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Rechtsprechung
   BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 602/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,457
BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 602/79 (https://dejure.org/1981,457)
BAG, Entscheidung vom 30.09.1981 - 7 AZR 602/79 (https://dejure.org/1981,457)
BAG, Entscheidung vom 30. September 1981 - 7 AZR 602/79 (https://dejure.org/1981,457)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1174 (Ls.)
  • DB 1982, 437
 
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Wird zitiert von ... (54)Zitiert selbst (5)

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer …

    Auszug aus BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 602/79
    Das Landesarbeitsgericht hat seiner Rechtsfindung zunächst zutreffend die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zugrunde gelegt (vgl. BAGE 10, 65 (70 ff.) = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag (zu C der Gründe) und BAG AP Nr. 40, 46, 52, 54 und 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag (die Entscheidungen AP Nr. 46 und Nr. 56 sind auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt); vgl. zuletzt Urteile des Senats vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 und 7 AZR 280/79 - beide zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk des Gerichts vorgesehen), wonach im Grundsatz die Vereinbarung befristeter Arbeitsverträge unter dem Gesichtspunkt der Vertragsfreiheit und gemäß § 620 BGB zulässig ist.

    Das Landesarbeitsgericht hat im Ausgangspunkt zutreffend angenommen, daß die Befristung eines Arbeitsvertrages sachlich gerechtfertigt sein kann, wenn die Befristung im Hinblick auf die Vertretung eines auf Zeit (wegen Beurlaubung, Krankheit o.ä.) ausfallenden Mitarbeiters erfolgt (vgl. BAGE 10, 65 (70 ff.) = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag (zu C der Gründe)), etwas anderes jedoch dann gelten kann, wenn mehrere hintereinandergeschaltete Zeitverträge jeweils zur Vertretung erkrankter oder anderweitig auf Zeit verhinderter Mitarbeiter geschlossen werden und damit schließlich ein Fall von rechtlich nicht zu billigender Dauervertretung vorliegt (vgl. BAG vom 7. Mai 1980 - 5 AZR 593/78 - (demnächst) AP Nr. 36 zu § 611 BGB Abhängigkeit (zu II 4 der Gründe)).

    Ergibt die oben aufgezeigte Überprüfung, daß es bereits für eines der Zeitarbeitsverhältnisse an einem sachlichen Grund für die Befristung fehlt oder daß die Dauer der Befristung sachlich nicht gerechtfertigt war, so stellt sich die Frage, ob eine rechtlich nicht zu billigende Dauervertretung vorlag nicht, weil bereits ab diesem Zeitpunkt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorlag (ständige Rechtsprechung seit BAGE 10, 65 (73) = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag (zu II C 3 der Gründe)).

  • BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 252/79

    Befristung - wissenschaftliche Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 602/79
    Das Landesarbeitsgericht hat seiner Rechtsfindung zunächst zutreffend die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zugrunde gelegt (vgl. BAGE 10, 65 (70 ff.) = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag (zu C der Gründe) und BAG AP Nr. 40, 46, 52, 54 und 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag (die Entscheidungen AP Nr. 46 und Nr. 56 sind auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt); vgl. zuletzt Urteile des Senats vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 und 7 AZR 280/79 - beide zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk des Gerichts vorgesehen), wonach im Grundsatz die Vereinbarung befristeter Arbeitsverträge unter dem Gesichtspunkt der Vertragsfreiheit und gemäß § 620 BGB zulässig ist.

    Die sachliche Berechtigung der Befristung muß darüber hinaus auch hinsichtlich der Dauer gegeben sein (BAG AP Nr. 40, 50 (Blatt 4), 52 (zu 2 der Gründe), 54 (zu I 4 der Gründe) und 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag (die Entscheidungen AP Nr. 50 und Nr. 56 sind auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt); vgl. zuletzt Urteile des Senats vom 19. August 1981, a.a.O.).

    Vielmehr muß der sachliche Grund für die Befristung und deren Dauer hinsichtlich eines jeden Vertrages gegeben sein (BAG AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil des Senats vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 - a.a.O.;… Jobs/Bader, Beilage Nr. 21 zu DB 1981, S. 3).

