der Gründe]; aus dem Medienbereich BAG AP Nr. 37 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
- BAG, 03.11.1983 - 2 AZR 250/82
Zeitvertrag mit ausländischem Fremdsprachenlektor
Die Entscheidung des Siebten Senats vom 19. August 1981 - 7 AZR 280/79 - (BAG 36, 179) steht nicht im Widerspruch zur bisherigen Befristungs-Rechtsprechung, sondern ergänzt diese (vgl. dazu Urteil vom 13. Mai 1982 - 2 AZR 87/80 - AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).Als ein derartiger Sachgrund sei neuerdings gemäß Urteil vom 19. August 1981 - 7 AZR 280/79 - der aktualitätsbezogene Unterricht des Betroffenen in seiner Heimatsprache speziell hinsichtlich moderner Sprachentwicklung und unter Einbeziehung aktueller landeskundlicher Bezüge ausdrücklich anerkannt worden.
Es hat in tatsächlicher Hinsicht festgestellt - und daran ist der Senat gemäß § 561 Abs. 2 ZPO gebunden -, daß das Arbeitsverhältnis des Klägers weder seiner speziellen Weiterbildung gedient hat (BAG Urteil vom 11. Februar 1982 - 2 AZR 368/81 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG 36, 171) noch daß er in nicht unerheblichem Umfange einen aktualitätsbezogenen Unterricht in seiner Heimatsprache unter Einbeziehung landeskundlicher Bezüge zu erteilen hatte (BAG 36, 179) oder die Stelle zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in ein konkretes, internationales Austauschprogramm einbezogen gewesen ist (…BAG aaO).
Soweit das Landesarbeitsgericht in diesem Zusammenhang allerdings meint, als Folge der Entscheidung des Siebten Senats vom 19. August 1981 - 7 AZR 280/79 - (BAG 36, 179) sei die Rechtsprechung des Zweiten Senats teilweise überholt und sich in Zukunft die Zulässigkeit von Lektoren-ZeitVerträgen nunmehr im wesentlichen nach den vom Siebten Senat hervorgehobenen Sachgründen richte, ist das Landesarbeitsgericht einem Irrtum unterlegen.
Desgleichen können Nachwuchsförderung, Weiterbildung und aktualitätsbezogener Unterricht sachliche Gründe für die Befristung eines Lektorenvertrages dann sein, wenn im konkreten Falle tatsächlich aktualitätsbezogener Unterricht ehteilt wird, bzw. die Stelle auch wirklich der Nachwuchsförderung oder Weiterbildung dient (BAG 36, 179).
3. Der Revision ist darin beizupflichten, daß ein sachlicher Grund für eine Befristung nicht nur in den im Urteil des Siebten Senats vom 19. August 1981 (aaO) angesprochenen Fällen vorliegen kann.
25. Januar 1973 - 2 AZR 158/72 - AP Nr. 37 zu § 620 BGB Befri steter Arbeitsvertrag; BAG 36, 179).
- BAG, 29.09.1982 - 7 AZR 91/80
Befristungsgründe im Arbeitsverhältnis
4. Seinen Rechtsausführungen im Zusammenhang mit der Frage der Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge hat das Landesarbeitsgericht im Ausgangspunkt zutreffend die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zugrunde gelegt (vgl. BAG GS 10, 65, 70 ff. AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu 1 der Gründe und BAG 31, 40 und 33, 26 â- AP Nr. 46 und 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag sowie Urteile vom 16. Juni 1 9 7 6 - 2 AZR 630/74 -, 25. Januar 1 9 8 0 - 7 AZR 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vgl. weiter Urteile des Senats vom 19. August 1981 - 7 AZR 280/79 - und - 7 AZR 252/79 - AP Nr. 59 und 60 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, beide zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, und vom 50. September 1981 - 7 AZR 602/79 - 467/79 und 789/79 - AP Nr. 63, 62 und 61 zu § 620 BGB Befristeter Arbeit svertrag, die beiden letztgenannten zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; Urteil des Zweiten Senats vom 14. Januar 1982 - 2 AZR 245/80 zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, bislang veröffentlicht etwa in BB 1982, 1174).Zwar ist mit dem beklagten Land und dem Landesarbeitsgericht von dem Grundsatz auszugehen, daß die Befristung des Anstellungsvertrages eines Lektors an einer Universität oder Hochschule im Hinblick auf Fort- oder Weiterbildung, akademischen Austausch und Aktualitätsbezug möglich ist (vgl. BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteile des Senats vom 19. August 1981 - 7 AZR 280/79 -, aaO, sowie vom 2. Juni 1982 - 7 AZR 793/79 unveröffentlicht; Urteile des Zweiten Senats vom 11. Februar 1982 - 2 AZR 368/81 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten und vom 13. Mai 1982 - 2 AZR 87/80 - AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, beide zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) .