  • BAG, 07.05.1980 - 5 AZR 593/78

    Arbeitnehmerstatus von Orchestermusikern - Rundfunkorchester

    Auszug aus BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 602/79
    Werden hintereinander mehrere Zeitverträge unter dem Gesichtspunkt einer Vertretung geschlossen, so kann im Zeitpunkt des Vertragsschlusses eines dieser Zeitverträge die Prognose ergeben, daß ein Fall rechtlich nicht zu billigender Dauervertretung vorliegt (im Anschluß an BAG AP Nr. 36 zu § 611 BGB Abhängigkeit).«.

    Das Landesarbeitsgericht hat im Ausgangspunkt zutreffend angenommen, daß die Befristung eines Arbeitsvertrages sachlich gerechtfertigt sein kann, wenn die Befristung im Hinblick auf die Vertretung eines auf Zeit (wegen Beurlaubung, Krankheit o.ä.) ausfallenden Mitarbeiters erfolgt (vgl. BAGE 10, 65 (70 ff.) = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag (zu C der Gründe)), etwas anderes jedoch dann gelten kann, wenn mehrere hintereinandergeschaltete Zeitverträge jeweils zur Vertretung erkrankter oder anderweitig auf Zeit verhinderter Mitarbeiter geschlossen werden und damit schließlich ein Fall von rechtlich nicht zu billigender Dauervertretung vorliegt (vgl. BAG vom 7. Mai 1980 - 5 AZR 593/78 - (demnächst) AP Nr. 36 zu § 611 BGB Abhängigkeit (zu II 4 der Gründe)).

  • BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 789/78

    Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von …

    Auszug aus BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 602/79
    Insoweit liegt ein sachlicher Grund für den Abschluß eines befristeten Arbeitsverhältnisses auch im Schulbereich nur vor, wenn feststeht, daß Haushaltsmittel von vornherein nur für eine genau bestimmte Zeit zur Verfügung stehen und anschließend in Fortfall kommen (Urteil des Senats vom 30. September 1981 - 7 AZR 789/78 - (zum Abdruck im Nachschlagewerk und in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt); vgl. auch BAG AP Nr. 50 und 52 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, die Entscheidung AP Nr. 50 ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 280/79

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 602/79
    Das Landesarbeitsgericht hat seiner Rechtsfindung zunächst zutreffend die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zugrunde gelegt (vgl. BAGE 10, 65 (70 ff.) = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag (zu C der Gründe) und BAG AP Nr. 40, 46, 52, 54 und 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag (die Entscheidungen AP Nr. 46 und Nr. 56 sind auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt); vgl. zuletzt Urteile des Senats vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 und 7 AZR 280/79 - beide zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk des Gerichts vorgesehen), wonach im Grundsatz die Vereinbarung befristeter Arbeitsverträge unter dem Gesichtspunkt der Vertragsfreiheit und gemäß § 620 BGB zulässig ist.
  • BAG, 24.11.1982 - 7 AZR 547/80
    Die Befristung muß darüber hinaus auch hinsichtlich der Dauer sachlich gerechtfertigt sein (…BAG, aaO, AP Nr. 40 - Blatt 2 -, 52 - zu 2 der Gründe -, 54 - zu I 4 der Gründe - und 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 32, 85 = AP Nr. 50 zu 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteile des Senats vom 30. September 1981, aaO).

    Liegen die entscheidenden Umstände in der Zukunft, so ist die Frage, welche Zeitdauer bei einem derartigen Arbeitsvertrag zu wählen ist, von der gerichtlich nachprüfbaren Prognose des Arbeitgebers abhängig (…vgl. BAG, aaO, AP Nr. 50 - Blatt 9 R 59 - zu I 9 der Gründe - und 56 - zu IV 2 d der Gründe - zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteile des Senats vom 30. September 1981, aaO;… Urteil des Zweiten Senats vom 19. Januar 1982, aaO).

    Als sachlicher Grund kommen nur solche arbeitsrechtlich relevanten Umstände in Betracht, die im Zeitpunkt des Abschlusses des befristeten Arbeitsvertrages vorliegen (…BAG Urteil vom 31 Oktober 1979 - 2 AZR 983/73 - AP Nr. 39 - zu I 2 a der Gründe - BAG, aaO, AP Nr. 50 - Blatt 3 R -, 52 - zu 2 der Gründe -, 59 - zu I 9 der Gründe - und 56 zu $ 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag;… Senatsurteil vom 19. August 1981, BAG 36, 171, aaO; Senatsurteile vom 30. September 1981, aaO).

    Denn es liegt in der freien Entscheidung des Arbeitgebers, ob und in welchem Umfang er eine solche Reserve schafft oder sich von Fall zu Fall mit Vertretungen im Einzelfall behilft (ebenso Rohlfing/Rewolle/Bader, KSchG - Stand September 1982 -, Anhang 1 § 620 BGB Anm. III 3)- Nur wenn die Prognose im konkreten Fall ergibt, daß für den betreffenden Arbeitnehmer auch über das Ende des zunächst anstehenden Vertretungsfalles hinaus Bedarf bestehen wird, kann dies zur Unwirksamkeit der Befristung führen (vgl. Urteil des Senats vom 30. September 1981 - 7 AZR 602/79 - AP Nr. 63 zu $ 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Dieser Gesichtspunkt gewinnt insbesondere Bedeutung für die Fälle von "Dauervertretung" in Gestalt befristeter Arbeitsverträge, in denen also mehrere Befristungen zur Abdeckung konkreten Vertretungsbedarfes hintereinander geschaltet werden (vgl. das soeben angeführte Urteil des Senats vom 30. September 1981, aaO; BAG Urteil vom 7. Mai 1980 - 5 AZR 593/78 - AP Nr. 36 zu 5 611 BGB Abhängigkeit).

  • BAG, 03.12.1982 - 7 AZR 622/80

    Befristung und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach §§ 91 ff. AFG

    Hinsichtlich der Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge ist das Landesarbeitsgericht zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen (vgl. BAG GS 10, 65, 70 ff. = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteile vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 -, 25. Januar 1980 - 7 AZR 69/78 - und 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 40, 52 und 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vgl. weiter BAG 36, 171, 178, 227 und 234 = AP Nr. 60, 59, 61 und 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 30. September 1981 - 7 AZR 602/79 - AP Nr. 63 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil des Zweiten Senats vom 14. Januar 1982 - 2 AZR 245/80 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die sachliche Berechtigung der Befristung muß darüber hinaus auch hinsichtlich der Dauer gegeben sein (…BAG, aaO, AP Nr. 40, Nr. 52, zu 2 der Gründe, Nr. 54, zu I 4 der Gründe, und BAG 33, 26 = AP Nr. 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 32, 85 = AP Nr. 50 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 36, 227 und 234 = AP Nr. 61 und 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 30. September 1981 - 7 AZR 602/79 - AP Nr. 63 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Liegen die entscheidenden Umstände in der Zukunft, so ist die Frage, welche Zeitdauer bei einem derartigen Arbeitsvertrag zu wählen ist, von der gerichtlich nachprüfbaren Prognose des Arbeitgebers abhängig (…vgl. BAG, aaO, AP Nr. 50, Bl. 4 R, Nr. 54, zu I 4 der Gründe, und Nr. 56, zu IV 2 d der Gründe, zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 36, 227 und 234 = AP Nr. 61 und 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 30. September 1981 - 7 AZR 602/79 - AP Nr. 63 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil des Zweiten Senats vom 14. Januar 1982 - 2 AZR 245/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 458/82

    Anspruch auf Feststellung des Bestehens eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses …

    Eine ganz andere Frage ist, ob die Rechtfertigung einer mit dem Vorliegen eines Vertretungsfalles begründeten Befristung daran scheitert, daß eine "rechtlich zu mißbilligende Dauervertretung" vorliege (vgl. z.B. BAG Urteil vom 7. Mai 1980 - 5 AZR 593/78 - AP Nr. 36 zu § 611 BGB Abhängigkeit; Senatsurteil vom 30. September 1981 - 7 AZR 602/79 - AP Nr. 63 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, und das nicht veröffentlichte Senatsurteil vom 24. November 1982 - 7 AZR 547/80 -).

    Denkbar ist auch, daß bei einem derartigen Ausfall ein anderer Mitarbeiter die Aufgaben des zeitweilig Verhinderten wahrnimmt und für die Aufgaben dieses anderen Mitarbeiters ein Vertreter eingesetzt wird (vgl. etwa Senatsurteile vom 30. September 1981 - 7 AZR 789/78 - und - 7 AZR 602/79 -, aaO).

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