dd) Das beklagte Land hat auch nicht irgendwelche Rahmenbedingungen oder Vereinbarungen vorgetragen, die geeignet gewesen wären, unter dem Aspekt des Austausches die Befristung zu rechtfertigen (vgl. BAG Urteil vom 19. August 1981 - 7 AZR 280/79 aaO).
ee) Aus dem eigenen Vortrag des beklagten Landes folgt nicht, daß der Kläger die ihm konkret übertragenen Aufgaben nur so lange sachgerecht zu erfüllen vermocht hätte, als er noch nicht zu lange vom Heimatland abwesend war und daher den Aktualitätsbezug noch nicht verloren hätte (vgl. BAG Urteil vom 19. August 1981 - 7 AZR 280/79 -, DB 1982, 123 …und Urteil vom 13- Mai 1982 - 2 AZR 87/80 - aaO).
- BAG, 29.09.1982 - 7 AZR 50/80 März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 40, 52 und 54 zu § 620 BGB Be fristeter Arbeitsvertrag; vgl. weiter Urteile des Senats vom 19. August 1981 - 7 AZR 280/79 - und - 7 AZR 252/79 - AP Nr. 59 und 60 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, beide zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt und vom 50. September 1981 - 7 AZR 602/79, 467/79 und 789/79 - AP Nr. 65, 62 und 61 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, die beiden letztgenannten zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; Urteil des Zweiten Senats vom 14. Januar 1982 - 2 AZR 245/80 BB 1982, 1174, ebenfalls zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
Zwar ist mit dem beklagten Land und dem Landesarbeitsgericht davon auszugehen, daß die Befristung des Anstellungsvertrages eines Lektors an einer Universität oder Hochschule im Hinblick auf Fort- oder Weiterbildung, akademischen Austausch und Aktualitätsbezug möglich ist (vgl. BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteile des Senats vom 19- August 1981 - 7 AZR 280/79 aaO, sowie vom 2. Juni 1982 - 7 AZR 793/79 unveröffentlicht; Urteile des Zweiten Senats vom 11. Februar 1982 - 2 AZR 368/81 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten und vom 13. Mai 1982 - 2 AZR 87/80 - AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, beide zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) .
b) Weiter ist nichts dazu vorgetragen worden, daß irgendwelche Rahmenbedingungen oder -Vereinbarungen bestanden hätten, die geeignet gewesen wären, unter dem Aspekt des Austausches die Befristung zu rechtfertigen (vgl. das wiederholt zitierte Urteil vom 19. August 1981 - 7 AZR 280/79 -), zumal eine mehrmalige Befristung wie hier über eine Zeit von mehr als vier Jahren nicht mehr durch das Argument des akademischen Austausches gerechtfertigt werden kann (BAG Urteil vom 12. März 1981 - 2 AZR 1147/78 -, unveröffentlicht).
c) Darüber hinaus hat das beklagte Land nicht darzutun vermocht , daß die Klägerin die ihr konkret übertragenen Aufgaben nur so lange sachgerecht zu erfüllen vermocht hätte, als sie noch nicht zu lange vom Heimatland abwesend war (vgl. BAG Ur teil vom 19. August i98i - 7 AZR 280/79 aaO;… BAG Urteil vom "13. Mai "1982 - 2 AZR 87/80 -, aaO) .
- BAG, 11.02.1982 - 2 AZR 932/79 Bei der Klägerin konnte dadurch der Eindruck entstehen, daß sie auch über den vorgesehenen Zeitpunkt hinaus weiterbeschäftigt werden würde, zumal sich der Fachbereich bei der Verwaltung unstreitig verschiedentlich für ihre Festanstellung eingesetzt hat und die von ihr besetzte konkrete Stelle unstreitig auch nicht dem internationalen Austausch von Wissenschaftlern dient (BAG vom 19. August 1981 - 7 AZR 280/79 - DB 1982, 123 [auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen]).
Eine Beschränkung auf einen speziellen Fort- und Weiterbildungszweck ist auch schon deswegen geboten, weil bei der allgemeinen Fort- und Weiterbildung die Berechtigung der jeweils vereinbarten Dauer, die aus dem sachlichen Grund abzuleiten ist, kaum nachprüfbar und nur unzureichend zu begründen ist (BAG vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 - DB 1982, 123, 124); nur eine genaue Prognose macht insoweit die Befristung zulässig (Jobs/Bader, DB 1981, Beil. Nr. 21 S. 3 und 6; Plander/Schmidt, AuR 1979, 321, 331 f.).
Ein sachlicher Grund für die Befristung lag demnach im Zeitpunkt des Abschlusses des zweiten Vertrages nicht vor (vgl. dazu BAG vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 und 7 AZR 280/79 - DB 1982, 123, jeweils zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vor gesehen) .
- BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 51/81
Befristeter Arbeitsvertrag - Lehrer
Bei seiner Würdigung ist das Landesarbeitsgericht zunächst zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960 - GS 1/59 - BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; ferner z.B. die Urteile des erkennenden Senats vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 und 7 AZR 280/79 - BAG 36, 171 und BAG 36, 179 = AP Nr. 60 und Nr. 59 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag sowie vom 30. September 1981 - 7 AZR 789/78 und 7 AZR 467/79 - BAG 36, 229 und BAG 36, 235, 237 = AP Nr. 61 und Nr. 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). - BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 789/78
Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von …
Damit ist das Landesarbeitsgericht zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG (GS) 10, 65 (70 ff.) = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag (zu C der Gründe); BAG AP Nr. 40, 46, 50, 52, 54 und 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, die Entscheidungen AP Nr. 46, Nr. 50 und Nr. 56 sind auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; vgl. zuletzt Urteile des Senats vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 und 7 AZR 280/79 -, beide zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) ausgegangen, daß aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit und gemäß § 620 Abs. 1 BGB die Vereinbarung befristeter Arbeitsverträge zulässig ist. - BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 458/82
Anspruch auf Feststellung des Bestehens eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses …
Nach dieser Rechtsprechung (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960 - GS 1/59 - BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; ferner z.B. die Urteile des erkennenden Senats vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 und 7 AZR 280/79 - BAG 36, 171 und BAG 36, 179 = AP Nr. 60 und Nr. 59 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag sowie vom 30. September 1981 - 7 AZR 789/78 und 7 AZR 467/79 - BAG 36, 229 und BAG 36, 235, 237 = AP Nr. 61 und Nr. 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ist die Vereinbarung befristeter Arbeitsverträge unter dem Gesichtspunkt der Vertragsfreiheit und gemäß § 620 BGB grundsätzlich zulässig. - BAG, 21.12.1983 - 7 AZR 312/82 Der Kläger berufe sich daher auch zu Unrecht auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. August 1981 - 7 AZR 280/79 - (BAG 36, 179 = AP Nr. 59 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), da in jenem Fall erst nach fünfjähriger Abwesenheit vom Heimatland aktualitätsbezogener Unterricht als sachlicher Grund für eine weitere Befristung des Arbeitsvertrags eines Fremdsprachenlektors verneint worden sei.
Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht ausgeführt, ein sachlicher Grund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Lektors könne darin liegen, daß der Lektor aktualitätsbezogenen Unterricht in seiner Heimatsprache speziell hinsichtlich moderner Sprachentwicklung und unter Einbeziehung aktueller landeskundlicher Bezüge zu er teilen hat (vgl. BAG 36, 179, 182 = AP Nr. 59 zu § 620 BGB Be fristeter Arbeitsvertrag;… Urteil vom 13. Mai 1982 - 2 AZR 87/80 - aaO, unter C III 1 der Gründe;… ferner Senatsurteil vom 29. September 1982 - 7 AZR 91/80 -, aaO, unter II 5 c, ee der Gründe).
Zwar kann eine mehrjährige Abwesenheit vom Heimatland im Zeitpunkt der Einstellung des ausländischen Lektors oder der Vertragsverlängerung gegen das Erfordernis eines aktualitätsbezogenen Unterrichts sprechen, wie das Bundesarbeitsgericht bereits mehrfach entschieden hat (vgl. BAG 36, 179, 182, aaO; BAG 38, 372 = AP Nr. 67 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, unter II 6 d der Gründe;… Urteil vom 13. Mai 1982, aaO, unter C III 1 der Gründe; unveröffentlichtes Senatsurteil vom 29. September 1982 - 7 AZR 50/80 -, unter V 3 c der Gründe).
- BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 602/79
Befristung des Arbeitsverhältnisses - Vertretung
Das Landesarbeitsgericht hat seiner Rechtsfindung zunächst zutreffend die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zugrunde gelegt (vgl. BAGE 10, 65 (70 ff.) = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag (zu C der Gründe) und BAG AP Nr. 40, 46, 52, 54 und 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag (die Entscheidungen AP Nr. 46 und Nr. 56 sind auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt); vgl. zuletzt Urteile des Senats vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 und 7 AZR 280/79 - beide zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk des Gerichts vorgesehen), wonach im Grundsatz die Vereinbarung befristeter Arbeitsverträge unter dem Gesichtspunkt der Vertragsfreiheit und gemäß § 620 BGB zulässig ist. - LAG Köln, 11.08.1995 - 13 (3) Sa 160/95
Arbeitsverhältnis: Befristung - Einstellung fremdsprachiger Lektoren an einer …
Dementsprechend ist die Verpflichtung ausländischer Lektoren zu einem aktualitätsbezogenen Unterricht in der Heimatsprache als sachlicher Grund für eine Befristung ihrer Arbeitsverträge von der Rechtsprechung bereits anerkannt worden (BAG, Urteil vom 22.03.1973 - 2 AZR 247/72 -, AP Nr. 38 zu § 620 BGB - Befristeter Arbeitsvertrag unter II 4 b der Gründe; Urteil vom 19.08.1981 - 7 AZR 280/79 -, DB 1982, 123).Es mag sein, dass dieser Befristungsgrund für sich und isoliert betrachtet, nicht die Anerkennung durch die Rechtsprechung des BAG finden würde, weil es insoweit substantiviertere Darlegungen gerade zum konkret betroffenen Arbeitsplatz verlangt (BAG, Urteil vom 19.08.1981 - 7 AZR 280/79 -, DB 1982, 123 = AP Nr. 59 zu § 620 BGB - Befristeter Arbeitsvertrag unter 3 c der Gründe).
- BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 605/95
Befristung von Lektorenverträgen
- BAG, 18.09.1987 - 7 AZR 481/86
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses eines Lektors für englische …
- BAG, 02.06.1982 - 7 AZR 793/79
- BAG, 13.05.1982 - 2 AZR 87/80
Befristeter Arbeitsvertrag
- BAG, 20.09.1995 - 7 AZR 70/95
Voraussetzungen für die Befristung von Lektorenverträgen
- BAG, 06.05.1982 - 2 AZR 1037/79
Befristeter Arbeitsvertrag
- BAG, 11.02.1982 - 2 AZR 368/81
Befristetes Arbeitsverhältnis - Lektor an einer Hochschule
- BAG, 20.09.1995 - 7 AZR 249/95
Arbeitsverhältnis: Befristung - Fremdsprachenlektoren
- BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 701/95
Arbeitsverhältnis: Befristung - Einstellung fremdsprachiger Lektoren an einer …
- BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 157/98
Arbeitsverhältnis: Befristung - Hochschulbereich
- BAG, 06.05.1982 - 2 AZR 1100/79
- BAG, 24.03.1982 - 7 AZR 1068/79
- LAG Baden-Württemberg, 03.09.1998 - 11 Sa 43/97
Wirksame Befristung eines Arbeitsvertrags mit einer aus einem Mitgliedsstaat der …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.1993 - C-272/92
Maria Chiara Spotti gegen Freistaat Bayern. - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
- BAG, 05.07.1984 - 2 AZR 282/83
- BAG, 21.12.1983 - 7 AZR 301/82
- BAG, 22.09.1983 - 2 AZR 178/82
- BAG, 15.12.1982 - 7 AZR 40/81
Befristete Arbeitsverträge mit Lektoren an Hochschulen
- BAG, 24.11.1982 - 7 AZR 585/80
- BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 52/81
- LAG Hessen, 04.03.1982 - 12 Sa 713/81
- BAG, 22.03.1985 - 7 AZR 194/84
- BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 443/79
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